Inhalte im Überblick
- Alte Heizung – Austauschpflicht im Überblick
- Definition & Stand der Technik: Was ist ein Niedertemperaturkessel?
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurz erläutert
- Alte Öl- oder Gasheizung weiterbetreiben? Das sind die Ausnahmen der Austauschpflicht
- Solarthermie, Wärmepumpe & Co.: Erneuerbare Energien als Alternative
- Fazit zur Niedertemperaturkessel Austauschpflicht: Bist du betroffen? Was kannst du tun?
Alte Heizung – Austauschpflicht im Überblick
Um die Frage aus unserer Überschrift einmal vorweg aufzulösen: Nein, es herrscht keine Austauschpflicht für Niedertemperaturkessel. Warum genau, erläutern wir gleich ausführlicher.
Welche Heizkessel sind von der Austauschpflicht betroffen?
Die Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt primär auf alte, ineffiziente Heizkessel ab. Konkret betroffen sind:
- Konstanttemperaturkessel: Diese älteren Systeme arbeiten unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf stets mit konstant hohen Temperaturen, was zu erheblichen Energieverlusten führt.
- Heizkessel, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden.
- Heizkessel, die nach dem 1.1.1991 aufgestellt wurden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
Im Gegensatz dazu sind Niedertemperaturkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Der Hauptgrund dafür liegt in ihrer deutlich höheren Energieeffizienz.
Für diejenigen, die gern schnell auf den Punkt kommen, vorab alles Wichtige zur Austauschpflicht im Überblick:
- Besitzt du eine alte Öl- oder Gasheizung, die älter als 30 Jahre ist, greift die Pflicht zum Austausch.
- Der Plan dahinter: Heizungen sollen nur noch bis einschließlich 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2045 sollen alle fossil betriebenen Heizungssysteme entsprechend durch erneuerbare Energien ausgetauscht werden.
Diese Ausnahmen gelten:
- Für Brennwert- und Niedertemperaturkessel gilt die Austauschpflicht nicht.
- Besitzt du das entsprechende beheizte Haus bereits seit Anfang 2002 oder früher, greift der Bestandsschutz.
- Kaputte Heizungen dürfen repariert und müssen nicht direkt ausgetauscht werden.
Definition & Stand der Technik: Was ist ein Niedertemperaturkessel?
Niedertemperaturkessel stellen eine Weiterentwicklung der klassischen Heizkessel dar und arbeiten, wie der Name schon sagt, mit niedrigeren Temperaturen.
Charakteristika von Niedertemperaturkesseln:
- Betriebstemperatur: 35 - 80 °C (abhängig von der Außentemperatur)
- Effizient: Höhere Energieeffizienz durch geringere Wärmeverluste
- Nutzungsgrade zwischen etwa 91 und 94 %
- Gleitende Betriebsweise (Anpassung der Vorlauftemperatur an die Außentemperatur)
- Im Vergleich zu Konstanttemperaturkesseln können Niedertemperaturkessel bis zu 30 % Primärenergie einsparen
Der entscheidende Unterschied zu älteren Konstanttemperaturkesseln, die von der Austauschpflicht betroffen sind, liegt in der deutlich höheren Energieeffizienz und der Fähigkeit, die Betriebstemperatur an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Einfach modern & nachhaltig wohnen
Du willst dein Zuhause modernisieren und fit für die Herausforderungen von morgen machen? Gemeinsam mit Haspa und LBS gar kein Problem. Informiere dich jetzt über deine Möglichkeiten!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurz erläutert
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Regelwerk, das seit dem 1.11.2020 in Kraft ist und die energetischen Anforderungen an Gebäude festlegt. Es bündelt frühere Gesetze und Verordnungen und regelt unter anderem Vorgaben zur Heizungstechnik, Wärmedämmung, Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden, mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
Es wurde seit seinem Inkrafttreten bereits zweimal novelliert:
Diese Novellierungen sind Teil der Bemühungen, die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen und die energetische Qualität von Gebäuden kontinuierlich zu verbessern.
Heizen mit altem Heizkessel: Austauschpflicht für Heizungen nach GEG
In § 72 des GEG findet sich das Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen wieder. Hier legt das Gesetz klare Verpflichtungen für Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit alten Heizkesseln fest, welche Systeme betroffen sind und wann etwas erneuert werden muss:
Hauptpunkte der Austauschpflicht für alte Heizkessel:
- Betrifft Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (alte Ölheizung oder Gasheizung) und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind
- Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden und älter als 30 Jahre sind
- Enddatum für fossile Heizungen: 31.12.2044
Die Verpflichtung zum Heizungsaustausch ist nicht neu. Bereits im Vorreiter des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002, stand geschrieben, dass entsprechende Heizkessel außer Betrieb genommen werden sollen. 2014 ergänzte sich der Zusatz „nach Ablauf von 30 Jahren“.
Bist du dir unsicher, ob deine alte Heizung bereits 30 Jahre alt ist, lohnt sich ein Blick auf das Typenschild. Dieses findest du auf dem Heizkessel. Dort findest du neben dem Herstellungsdatum auch die Seriennummer, aus der sich das Alter ableiten lässt.
Kleiner Tipp: Es ist durchaus ratsam, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine Modernisierung der Heizungsanlage zu planen. Dies kann nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beitragen, sondern auch die Energieeffizienz deines Gebäudes verbessern und langfristig Kosten sparen.
Schornsteinfeger:innen weisen in der Regel bei regelmäßigen Kontrollen auf die nahende Austauschpflicht hin. Bei Nichteinhaltung können dann Bußgelder von bis zu 50.000 € drohen.
Alte Öl- oder Gasheizung weiterbetreiben? Das sind die Ausnahmen der Austauschpflicht
Die Verpflichtung zum Austausch greift nicht in jedem Fall. Auch wenn du über eine bereits in die Jahre gekommene Gas- oder Ölheizung verfügst, muss diese nicht zwingend durch ein neues Gerät ersetzt werden. Neben den Ausnahmen, die bereits in § 72 aufgeführt sind, finden sich weitere in § 73 Ausnahmen.
Alle wichtigen Ausnahmen sind, wie teils bereits oben angerissen:
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel
- Heizkessel mit einer Leistung unter 4 kW oder über 400 kW
- Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung
- Heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
- Küchenherde und Einzelraumheizgeräte
- Wenn du bereits seit mindestens 2002 (genauer 1.2.2002 oder früher) im Besitz der entsprechenden Immobilie bist (Bestandsschutz)
- Der Austausch nicht wirtschaftlich vertretbar ist
Wichtig zu beachten in Bezug auf den Bestandsschutz: Du musst die Immobilie selbst bewohnen und es dürfen sich in dem Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen befinden. In diesem Fall greift die Frist zur Pflichterfüllung innerhalb von 2 Jahren erst bei einem Eigentümerwechsel. Schau dir diesbezüglich auch unseren Artikel rund um die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel an.
Solarthermie, Wärmepumpe & Co.: Erneuerbare Energien als Alternative
In Ein- und Zweifamilienhäusern hängt im Allgemeinen die Wahl der Heizung von verschiedenen Faktoren ab. Sofern die Heizung ersetzt werden muss, bieten erneuerbare Energien attraktive Alternativen zu Öl und Gas. So kann beispielsweise eine Wärmepumpe Ölheizung oder Gasheizung effizient und umweltfreundlich ersetzen. Sie nutzt Umgebungswärme und wandelt diese in Heizenergie um.
Geht es um die reine Warmwasserbereitung, wäre eine Option, die alte Gasheizung gegen Solarthermie auszutauschen. Solarthermische Anlagen wandeln Sonnenlicht direkt in Wärme um und können sowohl zur Warmwasserbereitung als auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Oft wird eine Kombination aus Solaranlage und Photovoltaik gewählt, um sowohl Wärme als auch Strom zu erzeugen.
Schau dir zum Thema Warmwasserbereitung auch unsere folgenden Artikel an:
- Photovoltaik Heizstab nachrüsten
- Wärmepumpe für Warmwasser
- Solarthermie oder Photovoltaik für Brauchwassererwärmung
Heizkessel müssen nicht zwangsläufig komplett ersetzt werden. Eine Hybridlösung, bei der erneuerbare Energien mit bestehenden Öl- oder Gassystemen kombiniert werden, kann eine kosteneffektive Übergangslösung darstellen.
65 % erneuerbare Energien ab 2026/2028 in Bestandsgebäuden
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ab 2026 bzw. Mitte 2028 alle neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Eine Hybridlösung kann dabei helfen, diese Vorgabe zu erfüllen, ohne den bestehenden Heizkessel komplett zu ersetzen.
Konkret gilt: Bei einer Hybridheizung aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe wird die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 % oder höher ist. Dies bietet Hausbesitzer:innen eine Möglichkeit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne direkt das ganze System auszutauschen. Darüber hinaus bietet das GEG noch weitere Möglichkeiten, die 65-Prozent-Regel zu erfüllen.
Die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien gilt nur bei der Installation einer neuen Heizung!
Die 65%-Regel tritt gestaffelt in Kraft:
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt sie bereits ab dem 1.1.2024.
Für Bestandsgebäude und andere Neubauten gelten folgende Fristen: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen: ab 30.6.2026;
In Städten und Gemeinden mit 100.000 Einwohner:innen oder weniger: ab 30.6.2028
Alte Heizung raus, was nun? Deine Möglichkeiten zur Heizungsförderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch alter Heizkessel. Heizkessel dürfen nach den aktuellen Vorgaben nur noch bis 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, daher besteht bereits jetzt Handlungsbedarf.
Um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren, ist es ratsam, ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen. Dies umfasst nicht nur den Heizungstausch, sondern auch weitere energetische Maßnahmen.
Entsprechende Artikel findest du übrigens auch auf dem Insider in der Kategorie „Rund um Immobilien“ oder schau mal auf der Website der Haspa vorbei und informiere dich über geeignete Modernisierungsmaßnahmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderlandschaft dynamisch ist und sich Bedingungen jederzeit ändern können. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Förderstrategie für dein Vorhaben zu entwickeln. Schau in diesem Zusammenhang auch in unserem Artikel über Fördermöglichkeiten für die energetischen Sanierung vorbei.
Fazit zur Niedertemperaturkessel Austauschpflicht: Bist du betroffen? Was kannst du tun?
Die Austauschpflicht bei Heizungen, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert ist, betrifft nicht alle Heizkessel gleichermaßen. Niedertemperaturkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen, da sie als relativ effizient gelten.
Heizkessel dürfen längstens bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach müssen alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien umgestellt werden. Wenn deine Heizung älter als 30 Jahre und ein Konstanttemperaturkessel ist, bist du von der Austauschpflicht betroffen.
Was kannst du tun?
- Prüfe das Alter und den Typ deines Heizkessels.
- Informiere dich über moderne, effiziente Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien.
- Nutze verfügbare Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch.
- Plane langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien, auch wenn du aktuell nicht von der Austauschpflicht betroffen bist.
Die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und das Klima zu entlasten. Durch frühzeitige Planung und Umsetzung kannst du nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch von effizienteren und umweltfreundlicheren Heizlösungen profitieren.