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Einlagensicherung: So ist dein Geld auf dem Konto abgesichert

Was ist Schonvermögen?: Euroscheine und Münzen vor einer Geldkasette Pixabay / Alexas_Fotos

Wie sicher ist dein Geld? Was passiert, wenn deine Bank in Schieflage oder gar in die Pleite gerät? Hier erfährst du, was die Einlagensicherung ist.

Die Einlagensicherung in Deutschland ist ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Sicherheitsnetz für alle Sparenden. Es schützt dein Geld bis zu einem bestimmten Betrag. Du solltest dir über die Details und Grenzen dieses Schutzes im Klaren zu sein.

Was sind Einleger:innen?

Einleger:innen sind Privatpersonen und Firmen, die Geld bei Finanzinstituten wie privaten Banken, öffentlichen Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten hinterlegen. Dies ist über verschiedene Anlageformen möglich – vom Girokonto bis zum Sparbrief.

Was sind Einlagen?

Das Geld, dass Einleger:innen den Finanzinstituten zur Verfügung stellen, wird Einlage genannt. Konkret geht es dabei um Geld auf Girokonten, Tages- und Festgeldkonten, Sparbücher und Depotverrechnungskonten.

Was bedeutet Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist so etwas wie ein Sicherheitsnetz für dein Geld. Stell dir vor, die Bank, bei der du dein Geld angelegt hast, geht pleite. Ohne Einlagensicherung würdest du vermutlich dein Geld verlieren. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dich davor, indem sie sicherstellt, dass du dein Geld (bis zu einem bestimmten Betrag) zurückbekommst, selbst wenn die Bank in Schwierigkeiten geraten ist. Da die meisten Bausparkassen wie z. B. die LBS ebenfalls Sicherungssystemen angehören, gibt es auch bei Bausparverträgen eine Einlagensicherung.

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?

In Deutschland ist dein Geld bis zu einer Deckungssumme von 100.000 € pro Institut und Anleger:in durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Du hast gemäß Einlagensicherungsetz (EinSiG) sogar einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das bedeutet, wenn du beispielsweise 80.000 € auf deinem Konto hast und deine Bank bankrott geht, bekommst du die vollen 80.000 € zurück. Gut zu wissen: Bei Gemeinschaftskonten gilt der Deckungsbetrag je Kontoinhaber:in; bei einem Ehepaar mit Gemeinschaftskonto sind also 200.000 € abgesichert.

Was kaum jemand weiß: Für bestimmte Einlagen gibt es in Deutschland sogar eine Absicherung bis zu 500.000 €. Dazu gehört Geld, das z. B. aus folgenden besonderen Anlässen stammt bzw. für folgende Zwecke bei der Bank hinterlegt wurde:

  • Abfindung (nach Kündigung/Auflösungsvertrag)
  • Ausgleichszahlungen zum Versorgungsausgleich (nach Scheidung)
  • Kapitalauszahlungen aus betrieblicher Altersvorsorge oder von einer Versorgungskasse (nach Renteneintritt)
  • Eigenkapital für Hauskauf

Was noch unter die besonderen Zwecke bzw. „bestimmten Lebensereignisse“ fällt, kannst du in § 8 Abs. 2 und 3 EinSiG nachlesen. Wichtig: Diese Ansprüche musst du selbst schriftlich geltend machen, wenn es z. B. keine über die gesetzliche Regelung hinausgehende freiwillige Einlagensicherung bei der Bank gibt.

Die Einlagensicherung bis zu 100.000 € gilt übrigens grundsätzlich auch für Banken innerhalb der EU. Allerdings bezweifeln etwa Finanzexpert:innen der Stiftung Warentest, „dass die Einlagensicherungs­töpfe in Ländern, deren Wirt­schafts­kraft von großen Rating­agenturen schwächer bewertet wird, gut genug gefüllt sind“, um Einleger:innen bei einer größeren Bankenpleite schnell zu entschädigen. Sie stufen deshalb Länder in Süd- und Osteuropa (ausgenommen Tschechien) sowie Spanien und Portugal als „nicht empfehlenswert“ ein.

Wenn eine in Deutsch­land ansässige Bank in Schieflage gerät und die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) die Insolvenz des Instituts feststellt, tritt formal der Entschädigungs­fall ein. Dann muss die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) jede Sparerin und jeden Sparer der Bank binnen 7 Werk­tagen in Höhe von 100.000 € entschädigen.

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Freiwillige Einlagensicherung

Viele Banken in Deutschland sind zusätzlich Mitglied einer freiwil­ligen Einlagensicherung. So fällt die Entschädigung beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) deutlich höher aus als 100.000 €: Sie beträgt 15 % des haftenden Eigen­kapitals einer Bank, maximal 5 Millionen Euro. 2025 soll die Haftungs­grenze auf 8,75 %, mindestens 437.500 €, maximal 3 Millionen Euro pro Person und Bank sinken, ab 2030 auf eine Million Euro.

Institutssicherung als weitere freiwillige Einlagensicherung

Noch besser haben es Kund:innen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Denn sie haben eine weitere freiwillige Einlagensicherung, die Institutssicherung. Damit treten sie gemeinsam füreinander ein, sorgen also dafür, dass kein Mitgliedsinstitut in die Insolvenz geht. Noch sicherer geht es eigentlich nicht. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest, die aufgrund der weitergehenden Einlagensicherung von einer Sicherheit für „100 Prozent der Einlage“ spricht und – im Gegensatz zur Einschätzung für andere Banken – hier „keine Beschränkung“ bezüglich einer möglichen Höchstgrenze macht.

Was ist der Einlagensicherungsfonds?

Der Einlagensicherungsfonds ist ein System in Deutschland, das darauf abzielt, Kundeneinlagen bei Banken über die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € hinaus zu schützen. Er bietet also einen zusätzlichen Schutz für Sparer:innen. Der Fonds wird vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) verwaltet, dessen Mitglieder durch Beiträge zur Finanzierung dieser freiwilligen zusätzlichen Einlagensicherung beitragen.

Die genaue Höhe der zusätzlichen Sicherung variiert von Bank zu Bank und kann ein Vielfaches der gesetzlichen Grenze von 100.000 € betragen. Sie beträgt aktuell 15 % des haftenden Eigen­kapitals einer Bank, maximal 5 Millionen Euro. Allerdings sinkt die Sicherungsgrenze 2025 auf maximal 3 Millionen Euro und ab 2030 auf maximal eine Million Euro pro Person und Bank. Für Unternehmen, Vereine und andere Einleger:innen, die nicht natürliche Personen, Stiftungen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt) sind, liegt die maximale Haftungsgrenze höher. Wenn du mehr dazu wissen willst, schau gern auf der entsprechenden Seite des Einlagensicherungsfonds nach.

Ist die Einlagensicherung wirklich sicher?

Ja, die Einlagensicherung in Deutschland gilt als sehr sicher. Denn sie wird von der deutschen Regierung und den Bankenverbänden unterstützt und hat auch in der Finanzkrise 2007-2009 in Deutschland gut funktioniert.

Einlagensicherung: Zwei Hände drehen Tresorrad
S-Com / DSV / getty

Wann greift die Einlagensicherung nicht?

In § 6 EinSiG ist definiert, was nicht entschädigt wird. Dazu gehören z. B. Aktien, Fonds, ETFs und andere Wertpapiere. Schließlich legst du damit ja Geld bei Unternehmen an und nutzt die Bank oder Sparkasse nur als Mittel zum Zweck. Ausgenommen sind ferner Einlagen von Finanzinstituten, Wertpapierfirmen, Versicherungen, staatlichen Stellen sowie von Pensions- und Rentenfonds.

Was passiert, wenn mehr als 100.000 € auf dem Konto sind?

Wenn du mehr als 100.000 € auf deinem Konto hast, bist du grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag abgesichert. Alles darüber könnte theoretisch verloren gehen, wenn deine Bank insolvent wird. Dies kann z. B. bei Banken im Ausland der Fall sein. In Deutschland ist das Risiko überschaubar, da die meisten Banken weiteren freiwilligen Einlagensichungssystemen angehören. Daher sind in Deutschland in der Regel auch Beträge über 100.000 € abgesichert. Wie hoch genau, hängt von der jeweiligen Bank ab. Bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken (also Genossenschaftsbanken) sind die Einlagen aufgrund der dortigen Institutssicherung mittelbar in voller Höhe geschützt.

Welche Bank hat die höchste Einlagensicherung?

In Deutschland bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung über die gesetzlichen 100.000 € hinaus an. Das hängt oft von der Finanzgruppe ab, zu der die Bank gehört. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind die einzelnen Institute selbst durch die sogenannte Institutssicherung geschützt. Daher spielt hier die Höhe der Einlage für die Absicherung eigentlich keine Rolle.

Was unterscheidet die Einlagensicherung der Sparkassen von denen anderer Banken?

Die Sparkassen in Deutschland arbeiten zusammen und unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig – wie eine Familie. Dafür haben sie 1975 die Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen gegründet, auch kurz Institutsschutz genannt. Diese freiwillige und zusätzliche Form der Einlagensicherung ist auch als Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe bekannt. Wie es der Name schon sagt, sind damit nicht nur die Einlagen der Kund:innen – auch über die Grenze von 100.000 € hinaus – geschützt, sondern auch die einzelnen Sparkassen. Also das Institut selbst ist als Ganzes abgesichert. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Sicherungssystemen anderer Banken.

Wenn es mal drauf ankommt …

Seit der Gründung dieser freiwilligen Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe ist kein Mitgliedsinstitut insolvent geworden und weder ein Kunde noch eine Kundin hat Einlagen oder Zinsen verloren. Und dies trotz turbulenter Zeiten während der weltweiten Finanzkrise, bei der auch einzelne kleinere Sparkassen sowie Landesbanken in Schwierigkeiten gerieten. Diese konnten behoben werden, weil das Sicherungssystem aus insgesamt 13 einzelnen Sicherungseinrichtungen besteht. Zu diesem gehören 11 Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände auf Länderebene sowie der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und die sogenannte Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.

Wenn ein Mitgliedsinstitut in Schieflage geraten sollte, tritt zunächst der zuständige Teilfonds des Sicherungssystems ein. Er sorgt dafür, dass Solvenz und Liquidität erhalten bleiben. Expert:innen aus der Sparkassen-Organisation unterstützen bei Bedarf den örtlichen Vorstand dabei, das schlingernde Institut wieder auf Kurs zu bringen. Dazu gehören auch Maßnahmen wie die Erhöhung des Eigenkapitals, die Übernahme von Garantien und Bürgschaften und das Erfüllen von Ansprüchen Dritter. 

Stetige Verbesserung des Sicherungssystems

2015 wurde das Sicherungssystem der Sparkassen überarbeitet und weiter verbessert, auch durch die Einführung einheitlicher Prozesse und gleicher organisatorischer Strukturen innerhalb der verschiedenen Sicherungseinrichtungen und Landesverbände. Mehrmals im Jahr werden bei jeder Sparkasse Daten erhoben und aufbereitet, die dann durch Expert:innen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe sowie durch unabhängige externe Wirtschaftsprüfer:innen bewertet werden. Auf diese Weise gibt es eine kontinuierliche transparente Risikoüberwachung, die bei Bedarf frühzeitige vorbeugende Maßnahmen oder Sanktionen ermöglicht.

Die Finanzaufsicht BaFin hält zu den Institutssicherungssystemen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken fest:

„So sollen Entschädigungsfälle bei angeschlossenen Mitgliedsinstituten grundsätzlich vermieden werden, sodass die Einlagen der Kundinnen und Kunden mittelbar in voller Höhe geschützt sind.“

Wie ist die Einlagengensicherung bei der Haspa?

Die Sicherheit der Einlagen ihrer Kund:innen gehört zu den wichtigsten Zielen der Hamburger Sparkasse. Daher vermeidet die Haspa grundsätzlich übermäßige Risiken. Sie gehört zur Sparkassen-Organisation, weshalb die Einlagen- und Institutssicherung der Sparkassen bei der Haspa zum Tragen kommt. Die Einlagen sind also grundsätzlich in voller Höhe abgesichert.

Wie hoch ist die Einlagensicherung in anderen europäischen Ländern?

Die Einlagensicherung ist in der Europäischen Union (EU) weitgehend standardisiert. In den meisten EU-Ländern beträgt die gesetzliche Einlagensicherung ebenfalls 100.000 € pro Einleger:in und Finanzinstitut. Es gibt jedoch Unterschiede bei den zusätzlichen Sicherungssystemen, die von Land zu Land variieren können. Finanzexpert:innen der Stiftung Warentest raten von Geldanlagen außerhalb der EU (ausgenommen Norwegen und die Schweiz) ab, stufen aber Spanien, Portugal sowie Länder in Süd- und Osteuropa (ausgenommen Tschechien) als „nicht empfehlenswert“ ein.