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Was ist eigentlich Dividende?
Grundsätzlich beschreibt der Begriff Dividende den Anteil pro Aktie am auszuschüttenden bzw. ausgeschütteten Gewinn einer Aktiengesellschaft (AG). Vereinfacht gesagt ist die Dividende also so etwas wie eine Vergütung für die Anleger:innen. Denn sie halten ihre Unternehmensanteile durch Wertpapiere, die dieser Rechtsform ihren Namen geben: Aktien. Anders ausgedrückt: Die Dividende ist die Belohnung dafür, dass die Aktionär:innen dem Unternehmen ihr Geld zur Verfügung gestellt haben.
Läuft das Geschäft gut und es bleibt nach Abzug aller Kosten ein Überschuss, kann dieser an die Aktionär:innen verteilt werden. Ausschüttung heißt das. Denn sie haben gemäß § 58 Abs. 4 des Aktiengesetzes (AktG) „Anspruch auf den Bilanzgewinn“. Deshalb haben mache Aktionär:innen auch Euro-Zeichen in den Augen, wenn sie von hohen Gewinnen „ihrer“ Aktiengesellschaft hören oder lesen. Manchmal folgen dann aber Tränen auf der Hauptversammlung, wenn doch kein Geld fließt. Denn es kann gute Gründe geben, dass eine AG keine Ausschüttung vornimmt oder die Dividende deutlich niedriger ausfällt, als sie nach den Gewinnerwartungen sein müsste. So müssen vom Jahresüberschuss, wie der Gewinn auch heißt, ggf. noch Zuführungen zu gesetzlichen oder satzungsgemäßen Rücklagen abgezogen werden. Es kann z. B. auch sein, dass nach einem Unfall im Werk oder aufgrund gesundheitsbedingter Folgen eines fehlerhaften Produkts hohe Bußgeld- und Schadensersatzansprüche drohen, für die (und die zu erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten) erhebliche Rückstellungen gebildet werden müssen.
Gibt es einen Gewinn, der ausgeschüttet werden kann, erstellt der Vorstand einen Vorschlag, wie viel Geld pro Aktie ausgezahlt werden soll. Denn gemäß § 60 AktG orientiert sich die Gewinnverteilung für die Aktionär:innen an „ihren Anteilen am Grundkapital“. Der Aufsichtsrat, also das Kontrollgremium der AG, prüft diesen Vorschlag. Wenn alles passt, wird er genehmigt und auf der nächsten Hauptversammlung vorgelegt. Dort treffen sich alle Aktionär:innen und deren Vertretungen in der Regel einmal jährlich. Das Gremium beschließt die Dividende pro Aktie, die dann flugs überwiesen wird, denn auch das ist in Deutschland gesetzlich geregelt: „Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.“ (§ 58 Abs. 4 AktG)
Wie lange sich Aktien bereits im Besitz der jeweiligen Aktionär:innen befindet, ist übrigens für die Dividendenausschüttung egal. Entscheidend ist, dass sie ihnen am Tag der Hauptversammlung gehören.
Warum die Dividendenzahlung für Aktionär:innen nicht nur positive Aspekte hat, sondern auch negative, erfährst du weiter unten.
Warum werden Dividenden ausgezahlt?
Wenn ein Unternehmen seinen Aktionär:innen eine Dividende zahlt, kann das unterschiedliche Gründe haben. Die Hauptmotivation liegt darin, für Anleger:innen attraktiv zu sein und zu bleiben. Wenn eine AG keine Dividende ausschüttet, kann dies zwar gute Gründe haben, aber langfristig wollen die Eigentümer:innen natürlich auch mit dem über die Aktien eingesetzten Geld etwas verdienen. Wenn es keine Dividende gibt, gelingt dies nur über den Verkauf der Aktien zu einem höheren Kurs als beim Einstieg. Wenn aber viele Anteile verkauft werden, fällt der Aktienkurs und damit auch der Wert des Unternehmens. Deshalb ist die Dividende eben auch eine Art Prämie dafür, dass die Aktien gehalten werden. Und könnte sogar mal „Schmerzensgeld“ bei fallenden Kursen sein. Ein Unternehmen, das Dividenden ausschüttet, scheint gut zu wirtschaften und langfristig rentabel zu sein. Dies kann zu erhöhter Nachfrage und damit zu einem steigendem Kurs führen, was den Unternehmenswert verbessert.
Der Kurs von Aktien unterliegt oft starken Schwankungen, die äußere (z. B. höhere Rohstoffpreise, Lieferprobleme, gesetzliche Änderungen, Krisen, Kriege) oder innere Ursachen (z. B. schlechtes Management, Fehlverhalten von Vorstandsmitgliedern) haben können. Deshalb hat die Geldanlage in Aktien eben nicht nur Chancen, sondern auch viele Risiken. Dazu gibt es bei uns bereits einen ausführlichen Artikel, den du dir durchlesen solltest, bevor du Aktien kaufst.
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Wie kann ich die Dividende berechnen?
Du kannst die Dividende nicht selbst berechnen, denn die Höhe wird von der jährlichen Hauptversammlung beschlossen. Dafür wird der zur Ausschüttung anstehende Gesamtbetrag durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien geteilt. Die Dividende wird dann normalerweise in Euro pro Aktie angegeben.
Eine wichtige Kennzahl ist die sogenannte Dividendenrendite. Diese betrachtet das Verhältnis der Dividende zum aktuellen Aktienkurs in Prozent. Dadurch wird die Vergleichbarkeit verschiedener Aktien-Investitionen erleichtert. Denn der reine Renditebetrag hilft dabei nicht weiter.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen, dessen Aktien 100 € wert sind, eine jährliche Dividende von 3 € zahlt, beträgt die Dividendenrendite 3 %.
Die Dividendenrendite ist aber nur eine Momentaufnahme für den betrachteten Zeitraum (in der Regel ein Geschäftsjahr). Aktionär:innen sollten diese deshalb mit Wettbewerbern aus derselben Branche vergleichen. Denn eine hohe Rendite kann auch auf einen schwachen Aktienkurs und eine nicht nachhaltige Dividendenzahlungen hinweisen kann.
Schließlich steigt ja die Dividendenrendite, wenn das Unternehmen den Dividendenbetrag erhöht oder wenn der Aktienkurs fällt. Im Gegensatz dazu fällt die Rendite, wenn das Unternehmen den Dividendenbetrag senkt oder wenn der Aktienkurs steigt.
Welche Arten der Dividende gibt es?
Das Prinzip der Dividende scheint klar: Du kaufst Aktien und als Beteiligung am Gewinn des Unternehmens erhältst du in regelmäßigen Abständen (meist einmal im Jahr) eine Auszahlung auf dein Konto. Doch das ist nicht immer so, es gibt auch einige Feinheiten zwischen den Dividendenzahlungen. Es gibt folgende Arten:
Bardividende
Bardividende ist die tatsächlich an die Aktionär:innen ausgeschüttete Dividende. Man könnte auch von Netto-Dividende sprechen, da das Unternehmen auf den ausgeschütteten Gewinn noch Körperschaftssteuer zahlen muss. Bardividende ist also der Teil des ausgeschütteten Unternehmensgewinns, der nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags übrig bleibt.
Überdividende
Überdividende beschreibt die außerordentliche Dividendenausschüttung, die von Unternehmen zusätzlich zur regulären Dividende gezahlt wird. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn das Unternehmen aufgrund eines besonderen Ereignisses zu einem überdurchschnittlichen Jahresgewinn gekommen ist. Gründe dafür kann zum Beispiel der Verkauf eines Unternehmensteils sein.
Stockdividende
Die Stockdividende oder auch Aktiendividende ist eine Form der Dividendenzahlung, bei der es (zusätzliche) Aktien statt einer Überweisung für die Anleger:innen gibt. Im Gegensatz zur klassischen Dividende erhalten Aktionär:innen bei der Stockdividende somit neue Aktien des Unternehmens für ihr Depot und keine Geldzahlung aufs Konto. Für Unternehmen liegt der Vorteil der Stockdividende darin, dass Anleger:innen eine Gewinnbeteiligung erhalten, ohne dass sich die Bilanz des Unternehmens verringert.
Sachdividende
Die Sachdividende ist die wohl untypischste Form der Dividendenzahlung. Sie umfasst alle nicht monetären Vorteile, die Anleger:innen durch den Besitz der Aktien erhalten. In vielen Fällen besteht die Sachdividende aus Produkten des Unternehmens, die anstatt oder zusätzlich zur Bardividende ausgegeben werden.
Eine der bekanntesten Sachdividenden ist wohl der Schokoladenkoffer von Lindt & Sprüngli (Schweiz), den Anleger:innen einmal jährlich erhalten. Der Koffer ist gefüllt mit rund 4 Kilogramm Schokolade im Wert von 400 €.
Aktionär:innen von Sixt erhalten beispielsweise bis zu 20 % Rabatt auf Mietwagen und die der Swatch AG (Schweiz) jährlich ein Sondermodell einer Swatch-Uhr.
Wie wirkt sich Dividende auf den Kurs der Aktie aus?
Wer sich bisher nicht mit Aktien, Dividenden und Co. beschäftigt hat, könnte jetzt auf die Idee kommen, dass der Erhalt von Dividendenzahlungen automatisch den Wert des Depots steigert. Klingt nachvollziehbar, schließlich fließt ja Geld, ist aber falsch.
Denn wenn die Hauptversammlung der AG die Ausschüttung einer Dividende beschließt, wird die Dividende am nächsten Tag aus dem Börsenkurs herausgerechnet, also zu einem niedrigeren Preis gehandelt. Die Aktie wird dann „ex Dividende“ gehandelt – also ohne das Recht auf die aktuell ausgeschüttete Dividende. Der sogenannte Ex-Tag fällt häufig auf den Tag nach der Hauptversammlung.
Beispiel: Wenn die Aktie am Tag vor der Hauptversammlung – dem „Stichtag“ – bei 100 € notiert und die Hauptversammlung eine Dividende von 3 € pro Anteilsschein beschließt, dann fällt der Aktienkurs am Ex-Tag um 3 € auf 97 € – ohne Berücksichtigung anderer preisbildender Faktoren. Du hast nun also zwar eine Dividendenzahlung auf dein Verrechnungskonto erhalten, der Wert deines Depots ist allerdings nicht gestiegen.
Es gibt Leute, die wollen die Dividende mitnehmen und kaufen vor der Hauptversammlung Aktien eines Unternehmens. Wenn das viele machen, kann es zu steigenden Aktienkursen kommen. Interessierte steigen also verhältnismäßig teu(r)er ein. Mit dem Dividendenabschlag am „Ex-Tag“ fällt dann aber der Aktienkurs. Wer die Aktien nur kurzfristig wegen der Dividende kauft, geht also das Risiko ein, dass kein Gewinn entsteht oder es sogar zu einem Verlust kommt, wenn zu früh wieder verkauft wird.
Auf der anderen Seite steigen manche Leute auch kurzfristig nach dem „Ex-Tag“ ein, weil die Aktien dann ja wegen des Dividendenabschlags günstiger sind. Sie hoffen darauf, dass der Aktienkurs bald wieder steigt, weil z. B. neue Anleger:innen Aktien kaufen, um im nächsten Jahr auch von einer Dividende zu profitieren. Doch sicher ist weder dies noch dass es im nächsten Jahr eine Dividende in gleicher Höhe oder überhaupt eine Dividende gibt.
Muss ich Dividenden versteuern?
Dividenden zählen wie Zinserträge von Tages- oder Festgeldkonten zu den Kapitaleinkünften und sind dadurch steuerpflichtig. Deine Bank oder dein Depotanbieter behält von der Dividendenzahlung die für dich geltenden Steuern und Abgaben ein und führt sie ans Finanzamt ab. Darüber erhältst du selbstverständlich einen Beleg. Wenn dort etwas falsch oder nicht nachvollziehbar sein sollte, frag gern dort nach.
Tipp: Freistellungsauftrag nutzen
Du kannst bei der Haspa einen Freistellungsauftrag für deine Kapitalerträge einrichten. Wenn du das erledigt hast, bleiben 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Eheleute steuerfrei (Stand für 2023 + 2024). Dieser Freistellungsauftrag zählt allerdings nur für die dort entstehenden Kapitalerträge. Solltest du noch Kapitalerträge bei anderen Anbietern erzielen, hast du die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zwischen den Geldinstituten aufzuteilen.
Nützliche Infos, wenn du dich für Aktien interessierst
Falls du dich für Aktien interessierst, solltest du dir mal die Webseite haspa-kapitalmarkt.de anschauen. Dort findest du viele Informationen zu Unternehmen, Aktien, Anleihen und Währungen, aktuelle Berichte und Analysen zum Kapitalmarkt und vieles mehr. Du kannst Newsletter abonnieren oder dir Podcast anhören.