Inhalte im Überblick
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Bevor du dir überlegst, wie du deine Elternzeit finanzieren kannst, solltest du vorher deinen Anspruch auf Länge und Zeitpunkt prüfen. Grundsätzlich haben alle Eltern in Deutschland Anspruch darauf, unabhängig von Geschlecht oder Familienstand. Die inklusive Regelung basiert auf dem Prinzip der Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Sie zielt darauf ab, die traditionelle Rollenverteilung aufzubrechen und sowohl Müttern als auch Vätern die Möglichkeit zu geben, sich gleichermaßen um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Zudem sollen Adoptiv- und Pflegeeltern gleiche Rechte und Chancen erhalten, die Elternzeit als wichtige Phase für die familiäre Bindung und Entwicklung des Kindes zu nutzen.
Dauer der Elternzeit
Jedes Elternteil hat bei jedem Kind Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit. Diese können gleichzeitig oder nacheinander genommen werden, und die acht Wochen nach der Geburt des Kindes gemäß dem Mutterschutzgesetz werden auf diese Zeit angerechnet. Du kannst die Auszeit vom Job entweder zusammenhängend in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes nehmen oder sie in 2 beziehungsweise 3 Abschnitte aufteilen. Die Aufteilung in 2 Abschnitte gilt für alle Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Wenn du jüngere Kinder hast, besteht die Möglichkeit, die Elternzeit in 3 Abschnitte aufzuteilen.
Hast du Fragen oder fehlt dir Beratung?
Kein Problem, mit über 1.400 Finanzexpert:innen in der Metropolregion Hamburg findest du online oder in der Filiale immer die richtige Berater:in.
Wie beantragt man Elternzeit?
Die Beantragung der Elternzeit erfolgt schriftlich bei Arbeitgeber:innen. Idealerweise sollte der Antrag 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit eingereicht werden. Dabei müssen auch die genauen Zeiträume und der Umfang der gewünschten Elternzeit angegeben werden. Falls eine Änderung im bereits gestellten Antrag erforderlich ist, sollte dies so früh wie möglich mit Arbeitgeber:innen abgestimmt werden. Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander zu beantragen.
Elternzeit finanzieren mit Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in der Elternzeit finanziell unterstützt. Es beträgt in der Regel 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, jedoch mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Die Bezugsdauer kann zwischen 12 und 24 Monaten variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass Elterngeld als Einkommen gilt und daher steuerpflichtig ist. Die Beantragung erfolgt bei der örtlichen Elterngeldstelle, und es ist ratsam, sich frühzeitig über die Modalitäten und Voraussetzungen zu informieren, um die finanzielle Unterstützung bestmöglich zu nutzen. In manchen Bundesländern können Eltern den Antrag auf online stellen. Auf dem Familienportal des Bundes findest du alle weitere Details, gerichtet nach deinem Wohnort.
Hinweis für alle mit einem Haushaltseinkommen von über 150.000 €: Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen, plant die Regierung eine Reform des Elterngeldes, die voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird. Die geplanten Änderungen sehen vor, die aktuelle Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare und Alleinerziehende zu senken. Zudem ist eine Neugestaltung der Möglichkeit geplant, das Elterngeld gleichzeitig zu beziehen. Die Reform ist allerdings derzeit im parlamentarischen Verfahren und noch nicht beschlossen.
ElterngeldPlus: Flexibilität für Familien
ElterngeldPlus ermöglicht eine längere Bezugsdauer, allerdings mit halbem Elterngeldsatz. Diese Option eignet sich besonders für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten. Die Kombination von ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit ermöglicht es, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, und bietet Eltern die Chance, sowohl für ihre Kinder da zu sein als auch beruflich aktiv zu bleiben.
Partnerschaftsbonus: Gemeinsam die Elternzeit gestalten
Der Partnerschaftsbonus ist eine Erweiterung des Elterngelds und ermöglicht beiden Elternteilen, gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Bonus verlängert die Elterngeldbezugsdauer um 4 Monate und kann genutzt werden, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen. Voraussetzungen: Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig und beantragen ihn für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate.
Altersvorsorge: Weitblick für die Zukunft
Die Planung für die Zukunft hört nicht bei der Familienplanung auf. Erfahre hier, wie du schon frühzeitig Weichen für deine Altersvorsorge stellen kannst und entdecke clevere Möglichkeiten, um deine finanzielle Sicherheit auch im Alter zu gewährleisten.