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Geld nebenbei verdienen: Diese Regeln und Tipps gibt es

Geld nebenbei: Ein Mann arbeitet im Verkauf. Pexels / Clem Onojeghuo

Es kann diverse Gründe haben, weshalb Arbeitnehmer:innen neben dem Hauptjob noch Geld dazuverdienen wollen. Doch egal, was die Beweggründe sind: Es gibt ein paar Regeln, an die es sich zu halten gilt. Welche das sind und welche Tipps wir außerdem noch für dich haben, liest du in unserem Artikel.

Geld nebenbei verdienen wird immer beliebter

Nach nun mehreren Jahren der steigenden Inflationsrate kommt diese Info wohl nicht sonderlich überraschend: Viele Menschen in Deutschland stehen immer mehr vor der Frage, wie sie über die Runden kommen sollen. 

Deshalb haben viele Bürger:innen in Deutschland 2 Jobs. Einen, um die Rechnungen zahlen zu können, und den anderen, um die Freizeit zu gestalten. Über 2 Millionen Erwerbstätige haben neben ihrer Haupttätigkeit noch einen Nebenjob, für den sie durchschnittlich über 8 Stunden in der Woche aufwenden. 

Damit sind allerdings nur sogenannte Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gemeint. Dass jede:r von uns mal etwas auf Kleinanzeigen verkauft, um sich einen schmalen Taler dazuzuverdienen, ist auch klar, wird in dieser Statistik allerdings nicht erfasst.

Nebenjob: Das sind die Gründe

Geld ist meist der Hauptbeweggrund, eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben. Ein Nebenjob kann sich aber auch positiv auf andere Bereiche des Lebens ausüben.

  • Persönliche Interessen: Der eine möchte schnellstmöglich finanzielle Freiheit erlangen, die andere möchte genügend Einkommen für die kostspieligen Hobbys haben.
  • Soziale Kontakte: Ein Nebenjob ist eine gute Möglichkeit, neue Menschen kennenzulernen und soziale Kontakte zu knüpfen.
  • Flexibilität: Ein Nebenjob kann Flexibilität in der Arbeitszeit verschaffen, beispielsweise indem man den Hauptjob nur noch in Teilzeit ausübt.
  • Karriereentwicklung: Viele Menschen nutzen einen Nebenjob, um die Karriere voranzutreiben, beispielsweise durch die Übernahme zusätzlicher Verantwortung.

Darf ich Geld nebenbei verdienen?

Pauschal gesprochen darf jede:r Arbeitnehmer:in etwas Geld nebenbei verdienen. Doch bevor damit gestartet wird, sollten ein paar formale Punkte beachtet werden. Zum einen ist es wichtig, den Arbeitgeber über das Vorhaben zu informieren und bei Bedarf eine Genehmigung einzuholen.

Denn dieser kann die Zustimmung auch verweigern. Dazu kommt es meist, wenn der Nebenjob eine unmittelbare Konkurrenz zum Hauptjob darstellt, oder die Tätigkeit deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinflusst.

Auch auf die Arbeitszeit im Nebenjob sollte ein Augenmerk gerichtet werden. Denn das Arbeitszeitgesetz schreibt Höchstgrenzen vor. Diese Grenzen liegen bei 8 Stunden pro Tag bei einer gesetzlich erlaubten 6-Tage-Woche. Es ergibt sich also eine 48-Stundenwoche, die unter Gewährung eines Zeitausgleichs auf maximal 60 Wochenstunden ausgedehnt werden darf. Geht die Arbeitszeit über diese Grenze hinaus, ist die Nebentätigkeit unzulässig.

Auch die Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Zwischen Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag, müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

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Ein Zweitjob erfordert keine Steuererklärung

Bei dem Wort Steuererklärung stellen sich bei vielen Arbeitnehmer:innen die Nackenhaare auf. Dir geht es auch so? Dann hier eine gute Nachricht: Für einen Minijob allein ist keine Steuererklärung notwendig. Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, 2 % Lohnsteuer abzuführen. Sprich deinen Vorgesetzten oder deine Vorgesetzte am besten mal darauf an, denn wenn dein:e Arbeitgeber:in das nicht tut, hast du am Ende doch schneller Kontakt mit dem Finanzamt, als dir lieb ist. 

Wie viel Geld darf ich nebenbei verdienen?

Jede:r kennt wohl noch den Minijob auf 450 €-Basis. Den gibt es auch heute noch, allerdings wurde die Grenze auf nun 538 € angehoben. Dieser Wert gibt den Höchstbetrag an, den Minijober:innen monatlich verdienen dürfen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 6.465 €.

Wenn du in einem Monat mal über die 538 € kommst, ist das auch nicht schlimm, solange du die Möglichkeit hast, in einem anderen Monat weniger zu arbeiten, sodass du unter dem Jahreshöchstbetrag bleibst. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € die Stunde zählt übrigens auch bei einem Minijob. 

Nebenjobs vs. Zuverdienst

Gut zu wissen: Ein Nebenjob beschreibt eine regelmäßige Beschäftigung neben dem Hauptberuf, bei der monatlich bis zu 538 € steuerfrei dazuverdient werden können. Ein Zuverdienst bezieht sich währenddessen auf gelegentliche und einmalige Tätigkeiten ohne Genehmigung und mit verschiedenen, steuerlichen Regelungen. Ein Nebenjob ist permanent, ein Zuverdienst sporadisch.

Welche Möglichkeiten gibt es, Geld nebenbei zu verdienen

Generell lässt sich sagen, dass es in Zeiten von Homeoffice so leicht ist, Geld nebenbei zu verdienen, wie wohl noch nie. Und damit ist nicht gemeint, dass wenn du grade im Homeoffice deiner Haupttätigkeit nachgehst, nebenbei noch was anderes machst.

Vielmehr haben Arbeitnehmer:innen durch Homeoffice neue Möglichkeiten erhalten, auch von zu Hause aus, einer Nebentätigkeit nachzugehen.  Vor allem die Möglichkeit, nebenbei online Geld zu verdienen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Es gibt aber noch weitere Bereiche, in denen sich ein Nebenjob anbietet. 

  • Texte schreiben: Freiberufliche Texter:innen verfassen Texte für Blogs, Newsletter, Onlineshops und ähnliches
  • Produkte verkaufen: Du kannst selbst erstellte Produkte wie Kurse, Grafiken oder E-Books online zum Kauf anbieten
  • Produkte testen: Als Produkttester:in kannst du bequem von Zuhause aus verschiedene Innovationen als allererstes testen
  • Umfragen: Die Teilnahme an Online-Umfragen und Marktforschungen kann die Kaffeekasse zum Klingeln bringen
  • Consulting anbieten: Wenn du hohes Fachwissen hast, kannst du das auch im Nebenjob einsetzen und als Berater:in tätig werden

Das sind die beliebtesten Nebenjobs

Die Bereiche, in denen man mit einem Nebenjob Geld nebenbei verdienen kann, sind weitreichend. Laut Statista haben sich in Deutschland die folgenden Tätigkeiten als die 10 beliebtesten Nebenjobs etabliert:

  1. Nachhilfe
  2. Gastronomie
  3. Verkauf
  4. Büroarbeit
  5. Handwerkliche Tätigkeiten
  6. Fahrer
  7. Event- und Messearbeit
  8. Promotion
  9. Reinigungsdienste
  10. Babysitting
Geld nebenbei verdienen: junge Frau als Barista
Unsplash / Angelika Agibalova

Im Ehrenamt steuerfrei Geld verdienen

Um dir eine schöne Summe dazuzuverdienen, muss es gar nicht immer der Nebenjob sein. Denn auch wenn das Ehrenamt natürlich eigentlich dazu da ist, sich gesellschaftlich zu engagieren, kann man sich durch ehrenamtliche Tätigkeiten in vielen Fällen steuerfrei etwas dazuverdienen.

Schöffe oder Schöffin

Eine weitere Idee, Geld nebenbei zu verdienen, ist als Schöff:in. Als ehrenamtlicher Richter oder Richterin an Gerichtsprozessen mitwirken, über Schuld oder Unschuld und das Strafmaß bestimmen? Klingt aufregend! Doch damit nicht genug. Zusätzlich erhalten Schöff:innen noch 7 € Aufwandsentschädigung pro Stunde. Da du als Schöff:in an bis zu 12 Verhandlungstagen pro Jahr geladen werden kannst, kann da ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.

Übungsleiter:in

Auch die Tätigkeit als Übungsleiter:in bietet die Möglichkeit, das Portemonnaie ein wenig zu füllen. Denn allein als Trainer:in im Sportverein sind Verdienste bis zu 3.000 € pro Jahr steuerfrei möglich. Der Haken daran: Der Job als Übungsleiter:in darf nur ein Drittel deiner gesamten Arbeitszeit inklusive aller Haupt- und Nebenjobs einnehmen.

Vor allem als Chorleiter:in, oder auch Schwimmlehrer:in sind gute Verdienstmöglichkeiten drin

Wahlhelfer:in

Im Jahr 2025 haben wir endlich wieder das Super-Wahljahr. Eine gute Möglichkeit, über eine Tätigkeit als Wahlhelfer:in nachzudenken. Damit leistest du nicht nur deinen Dienst an der Gesellschaft, du kannst sogar noch etwas Geld nebenbei verdienen: Pro Wahltag erhältst du steuerfrei 25 €, das sogenannte Erfrischungsgeld.

Ehrenamt

Du hast ebenfalls Anspruch auf die Ehrenamtspauschale. Diese liegt bei 840 € im Jahr und kommt beispielsweise bei Tätigkeiten wie der eines Kassenwartes im Sportverein zum Tragen. Diese Pauschale kann auch mit der Tätigkeit als Übungsleiter:in kombiniert werden, allerdings muss es sich dann um 2 verschiedene Tätigkeiten handeln, wie zum Beispiel Trainer und dann zusätzlich noch Kassenwart.

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