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Das wichtigste zuerst: Wer regelt den Nachlass?
Die Frage, wer deinen Nachlass regelt, hängt davon ab, ob du eine letztwillige Verfügung hinterlassen hast oder nicht. Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, bestimmst du selbst, wer deine Erb:innen sind und wie dein Vermögen verteilt werden soll. Wenn keine Verfügung existiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Dann erben deine Verwandten nach einem bestimmten Schema, das von der Nähe der Verwandtschaft abhängt. In beiden Fällen kann das Nachlassgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts, bestimmte Aufgaben übernehmen, um deinen Nachlass zu sichern, zu verwalten oder zu verteilen.
Das Testament: Die einfachste Form der Nachlassregelung
Das Testament ist die bekannteste und einfachste Form, um deinen Nachlass zu regeln. Mit einem Testament kannst du vor dem Tod deinen letzten Willen schriftlich festhalten und bestimmen, wer was von deinem Vermögen erben soll. Dabei kannst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder diese ergänzen. Auch Vermächtnisse, die Nachfolgeplanung, Auflagen, Testamentsvollstreckungen oder andere Anordnungen können im Testament getroffen werden.
Es gibt 2 Arten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Das eigenhändige Testament musst du selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Dabei sind Ort und Datum anzugeben. Das eigenhändige Testament ist flexibel, da du es jederzeit ändern oder widerrufen kannst. Allerdings musst du darauf achten, dass es sicher aufbewahrt wird und im Todesfall gefunden wird. Eine Möglichkeit hierfür ist, es beispielsweise bei einem Amtsgericht zu hinterlegen.
Das notarielle Testament wird – wie der Name bereits verrät – von einem/einer Notar:in beurkundet und amtlich verwahrt. Du musst dem/der Notar:in deinen letzten Willen mündlich oder schriftlich mitteilen. Das notarielle Testament ist sicherer, da es rechtssicher formuliert und vor Verlust geschützt ist. Allerdings ist es auch teurer und weniger flexibel, da du für jede Änderung oder den Widerruf wieder zum/zur Notar:in musst. Die Kosten sind dabei abhängig von Nachlasswert und der Testamentart.
Kurzer Exkurs: Die Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der du deine Wünsche für deine eigene Bestattung festlegst (ein Punkt, der nicht im Testament geregelt wird). Damit kannst du sicherstellen, dass deine Beerdigung nach deinem eigenen Willen gestaltet wird und deine Angehörigen entlastet werden. Die Bestattungsverfügung kann verschiedene Aspekte der Bestattung regeln, wie zum Beispiel die Art der Bestattung, den Ort der Beisetzung, die Gestaltung der Trauerfeier oder die Auswahl des Bestatters beziehungsweise der Bestatterin.
Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend, solange sie verhältnismäßig ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Um eine Bestattungsverfügung zu erstellen, solltest du dich daher zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und dann deine Wünsche schriftlich formulieren. Das Dokument sollte ebenfalls an einem sicheren Ort aufbewahrt und deinen Angehörigen oder einer Vertrauensperson mitgeteilt werden. Es gibt auch kostenlose Vorlagen für Bestattungsverfügungen im Internet, die du als Orientierungshilfe nutzen kannst.
Erben für den digitalen Nachlass einplanen
Wenn uns mal das Zeitliche segnet, hört unsere digitale Spur nicht einfach auf. Unsere E-Mail-Adresse, Online-Profile, Cloud-Dienste und weitere persönliche Daten im Netz sind weiterhin präsent. Das kann für deine Liebsten ziemlich stressig und teuer werden, wenn du vorher nicht klargestellt hast, was damit passieren soll. Deshalb ist es wichtig, dein digitales Erbe ebenfalls zu regeln. Das bedeutet, du solltest festhalten, wo du überall registriert bist, welche Passwörter du verwendet und wie deine Daten gehandhabt werden sollen. Das Ganze lässt sich auch in einem Testament oder einer Vollmacht verankern. Hinweis: Die meisten Smartphoneanbieter haben bereits eine eigene Funktion für den digitalen Nachlass in den Systemeinstellungen.
Der Erbvertrag: Die verbindliche Form der Nachlassregelung
Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, deinen Nachlass zu regeln. Diesen schließt du mit einer oder mehreren Personen, die du als Erb:innen oder Vermächtnisnehmer:innen einsetzen möchtest. Dieser muss vor einem/einer Notar:in geschlossen werden, und alle Vertragsparteien müssen bei der Unterzeichnung anwesend sein.
Ein Erbvertrag hat den Vorteil, dass er dich und deine Vertragspartner:innen bindet. Das bedeutet, dass du deine Verfügungen nicht mehr einseitig ändern oder widerrufen kannst, sondern nur mit Zustimmung der anderen Vertragsparteien. Das kann sinnvoll sein, wenn du dir zum Beispiel eine Gegenleistung für deine Erbeinsetzung versprichst, wie zum Beispiel Pflege oder Unterstützung. Der Erbvertrag hat jedoch auch den Nachteil, dass er deine Verfügungsfreiheit einschränkt und meist höhere Kosten verursacht.
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Braucht man immer einen Erbschein?
Nicht immer. Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das nach dem Tod einer Person zeigt, wer die legitimen Erb:innen sind und wie ihre jeweiligen Erbanteile verteilt sind. Diese Urkunde wird benötigt, um sich als rechtmäßige Erbe oder Erbin auszuweisen, beispielsweise gegenüber Banken, Behörden oder Geschäftspartnern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Erbschein nicht in allen Fällen erforderlich ist, sofern andere Nachweise für das Erbrecht vorliegen, wie etwa ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder auch eine Bankvollmacht.
Weitere Optionen: Schenkungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Neben dem Testament und dem Erbvertrag gibt es noch weitere Optionen, deinen Nachlass zu regeln. Eine davon ist die Schenkung zu Lebzeiten. Mit einer Schenkung kannst du Teile deines Vermögens schon zu Lebzeiten an deine Wunscherb:innen übertragen. Das kann steuerliche Vorteile haben, da du die Freibeträge mehrfach nutzen kannst. Außerdem kannst du so deinen Nachlass reduzieren und damit möglicherweise den Pflichtteil deiner gesetzlichen Erb:innen verringern.
Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, den deine gesetzlichen Erben und Erbinnen (Ehepartner:in, Kinder, Eltern) von deinem Nachlass erhalten, wenn du sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbst. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld auszuzahlen. Du kannst den Pflichtteil nur in wenigen Ausnahmefällen entziehen, z. B. wenn der oder die Pflichtteilsberechtigte dir oder einem nahen Angehörigen schweres Unrecht zugefügt hat.
Eine weitere Option ist der Erbverzicht. Mit einem Erbverzicht kannst du bei bestimmten Personen vereinbaren und verfügen, dass er oder sie auf sein Erbrecht und seinen Pflichtteil verzichtet. Der Erbverzicht muss ebenfalls notariell beurkundet werden und ist in der Regel unwiderruflich. Das kann sinnvoll sein, wenn du z. B. einen Erbstreit vermeiden oder eine gerechte Verteilung deines Nachlasses sicherstellen willst.
Informiere dich in diesem Zusammenhang auf jeden Fall auch darüber, welche Freibeträge es bei einer Erbschaft gibt. So können deine Nachfahren unter Umständen viele Steuern sparen.
Warum die rechtzeitige Nachlassplanung wichtig ist
Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und persönliche Angelegenheit, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du deinen letzten Willen festlegen und deinen Angehörigen Klarheit und Sicherheit geben. Je nach Lebenssituation und Wünschen kann die passende Form der Nachlassregelung gewählt werden. Und für mehr Informationen zu Themen wie der Vorsorgevollmacht, Bestattungskosten und Testamentsvollstreckung, lies weiter.