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Zusammensetzung der Bestattungskosten
Die Bestattungskosten setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Zu den Hauptkosten gehören:
Bestatter:innen: Die Dienstleistungen eines Bestattungsunternehmens sind oft einer der größten Kostenfaktoren bei einer Beisetzung. Dazu gehören der Transport des Verstorbenen, die Vorbereitung des Leichnams, die Organisation der Trauerfeier und die Bereitstellung von Särgen oder Urnen. Bitte beachte, dass hier die Kosten abhängig von der Bestatter:in und dem Bestattungsunternehmen variieren können. Wir raten dir daher, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Grabstein: Die Kosten für einen Grabstein variieren je nach Material, Größe und Gestaltung. Ein einfacher Grabstein aus Granit kann zwischen 1000 und 2.500 € kosten, während aufwendigere Gestaltungen oder Materialien wie Marmor die Kosten deutlich erhöhen können.
Grabgestaltung & Bepflanzung: Die Kosten für die Gestaltung und Bepflanzung eines Grabes für eine Erdbestattung durch eine:n Gärtner:in können ebenfalls variieren. Für eine einfache Bepflanzung und Gestaltung werden oft zwischen 500 und 1.500 € berechnet, je nach Größe des Grabes und der gewünschten Pflanzen.
Beerdigungskosten: Die Kosten einer Trauerfeier hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Gäst:innen, dem Ort und den gewünschten Dienstleistungen. Eine selbst organisierte Beerdigung in einem Restaurant oder Café kann zwischen 1.000 und 3.000 € kosten, wobei zusätzliche Leistungen wie besonderes Catering oder Musik die Kosten selbstverständlich noch erhöhen können.
Grabschmuck: Blumen oder Gestecke für die Beerdigung werden oft von einem Gärtner oder einer Floristin gekauft. Die Kosten für Grabschmuck können daher je nach Art und Anzahl der Blumen zwischen 50 und 500 € liegen.
Auch die Kosten für die Grabnutzung variieren je nach Friedhof und Grabart. Ein Einzelgrab kostet beispielsweise zwischen 500 und 3.000 €, für ein Familiengrab kannst du bis zu 10.000 € und mehr zahlen.
Unser Tipp: Um eine individuelle Bestattung zu planen und einen Kostenvoranschlag zu erhalten, lohnt sich in jedem Fall ein Blick auf die Website der Deutschen Bestatter.
Erdbestattung oder Feuerbestattung: Bestattungsart beeinflusst die Kosten
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für eine Bestattung, die den individuellen Wünschen und religiösen Überzeugungen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen entsprechen. Die traditionelle Erdbestattung, bei der der oder die Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt wird, ist nach wie vor eine häufig gewählte Form. Diese wird oft als eine Möglichkeit gesehen, den Körper auf natürliche Weise der Erde zurückzugeben und bietet somit einen festen Ort, an dem die Angehörigen trauern und gedenken können.
Immer beliebter wird auch die Feuerbestattung, bei der der Leichnam eingeäschert und die Asche entweder in einer Urne beigesetzt oder auf Wunsch (See) verstreut wird. Die Feuerbestattung wird häufig aus praktischen Gründen gewählt, da sie weniger Platz beansprucht und in manchen Fällen kostengünstiger sein kann.
Nach der Einäscherung besteht die Möglichkeit der Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf hoher See beigesetzt wird. Eine weitere Option ist aber auch die Baumbestattung, bei der die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird und so ein ökologisches Vermächtnis hinterlässt. Deine gewünschte Bestattungsart kannst du übrigens auch im Vorfeld in einer Bestattungsverfügung festhalten. Vorlagen dafür findest du im Internet.
Zu beachten gilt: In Deutschland besteht nicht nur für Erd-, sondern auch für Feuerbestattungen eine Beisetzungspflicht (auch Friedhofszwang genannt)! Urnenbestattungen sind möglich in einem klassischen Grab, in einem Urnenwald, in einem Bestattungswald, in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder auch in einem namenlosen Urnenfeld. Ausgenommen von der Beisetzungspflicht ist in Deutschland bisher nur die Seebestattung.
Kostentragungspflicht bei einer Beerdigung
Im Todesfall stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit die Erben die Kosten übernehmen können und sollen (§ 1968 BGB). Die Bezahlung kann hierbei aus dem Vermögen des Verstorbenen erfolgen. Reicht das Vermögen aus, um die Bestattungskosten zu decken, werden diese daraus beglichen.
Übrigens: Je näher eine Person dem Verstorbenen stand, desto eher übernimmt sie in den meisten Fällen die Kosten. Die Bestattungspflicht gilt in folgender Reihenfolge: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. In den meisten Bundesländern ist die Lebenspartnerschaft in diesem Fall der Ehe gleichgestellt. Trifft die Bestattungspflicht mehrere Personen, etwa mehrere Kinder, so ist in der Regel die älteste Person für die Beerdigung zuständig.
Ist jedoch kein ausreichendes Vermögen vorhanden oder sind die Erben nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, können unter bestimmten Umständen Unterhaltspflichtige herangezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch öffentlich-rechtlich Verpflichtete, wie beispielsweise die Gemeinde, zur Kostentragung für die Bestattung herangezogen werden, insbesondere dann, wenn kein anderer Kostenträger gefunden werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig über die finanzielle Absicherung im Todesfall zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Angehörige vor unerwarteten Belastungen zu schützen.
Vorsorge zu Lebzeiten für einen würdevollen Abschied
Es ist sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten mit der Bestattungsplanung zu befassen, um den Hinterbliebenen finanzielle und emotionale Belastungen zu ersparen. Hierfür stehen verschiedene Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel Bestattungsvorsorgeverträge, die eine rechtzeitige Planung ermöglichen.
Wenn du bereits zu Lebzeiten für deine eigene Beerdigung vorsorgen möchtest, kannst du ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Bestatter oder einer Bestatterin führen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag hast du dabei die Möglichkeit, deine eigenen Wünsche bezüglich Bestattungsart, Grabart, Grabpflege und sogar Trauerfeier festzulegen. Außerdem können die Bestattungskosten durch Zahlung eines festen Betrags oder monatlicher Raten im Voraus gedeckt werden.
Hast du Fragen oder fehlt dir Beratung?
Kein Problem, mit über 1.400 Finanzexpert:innen in der Metropolregion Hamburg findest du online oder in der Filiale immer die richtige Berater:in.
Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Sie dient zur Deckung der Bestattungskosten und kann bei vielen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss und der gewünschten Versicherungssumme. Manche Familien entscheiden sich auch unter anderem für die Einrichtung eines speziellen Fonds zur Deckung der Bestattungskosten. Das kann durch regelmäßige Beiträge oder durch eine einmalige Einzahlung geschehen.
Vorsorgen für die Zukunft
Hier erfährst du, wie du eine Testamentsvollstreckung oder deinen Nachlass regeln kannst, um sicherzustellen, dass deine Wünsche respektiert werden. Auch die Vorsorgevollmacht spielt eine wichtige Rolle, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eine bevollmächtigte Person zu bestimmen, die in deinem Sinne handelt.