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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Das steckt dahinter
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfe-Leistung des Staates. Dabei sollen Menschen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Erwerbstätigkeit sichern können, materiell unterstützt werden. Mit dem Geld sollen die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlt werden, wie beispielsweise Essen, Miete, Heizkosten und Kleidung. Man spricht bei der Grundsicherung auch oft von einer Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wer hat alles Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsätzlich gibt es 4 verschiedene Gruppen an Menschen, die prinzipiell Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:
Aber Achtung: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Also Menschen, die es mit ihren Einkünften und Vermögen nicht schaffen, ihre Wohnung, Lebensmittel und Kleidung zu bezahlen.
Was bedeutet dauerhaft voll erwerbsgemindert?
Wenn du eine Behinderung oder Krankheit hast und es deshalb nicht schaffst, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, giltst du als voll erwerbsgemindert. Als voll erwerbsgemindert zählen zudem automatisch Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und Menschen, die eine Tagesförderstätte oder Fördergruppe einer WfbM besuchen.
Hilfe zum Lebensunterhalt: Für diese Fälle gibt es die Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll in erster Linie dafür sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Betroffenen abgedeckt sind. Dazu zählen vor allem:
- Der notwendige Lebensunterhalt
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
- Hilfe in Sonderfällen

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So kannst du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Den Antrag auf die Grundsicherung musst du bei deinem zuständigen Sozialamt stellen, und nicht bei den Träger:innen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Träger:innen der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, ihre Versicherten über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren und darüber, wie das Verfahren abläuft. Die Träger:innen der Rentenversicherung haben auch die Pflicht, Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Das Sozialamt ist in dem Verfahren aber zuständig und prüft zum Beispiel den Antrag.
Prüfen, ob Anspruch auf Grundsicherung vorliegt
Als einfache Faustregel gilt: Wenn dein gesamtes Einkommen unter 1.062 € liegt, solltest du prüfen lassen, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast.
Grundsicherung: Welche Unterlagen müssen Antragsteller einreichen?
Zu den Unterlagen, die du für einen Antrag beim Sozialamt für den Anspruch auf Grundsicherung vorlegen musst, gehören:
- Der Antrag auf die Grundsicherung
- Gültige Personaldokumente
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Der Rentenbescheid (wenn du Rente beziehst)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Der Mietvertrag
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: So wird sie berechnet
Wie viel Geld Grundsicherungs-Empfänger:innen bekommen, kann je nach Bundesland und Wohnort variieren. Das Geld wird abhängig von den sogenannten Regelsätzen gezahlt. Hinzu kommen noch weitere Beiträge, wie zum Beispiel die Kosten für Wohnung und Heizung.
Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:
- Den persönlichen Regelsatz
- Kosten fürs Wohnen und Heizen (angemessene Kosten)
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Kosten für einen angemessenen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, wenn diese eine spezielle Ernährung benötigen. Zu den Mehrbedarfen gehören auch die Kosten für ein Mittagessen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Momentan sind das 4,40 € für jedes eingenommene Mittagessen (Stand: 2025). Dieses Geld muss allerdings beantragt werden.
- Einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % des Regelsatzes können außerdem Menschen mit Behinderung, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen durch die Eingliederungshilfe für eine Ausbildung erhalten, bekommen.
Zusätzlich besteht der Anspruch auf einmalige Zahlungen. Das kann zum Beispiel für die Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen sein oder für die Reparatur von Hilfsmitteln. Einmalzahlungen gibt es außerdem für:
- Die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
- Bekleidung
- Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Seit dem 1.1.2025 gelten folgende Regelbedarfsstufen zur Grundsicherung:
Alleinstehend / Alleinerziehend | 563 € | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner:in / Bedarfsgemeinschaften | 506 € | Regelbedarfsstufe 2 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 451 € | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € | Regelbedarfsstufe 6 |
Von der GEZ befreien lassen
Wenn du Grundsicherung beziehst, kann du bei Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheids eine Rundfunkbeitragsbefreiung beantragen.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter: Was ist Vermögen – und was nicht?
Du musst vorhandenes Vermögen zunächst aufbrauchen, bevor du Grundsicherung beanspruchen kannst. Im Folgenden erklären wir dir, was dazu zählt, und was nicht.
Zum Vermögen zählen:
Nicht zum Vermögen zählen:
Grundsicherung im Alter: Das kommt auf die Kinder und Eltern zu
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung findet gegenüber Kindern bzw. Eltern mit einem jeweiligen Jahreseinkommen unterhalb 100.000 € kein Unterhaltsrückgriff statt. Das bedeutet, dass die entsprechenden Verwandten nicht für den Unterhalt aufkommen müssen. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erb:innen wird verzichtet.
Nur wenn das Einkommen von Kindern oder Eltern sehr hoch ist (mindestens 100.000 € jährliches Gesamteinkommen), entfällt der Grundsicherungsanspruch. Dabei wird das Einkommen von nicht getrennt lebenden Eltern zusammengerechnet, während das Einkommen der Kinder einzeln berücksichtigt wird.
FAQ zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wie lange habe ich Anspruch auf Grundsicherung?
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für 12 Monate. Danach musst du einen neuen Antrag stellen. Außerdem kann die Leistung nicht rückwirkend erfolgen. Hältst du dich zudem länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
Welche Pflichten habe ich, wenn ich Grundsicherung erhalte?
Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung. Daher bestehen auch Pflichten, wenn du Grundsicherung beziehst. Das bedeutet, dass du angehalten bist, zum Beispiel alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und das zuständige Fachamt für Grundsicherung und Soziales von dir aus sofort zu informieren, wenn sich bei dir die persönlichen Verhältnisse oder zum Beispiel deine Einkünfte ändern.
Muss ich erst mein eigenes Einkommen und Vermögen verwenden, bevor ich Grundsicherung erhalte?
Ja. Die Grundsicherung ist entgegen einer verbreiteten Meinung keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Grundrente, sondern eine am persönlichen Bedarf orientierte Leistung. Grundsicherungsleistungen kannst du also nur beziehen, wenn dein eigenes Einkommen und Vermögen oder das deines Ehegatten oder deiner Ehegattin nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Weitere Informationen können nützlich sein
Das Thema Schonvermögen kann viele Facetten haben. Wenn du noch tiefer in das Thema einsteigen möchtest, legen wir dir unter anderem die Artikel zum Kindesunterhalt und Was kostet ein Pflegeheim ans Herz.