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Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag soll Privatanleger:innen die Geldanlage erleichtern. Es handelt sich dabei, wie der Name schon sagt, um einen pauschalen Betrag, bis zu dessen Höhe Einkünfte aus Kapital steuerfrei sind. Dabei kann es sich um Zinsen und Dividenden, aber auch um Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen handeln.
Seit 2023 liegt die Höhe des Sparerpauschbetrags bei 1.000 €, bis Ende 2022 waren es noch 801 €. Wenn Ehepaare gemeinsam veranlagt sind, verdoppelt sich dieser Betrag und liegt bei 2.000 €. Die Steuer für Kapitalerträge, die sogenannte Abgeltungssteuer, greift erst bei Kapitaleinkünften, die darüber liegen.
Berechnung der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer liegt im Jahr 2025 bei 25 %. Haben Sparer:innen also beispielsweise in einem Jahr Kapitalerträge von 2.000 € erzielt, wird davon zunächst der Sparerpauschbetrag, also 1.000 € abgezogen. Von den verbliebenen 1.000 € werden 25 % fällig, also 250 €. Hinzu kommen unter Umständen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Wie kann ich den Sparerpauschbetrag beantragen?
Wenn du Geldeinlagen oder andere Vermögenswerte, die Kapitaleinkünfte versprechen, bei einem Geldinstitut hast, berücksichtigt dieses den Sparerpauschbetrag leider nicht automatisch. Damit die Bank, die die Kapitalerträge auszahlt, den Pauschbetrag direkt berücksichtigt, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls führt die Bank die 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab.
Für die Einrichtung des Freistellungsauftrags solltest du in jedem Fall deine Steueridentifikationsnummer, also deine Steuer-ID bereithalten. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt sind, müssen den Freistellungsauftrag auch gemeinschaftlich einreichen.
Die Freistellungsaufträge im Blick behalten
Wenn du bei mehreren Banken Freistellungsaufträge hinterlegt hast, prüfen diese nicht, ob der Höchstbetrag von insgesamt 1.000 € überschritten wird. Im schlechtesten Fall kann es also zu Steuernachzahlungen kommen, wenn du mit deinen Freistellungsaufträgen die 1.000 € überschreitest oder die Summe falsch auf die jeweiligen Institute aufgeteilt hast.
Die NV-Bescheinigung lohnt sich für Menschen mit geringem Einkommen
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, erhalten Sparer:innen ihre Zins- und Dividendenzahlungen auch dann ohne Abzug der Abgeltungssteuer, wenn der Sparerpauschbetrag von 1.000 € überschritten wird. Auf die Nichtveranlagungsbescheinigung hast du Anspruch, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen einschließlich deiner Kapitaleinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt. Das betrifft Personen mit niedrigem Einkommen wie Rentner:innen, Student:innen oder Auszubildende.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist beim Finanzamt erhältlich. Sie verhindert, dass die Bank die Abgeltungssteuer automatisch einbehält und an die Finanzbehörde abführt.
Sparerpauschbetrag nutzen: Wann ist es sinnvoll?
Es ist in jedem Fall ratsam, den Pauschbetrag zu verwenden. Das lässt sich ganz gut an folgendem Beispiel zeigen: Du hast in einem Jahr 1.500 € als Dividenden und Zinsen erhalten. Wird davon der Freibetrag abgezogen, bleiben noch 500 €. Für diesen Betrag gilt die Abgeltungssteuer, es werden also 25 %, in diesem Fall 125 €, an das Finanzamt abgeführt.
Wenn du allerdings keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, darf deine Bank den Freibetrag nicht gewähren und die Steuer fällt auf den kompletten Gewinn von 1.500 € an. 25 %, also 375 €, gehen direkt an das Finanzamt. Diese 250 € an steuerlicher Mehrbelastung kannst du durch Nutzung des Sparerpauschbetrags und Einrichtung eines Freistellungsauftrags also recht simpel umgehen.
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Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung
Solltest du es bislang versäumt haben, einen Freistellungsauftrag einzurichten und so den Sparerpauschbetrag für die Gewinne aus deinem Kapitalvermögen nicht nutzen können, ist das erstmal kein Problem. Denn die zu viel gezahlte Steuer kannst du dir über deine Steuererklärung wieder zurückholen. Dieser Weg ist allerdings deutlich mühsamer, als bequem einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzurichten.
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Wenn du noch mehr Insights und Tipps für deine persönliche Finanzplanung brauchst, helfen wir gerne aus. Hier findest du weitere Inhalte zu Geld, Online-Banking und Funktionen.
FAQ zum Thema Sparerpauschbetrag
Für welche Einkünfte gilt der Freibetrag?
Der Freibetrag gilt grundsätzlich für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu können beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und Erträge auf Anteile an Investmentfonds gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag gibst du deiner Bank den Auftrag, Kapitalerträge bis zum freigestellten Betrag, ohne Abzug von Abgeltungssteuer auszuzahlen. Den Sparerpauschbetrag kannst du über mehrere Aufträge auf verschiedene Banken verteilen, damit die Erträge auch bei mehreren Instituten steuerfrei bleiben.
Was muss ich tun, damit der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wird?
Am einfachsten ist es, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Du hast aber noch 2 weitere Möglichkeiten: Fülle die Anlage KAP in deiner Einkommenssteuererklärung aus oder beantrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn du aufgrund geringer Einkünfte gar keine Steuern zahlst.
Haben Kinder Anspruch auf den Sparerfreibetrag?
Kinder haben ebenfalls Anspruch auf den Sparerfreibetrag, also sind für dein Kind ebenfalls Kapitalerträge von bis zu 1.000 € steuerfrei.