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Taschengeld für die Lütten – wie viel angemessen ist

Wie viel Taschengeld ist angemessen: Geldscheine in Hand Unsplash/cdubo

Den verantwortungsvollen Umgang mit Geld lernen und sich die ersten kleinen Träume erfüllen: Taschengeld ist wichtig für Kinder – wir verraten dir, wie viel angemessen ist und was es zu beachten gibt.

Warum Taschengeld für Kinder wichtig ist

Für kleine Kinder ist es der Kaufladen, für etwas größere die Runde Monopoly: Der spielerische Umgang mit Geld macht den Lütten Spaß. Kein Wunder, können sie so doch den Erwachsenen nacheifern. Jedoch sollten die Kids nicht nur lernen, mit fiktivem Geld umzugehen, sondern auch mit echtem – und das geht gar nicht früh genug. Laut Expert:innen ist es bereits ab dem 4. Lebensjahr sinnvoll, mit der Auszahlung von kleinen Taschengeldbeträgen zu beginnen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Wie viel Taschengeld es für Grundschüler:innen geben sollte

Alle 4 Jahre gibt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) Empfehlungen, wie viel Taschengeld in welchem Alter angesichts wirtschaftlicher Entwicklungen angemessen ist, zuletzt im Jahr 2020. Die aktuelle Empfehlung lautet: Kids unter 6 Jahren sollten maximal 1 € Taschengeld pro Woche bekommen, bei 9-Jährigen können es bereits 3 € pro Woche sein. Die wöchentliche Auszahlung wird damit begründet, dass den Lütten im Grundschulalter noch die Weitsicht fehlt, um mit dem zur Verfügung gestellten Geld zu planen und zu haushalten. 

Taschengeld: Ein Opa füttert mit seinen Enkeln ein Sparschwein
Foto: Mito Images / Image Source

Zudem ermöglichen die kleinen Beträge den Eltern, gelassen mit Fehlentscheidungen der Kids umzugehen – denn wichtig ist es auch, dem Kind einen vollkommen freien Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Geld zu gewähren und Kaufentscheidungen nicht zu kritisieren. 

Wie viel Taschengeld ältere Kinder bekommen sollten

Kindern ab 10 Jahren sollte das Taschengeld dann monatlich gezahlt werden: Sie sollen lernen, ihre Ausgaben zu planen und auch kleinere Summen für große Wünsche vom Skateboard bis zur Spielekonsole zurückzulegen. Das DJI gab dabei 2020 folgende Empfehlungen als Richtwert, die aufgrund der steigenden Inflation allerdings Spielraum nach oben bieten:

  • 10-Jährige: mindestens 16 € pro Monat
  • 11-Jährige: mindestens 18,50 € pro Monat
  • 12-Jährige: mindestens 21 € pro Monat
  • 13-Jährige: mindestens 23,50 € pro Monat
  • 14-Jährige: mindestens 26 € pro Monat
  • 15-Jährige: mindestens 31 € pro Monat

Ein eigenes Konto für besseren Umgang mit Geld

Sollen Kinder den richtigen Umgang mit Geld lernen, ist eine Sache zudem unerlässlich: ein eigenes Konto. Spezielle Kontenformen für Kids ermöglichen nicht nur das Verfügen über Beiträge im Taschengeldumfang, sondern locken oft auch mit besonderen Zinsen. Zum Beispiel bekommen Kinder und Jugendliche bis zum 14. Geburtstag mit dem MäuseKonto der Haspa starke 5 % Zinsen auf Einlagen bis zu 500 €. So wird das Sparen auf große Wünsche noch einfacher!

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Taschengeld: Das gibt es sonst zu beachten

Wie viel Taschengeld Kinder erhalten beziehungsweise bekommen sollten, hängt aber nicht nur vom Alter, sondern auch von ihrem Wohnort ab. So steht ihnen in wohlhabenden, aber eben auch teuren Großstädten wie Hamburg meist mehr Geld zur Verfügung als in ländlich geprägten Orten – dafür müssen sie aber meist auch etwas mehr in Kinobesuch und Co. investieren. Wichtig ist es, dem Kind gegenüber transparent zu sein und offen über die Höhe des Taschengeldes und die Gründe dafür zu reden – das schließt auch Offenheit über die finanzielle Situation der Familie ein. 

Bereits 2014 zeigte das LBS-Trendbarometer, dass in der Höhe des Taschengeldes innerhalb einer Altersgruppe keinesfalls ein roter Faden zu erkennen ist: Im Mittel erhielten Kids zwischen 9 und 14 Jahren zwar rund 18 € monatlich – einige von ihnen jedoch nur 5 €, während andere ganze 70 € zur Verfügung hatten. Um Frust und Unverständnis zu vermeiden, ist der alte Spruch „Über Geld spricht man nicht“ bei einer erzieherischen Maßnahme wie dem Taschengeld also fehl am Platz.

Ferner soll das Taschengeld eine fixe Sache sein. Das heißt: Eltern sollten von ihren Kindern nicht an die Auszahlung erinnert werden müssen und das Taschengeld darf an keinerlei Bedingungen geknüpft sein. Bei Fehlverhalten das Taschengeld zu streichen ist eine ebenso unpraktikable Maßnahme wie eine Erhöhung zur Belohnung. Diese Kontinuität ist Expert:innen zufolge wichtiger als der Betrag selbst.

Was vom Taschengeld bezahlt werden muss

Wird Taschengeld gezahlt, ist eines besonders wichtig: Das Geld ist dazu da, dass das Kind sich davon eigene Wünsche erfüllen kann – seien es Süßigkeiten, Zeitschriften oder größere Anschaffungen, auf die gespart werden muss. Das kann natürlich auch ein besonderes Kleidungsstück sein – generell gilt aber: Kleidung ist nicht vom Taschengeld zu zahlen, genauso wenig wie Schulmaterial oder das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Diese Ausgaben zählen zum sogenannten „Budgetgeld“. Auch für dessen Höhe gibt das DJI eine Empfehlung: mindestens 85 €, höchstens 140 €. Das Zurverfügungstellen dieses Betrags zur eigenen Verwaltung ist für ältere Kinder ebenfalls denkbar; es kann aber auch in der Hand der Erziehungsberechtigten bleiben.

Gesetzliche Regelungen zum Taschengeld

Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Taschengeld generell nicht. Ob und wie viel Taschengeld den Kids zur Verfügung gestellt wird, liegt ganz allein im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Allerdings gibt es im Bundesgesetzbuch einen sogenannten „Taschengeldparagraphen“. Dieser regelt jedoch nicht Auszahlung und Anspruch auf Taschengeld, sondern die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. 

So können Kinder und Jugendliche ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin zwar eigentlich keine wirksamen Kaufverträge abschließen – der Taschengeldparagraph legt jedoch fest, dass das Tätigen kleiner Käufe mit durch die Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellten Mitteln gültig ist.

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