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Lohnt sich ein Firmenwagen? Das sind die Vor- und Nachteile
Wenn du im Job viel unterwegs bist und auch ein Auto für die private Nutzung benötigst, kann ein Dienstwagen eine gute Möglichkeit darstellen. Doch für wen lohnt sich ein Firmenwagen? Um diese Frage zu beantworten, gilt es ein paar Dinge zu beachten, denn schlussendlich ist es, wie viele Dinge im Leben, eine persönliche Entscheidung.
Aspekte wie Kosten, Vorlieben für bestimmte Marken, Zeitaufwand und Komfort sollten gegenübergestellt werden. Wenn du dir Gedanken über diese Punkte machst, lassen sich einige pauschale Vor- und Nachteile eines Firmenwagens herausstellen.
Was sind die Vorteile eines Dienstwagens?
Ein Dienstwagen lohnt sich in der Regel nur dann, wenn die Dienstwagen-Regelung deiner Arbeitgeber:in großzügig ausgelegt und auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Um zu beurteilen, ob das der Fall ist, solltest du dir einen Überblick über die Vorteile verschaffen:
- Unterhaltskosten, Reparaturen und Wartungen werden von der Arbeitgeber:in übernommen
- Die Anschaffungskosten eines privaten Fahrzeugs entfallen für die Arbeitnehmer:in
- Die Versicherung wird von der Arbeitgeber:in übernommen
- Der Wertverlust des Fahrzeugs wird von der Arbeitgeber:in getragen
Was sind die Nachteile eines Dienstwagens?
Auch wenn die Vorteile auf den ersten Blick recht schillernd sind, solltest du dich nicht vorschnell entscheiden und auch die Nachteile eines Dienstwagens im Blick behalten:
- Je nach Vereinbarung kann es sein, dass nur die Mitarbeiter:in und keine andere Person als Fahrer:in berechtigt ist
- Die private Nutzung des Dienstwagens muss versteuert werden
- Der Fahrtkostenzuschuss der Arbeitgeber:in von Wohnort zur Arbeitsstätte entfällt
- Wer einen Dienstwagen fährt, muss durch die Versteuerung mit weniger Netto-Einkommen auskommen
Wie darf ein Firmenwagen genutzt werden?
Du darfst deinen Firmenwagen sowohl geschäftlich als auch privat nutzen. Damit ein Fahrzeug als Firmenwagen zugelassen werden kann, muss es mindestens zu 10 % geschäftlich verwendet werden. Wenn es zu mehr als 50 % dienstlich verwendet wird, ist die Zulassung als Firmenwagen sogar verpflichtend.
Zu der beruflichen Nutzung zählen dabei alle Fahrten im Rahmen der Berufstätigkeit von Arbeitnehmer:innen. Dazu gehören Fahrten zu Kund:innen, Lieferant:innen, Messen, Ausstellungen, aber auch Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
Alle Fahrten, die nichts mit deiner Berufstätigkeit zu tun haben, zählen zur Privatnutzung. So zum Beispiel Fahrten zum Supermarkt oder auch Urlaubsreisen.
Was kostet ein Firmenwagen?
Wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzen kannst, sparst du gegenüber anderen Arbeitnehmer:innen Geld. Denn du musst dich nicht mit den Kosten eines privaten Autos herumplagen. Das Finanzamt nennt diesen Vorteil den geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil wird als Teil des Arbeitsentgeltes angesehen. Es fallen also, wie auch auf dein Gehalt, Einkommenssteuern und Sozialabgaben an, die von den Arbeitgeber:innen im Zuge der Entgeltabrechnung abgeführt werden.
Dieser Vorteil kann auf 2 Arten berechnet werden und Steuerzahlende können sich dabei für die Methode entscheiden, die am günstigsten ist.
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Was ist die 1-Prozent-Regelung?
Bei der 1-Prozent-Regelung handelt es sich um eine pauschale Methode, um einen Firmenwagen zu versteuern, weshalb auch oft von der 1-Prozent-Pauschale gesprochen wird. Diese Regelung ist im Vergleich zu einem Fahrtenbuch mit weniger Aufwand verbunden.
Ausgangspunkt für die Berechnung ist der inländische Listenpreis des Fahrzeugs. Zu dem Listenpreis zählt auch die Umsatzsteuer, die beim Kauf des Geschäftswagens anfällt. Arbeitgeber:innen müssen diese Umsatzsteuer zwar gar nicht zahlen, dennoch wird sie den Mitarbeitenden auf den Wert des Autos aufgeschlagen.
Erhält eine Arbeitnehmer:in nun als einen Firmenwagen im Wert des Listenpreises von 50.000 €, wird der geldwerte Vorteil mit 1 % pro Monat berechnet, in diesem Fall also 500 €. Dieser Betrag wird monatlich zusätzlich vom Arbeitslohn versteuert. Außerdem werden die Fahrten zum Arbeitsort mit 0,03 % des Listenpreises pro Monat versteuert.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch bei einem Firmenwagen?
Die zweite Möglichkeit einen Firmenwagen zu versteuern ist das sogenannte Fahrtenbuch. Diese Variante ist zwar mit einem höheren Aufwand verbunden, dieser kann sich jedoch lohnen. Denn mit dem Fahrtenbuch zahlen Arbeitnehmer:innen auch wirklich nur für den Weg, der mit dem Dienstwagen privat zurückgelegt wird.
Das lohnt sich vor allem für die Inhaber:innen eines Firmenwagens, die relativ wenige private Fahrten durchführen, da der tatsächlich entstandene, geldwerte Vorteil präziser berechnet werden kann.
So kann es durchaus sein, dass unter der Verwendung eines Fahrtenbuchs lediglich Kosten von circa 1000 € im Jahr entstehen, während bei der bequemen 1-Prozent-Regelung je nach Listenpreis des Autos mit Kosten von 500 bis 700 € zu rechnen ist.
Für diese Ersparnis müssen Arbeitnehmer:innen allerdings einen großen Aufwand betreiben und reichlich Informationen im Fahrtenbuch für dienstliche Fahrten vermerken:
- Datum jeder Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Bezeichnung der besuchten Firma
- Name der Ansprechpartner:in, die besucht wurde
- Zielort der Fahrt
- Anlass oder Grund der Fahrt
Was passiert mit dem Firmenwagen, wenn ich nicht arbeite?
Grundsätzlich gilt, dass du deinen Firmenwagen privat nutzen darfst, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Das bedeutet also, dass du auch Anspruch auf den Firmenwagen während Krankheit (in den ersten 6 Wochen), Urlaub oder längerer Abwesenheit wie beispielsweise Mutterschutz hast. Endet das Arbeitsverhältnis, erlischt in der Regel auch dein Anspruch auf einen Dienstwagen.
Gehaltserhöhung oder Firmenwagen: Was lohnt sich mehr?
Wenn es im Jahresgespräch mit der Chef:in auf den Punkt Gehaltserhöhung zusteuert, bieten Arbeitgeber:innen oft an, anstelle einer Gehaltserhöhung der Arbeitnehmer:in einen Dienstwagen schmackhaft zu machen. Und auch wenn ein nagelneuer Luxuswagen verheißungsvoll klingt: gegenüber einer fest vereinbarten, monatlichen Gehaltserhöhung hat das Auto vom Unternehmen meist das Nachsehen. Denn für die Arbeitnehmer:innen ist das mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Lukrativ ist der Dienstwagen vornehmlich für Arbeitgebende, da diese so das Bruttogehalt inklusive der Lohnnebenkosten in Höhe des geldwerten Vorteils senken können. Bei Kauf eines Neuwagens erhält das Unternehmen die Umsatzsteuer zurück und kann Anschaffung und Unterhaltskosten als Betriebsausgaben abschreiben.
Ein Firmenwagen lohnt sich für Arbeitnehmende vor allem dann, wenn sie im Job viel unterwegs sind und das Auto wirklich gebraucht wird. Wenn dann zusätzlich noch viele Privatfahrten, wie beispielsweise die Reise mit dem Auto in den Urlaub, anstehen, kann sich ein Dienstwagen durch die Übernahme des Tankgeldes durch die Arbeitgeber:innen vor allem in Zeiten von hohen Spritkosten durchaus lohnen.
Du solltest in einer Gehaltsverhandlung also stets klug abwägen, welche Variante am besten zu deiner persönlichen Situation passt – der Firmenwagen, oder die Gehaltserhöhung. Wenn du dich mit einer Gehaltserhöhung wohler fühlen solltest, aber dennoch ein Auto brauchst, solltest du dich darüber informieren, ob ein Auto kaufen oder leasen das richtige für dich ist. Allzeit gute Fahrt!