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Sozialversicherung: Wer zahlt was? Alle Infos zu den Grundregeln

Sozialversicherung wer zahlt was? Menschen auf einem Zebrastreifen Unsplash / Jacek Dylag

Jeden Monat verschwinden Hunderte Euro von deinem Gehalt – aber wohin genau? Durchschnittlich entrichten Arbeitnehmer:innen fast 40 % des Bruttogehalts an Steuern und Sozialversicherungen. Aber wer zahlt was? Und wie setzen sich die Beiträge zusammen?

Warum gibt es die Sozialversicherung?

Stell dir vor, du bist krank, arbeitslos oder zu alt zum Arbeiten. Genau dafür gibt es die Sozialversicherung! Sie ist wie ein riesiges Sparschwein, in das wir alle einzahlen, damit niemand hilflos bleibt, wenn es mal nicht so gut läuft. Ob Krankheit, Jobverlust oder Rente, die Sozialversicherung hält einem als kollektiver Schutzschild dann den Rücken frei.

Sozialversicherung, die 5 Säulen der Sozialabgaben
Haspa Insider

Die 5 Säulen der Sozialversicherung: Wer zahlt was?

Du fragst dich bestimmt, wo dein hart verdientes Geld jeden Monat hingeht, oder? Keine Sorge, wir schauen uns das jetzt gemeinsam an. Das deutsche Sozialversicherungssystem ist wie ein gut geöltes Uhrwerk mit 5 Zahnrädern oder eben Säulen – jedes ist wichtig, jedes hat seine eigene Aufgabe und trägt das Konstrukt. Wie viel Geld in jedem dieser Zahnräder steckt und welche Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden, erfährst du hier:

Krankenversicherung: Dein Schutzschild gegen hohe Arztkosten

Stell dir vor, du brichst dir beim Fußballspielen das Bein. Autsch! Aber kein Grund zur Panik – dafür gibt es die Krankenversicherung. Satte 14,6 % deines Bruttogehalts gehen dafür drauf, plus ein bisschen mehr – im Schnitt 2,5 %, je nach Krankenkasse, bei der du bist. Klingt viel? Keine Sorge, du musst nicht alles alleine stemmen. Dein:e Arbeitgeber:in ist auch mit im Boot und übernimmt die Hälfte.

Pflegeversicherung: Vorsorge für den Fall der Fälle

Niemand denkt gerne darüber nach, aber was ist, wenn du einmal Hilfe im Alltag brauchst? Dafür gibt es die Pflegeversicherung. Sie kostet dich 3,6 % deines Bruttolohns. Wenn du keine Kinder hast, kommen noch einmal 0,6 % dazu, sozusagen als zusätzlicher Beitrag für die Allgemeinheit. Den Grundbeitrag teilst du dir als Arbeitnehmer:in wieder mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin.

Rentenversicherung: Dein Sparplan fürs Alter

Jetzt wird’s spannend: Die Rentenversicherung ist dein persönliches Sparschwein fürs Alter. Jeden Monat wandern 18,6 % deines Bruttogehalts hinein. Aber auch hier gilt: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Du und dein:e Arbeitgeber:in teilt euch den Beitrag brüderlich oder eben schwesterlich. Jede:r leistet 9,3 %. So sparst du quasi automatisch für deine goldenen Jahre.

Aber ist das genug für ein sorgenfreies Leben im Alter? Die gesetzliche Rente ist zwar eine wichtige Grundlage, reicht aber oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb wäre es sinnvoll, zusätzlich privat vorzusorgen, sei es durch eine betriebliche Altersvorsorge, eine Rürup-Rente oder Investitionen in Anleihen, Aktien oder ähnliches. Merke: Wer früh anfängt, hat später mehr Spielraum!

Arbeitslosenversicherung: Dein finanzielles Sicherheitsnetz

Stell dir vor, du verlierst deinen Job. Natürlich ist das erst einmal keine schöne Vorstellung. Aber genau dafür gibt es die Arbeitslosenversicherung. Sie ist wie ein Fallschirm, der dich sanft auffängt, wenn es beruflich bergab geht. Dafür zahlst du 2,6 % deines Bruttolohns – wieder halbe-halbe mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin.

Unfallversicherung: Der Joker unter den Versicherungen

Und nun das Beste: Die Unfallversicherung ist der einzige Beitrag, den du nicht selbst entrichten musst. Das übernimmt dein:e Arbeitgeber:in komplett. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt bei etwa 1,3 %.

Sonderfälle & Ausnahmen bei Sozialabgaben

Du denkst, jetzt hast du den Durchblick? Nicht so voreilig! Das deutsche Sozialversicherungssystem wäre nicht deutsch, wenn es nicht noch ein paar Extrawürste gäbe. Lass uns einen Blick auf die Sonderfälle werfen:

Minijobber:innen – Wer zahlt hier?

  • Als Minijobber:in zahlst du grundsätzlich nichts in die Rentenversicherung ein. Dafür zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin pauschal 15 % von deinem Lohn ein. Aber du kannst auch freiwillig deinen Beitrag für die Rentenversicherung leisten. Das kostet dich nur 3,6 % mehr.
  • Bei der Krankenversicherung fallen pauschalierte Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Entgelts an.
  • Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung? Fehlanzeige! Da bist du als Minijobber:in außen vor. Klingt erst mal gut, aber bedenke: Keine Beiträge bedeuten auch keine Leistungen. Du musst dich also anderweitig versichern und absichern.
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Selbstständige & Freiberuf: Freiheit mit Fußangeln

  • In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht und in bestimmten Fällen hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
  • Gesetzliche Rentenversicherung? Für die meisten freiwillig, für manche verpflichtend. Zum Beispiel müssen sich Handwerker:innen, Hebammen oder Künstler:innen pflichtversichern. Alle anderen können sich freiwillig versichern oder privat vorsorgen.
  • Die Arbeitslosenversicherung kannst du freiwillig weiterführen, wenn du vorher angestellt warst. Beachte: Das geht nur in den ersten 3 Monaten nach dem Start in die Selbstständigkeit.

Azubis & Geringverdienende: Kleine Gehälter, große Unterstützung

  • Als Auszubildende:r bist du in der Regel voll sozialversicherungspflichtig. Aber: Dein:e Arbeitgeber:in übernimmt oft einen größeren Teil der Beiträge.
  • Auch Studierende haben es gut: bis 25 Jahre (oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters) bist du in der Regel über deine Eltern familienversichert.

Beitragsbemessungsgrenze und Erhöhung des Sozialversicherungsbeitrags

Die Beitragssätze der Sozialversicherung bleiben selten langfristig konstant. Jedes Jahr werden sie überprüft und gegebenenfalls angepasst, um die finanzielle Stabilität des Systems zu gewährleisten. Steigende Gesundheitskosten, eine wachsende Anzahl an Rentenbezieher:innen und unvorhersehbare wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklungen führen oft dazu, dass die Beiträge schrittweise erhöht werden.

Auch wenn es sich bei den Anpassungen oft nur um geringe Erhöhungen handelt, summieren sich diese über die Jahre. Gut zu wissen: Die Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt – und zwar durch die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Das bedeutet, dass für Einkommen oberhalb dieser Grenzen keine zusätzlichen Beiträge erhoben werden.

Wenn du also mehr verdienst, zahlst du zwar anteilig denselben Beitragssatz, jedoch nur bis zur festgelegten Höchstgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden ebenfalls regelmäßig angepasst, um mit der Einkommensentwicklung Schritt zu halten.

Exkurs U1, U2, U3: Die wichtigsten Umlagen für Arbeitgeber:innen

Zu den Sozialabgaben gehören übrigens auch die sogenannten Umlagen, abgekürzt als U1, U2 und U3. Diese helfen, bestimmte Leistungen für Arbeitgeber:innen zu finanzieren.

  • U1: Erstattung von Entgeltfortzahlungskosten

    Diese Umlage hilft, die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu decken. Das gilt für alle Beschäftigten, auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Das Verfahren U1 gilt allerdings nur für Arbeitgeber:innen mit maximal 30 Vollzeitbeschäftigten.

  • U2: Erstattung von Mutterschutzaufwendungen

    Hier variiert die Höhe der Umlage je nach Krankenkasse und kann sich im Laufe des Jahres ändern. Alle Arbeitgeber:innen müssen am U2-Verfahren teilnehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

  • U3: Zahlung des Insolvenzgeldes

    Diese Umlage sichert den Nettolohn der Arbeitnehmer:innen für die letzten 3 Monate vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ab. Die Beiträge werden über die Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.