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Freistellungsauftrag Sparkasse: So wird dir das Sparen leicht gemacht
In Deutschland gelten Einkünfte aus Geldvermögen, wie zum Beispiel Zinserträge oder Dividenden als Kapitalerträge, auf die die sogenannte Abgeltungssteuer fällig wird. Um Sparer:innen zu entlasten, gibt es den Sparerpauschbetrag. Dank dieses Pauschbetrages bleiben Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 1.000 € im Jahr für jeden ledigen Bürger und Bürgerin kostenfrei.
Diesen Sparerpauschbetrag berücksichtigen die Geldinstitute aber leider nicht automatisch. Damit die Bank, die die Kapitalerträge auszahlt, den Pauschbetrag direkt berücksichtigt, musst du aktiv einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls wird die Bank die 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen. Auch für alle Erträge, die über den Freibetrag hinausgehen, wird dann die Abgeltungssteuer fällig.
Paare sparen gemeinsam
Bei Ehepaaren beläuft sich der pauschale Sparerfreibetrag auf insgesamt 2.000 € pro Jahr. Im Jahr der Eheschließung können die Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, wobei beim Freistellungsbetrag die bis zur Änderung freigestellten Kapitalerträge zu berücksichtigen sind. Eine rückwirkende Erstattung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrags ist dabei ebenfalls zulässig.
Wenn du bei mehreren Instituten Geld angelegt hast, kann es sich lohnen, deinen Sparerfreibetrag den zu erwartenden Zinserträgen entsprechend auf die verschiedenen Institute aufzuteilen. Dazu musst du jedes Kreditinstitut separat mit der Freistellung beauftragen.
Alle diese Freistellungsaufträge zusammengerechnet dürfen die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 € bzw. 2.000 € jährlich jedoch nicht übersteigen. Hast du zum Beispiel einer Bank einen Freistellungsauftrag über 600 € erteilt, stehen dir für die weiteren Institute nur noch 400 € zur Verfügung.
Diese Vorteile hat der Freistellungsauftrag
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Freistellungsauftrag Sparkasse: So gelingt die Einrichtung
Es gibt mehrere Wege, wie du den Freistellungsauftrag bei der Hamburger Sparkasse einreichen kannst:
Im Online-Banking
Besuche das Online-Banking deiner Sparkasse. Klicke in der Navigation auf „Service-Center“, gib in der Suche den Suchbegriff „Freistellungsauftrag“ ein und klicke auf das Formular. Anschließend wirst du aufgefordert, dich in deinem Online-Banking anzumelden. Wenn du deine Zugangsdaten eingegeben hast, kannst du das Formular ausfüllen, abschicken und anschließend mit einer TAN bestätigen.
Freistellungsauftrag in der Sparkassen-App
Du kannst den Freistellungsauftrag bequem in deiner Sparkassen-App erteilen. Klicke einfach in der Navigation der App unten auf „Service“ und wähle „Service-Center“ aus. Gib anschließend in der Suchleiste den Begriff „Freistellungsauftrag“ ein. Danach kannst du ganz einfach das Formular ausfüllen und abschicken und es danach mit einer TAN bestätigen.
Persönlich in einer Sparkassen-Filiale
Du kannst natürlich auch in einer Haspa Filiale deiner Wahl deine Zustimmung erteilen. Dein Berater oder deine Beraterin hilft dir gerne dabei, das Formular für den Freistellungsauftrag bei der Sparkasse auszufüllen.
Das brauchst du für den Freistellungsauftrag
Um deiner Sparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen, brauchst du nur wenige Unterlagen und Informationen.
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Wenn du noch mehr Insights und Tipps für deine persönliche Finanzplanung brauchst, helfen wir gerne aus. Hier findest du weitere Inhalte zu Geld, Online-Banking und Funktionen.
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