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Versorgungsausgleich Beispielrechnung: Darum ist der Rentenausgleich so wichtig
Während einer Ehe kann ein Paar nicht nur gemeinsames Eigentum erwerben und Vermögen erwirtschaften. Wer arbeitet, sammelt über die Jahre zudem Punkte für die Rente – wichtig, um auch in Zukunft abgesichert zu sein. Kommt es nun zu einer Scheidung, werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte zwischen den Partner:innen aufgeteilt.
Das Grundprinzip des Ausgleichs ist dabei recht einfach: Die Eheleute geben jeweils die Hälfte ihrer Versorgungsansprüche, die sie in der Ehe erworben haben, an den Partner beziehungsweise die Partnerin ab. Dadurch erhöht oder mindert sich die eigene Rente. Bei der gesetzlichen Rente werden hierfür die erworbenen Entgeltpunkte der Eheleute jeweils halbiert und dem jeweils anderen übertragen. Das soll vor allem den Partner:innen zugutekommen, die während der Ehe, beispielsweise durch Kindeserziehung, Erwerbs- und dadurch auch Renteneinbußen hinnehmen mussten.
Versorgungsausgleich kann große Auswirkungen haben
Im Falle einer Scheidung werden die sogenannten Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, grundsätzlich gerecht aufgeteilt. Dies kann sich erheblich auf die Höhe der Rente auswirken. Es gibt Fälle, da macht der Versorgungsausgleich einen Unterschied von 100 €, es gibt aber auch welche, da geht es um mehrere 1.000 €.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Ein Versorgungsausgleich kann vom Familiengericht im Zuge des Scheidungsverfahrens durchgeführt werden, es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Rentenausgleich durch notarielle Vereinbarungen individuell zu gestalten oder unter bestimmten Umständen ganz darauf zu verzichten. Normalerweise sieht der Ablauf, wie der Ausgleich stattfindet, wie folgt aus:

Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt und was nicht?
In den Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Anrechte einbezogen, die durch während der Ehezeit geleistete Arbeit oder durch Vermögen geschaffen wurden, der Altersvorsorge oder Arbeitsunfähigkeit dienen und auf eine Art Rentenleistung zielen.
Zu den anzurechnenden Ansprüchen zählen unter anderem:
Beispiele:
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Riesterrente
- Rürup-Rente
Zu den nicht anzurechnenden Ansprüchen zählen unter anderem:
Beispiele:
- Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Opferrente
- Rente der Berufsgenossenschaft
- Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung
- Renten nach dem Bundesentschädigungs-, Lastenausgleichs- oder Bundesversorgungsgesetz
- Mieteinnahmen
- Wertpapierdepots

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Versorgungsausgleich berechnen: Das beeinflusst die Höhe der Rente bei einer Scheidung
Bei einem Versorgungsausgleich hängt die Höhe des zu erwartenden Ausgleichsanspruchs von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen hauptsächlich:
Dauer der Ehe
Die relevante Ehezeit startet mit dem Beginn des Monats der Eheschließung und endet normalerweise am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Wenn die Trennungszeit sehr lang war, kann in manchen Fällen auch mit dem Zeitpunkt der Trennung geendet werden. Je länger die Ehezeit, desto mehr Rentenanwartschaften können beide Seiten erwerben, was die Höhe des Ausgleichsanspruchs beeinflusst. Anwartschaften, die vor der Ehezeit erworben wurden, werden dabei nicht berücksichtigt.
Einkommenshöhe und Beschäftigung
Die während der Ehe erzielten Einkommen, die Dauer und die Art der Beschäftigung (zum Beispiel Vollzeit, Teilzeit oder Selbstständigkeit) beeinflussen die Höhe der Rentenanwartschaften. Wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin deutlich mehr verdient oder längere Zeit erwerbstätig war als der oder die andere, entstehen Unterschiede in den Rentenanwartschaften.
Kindererziehungszeiten
Zeiten der Kindererziehung können bei der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt werden.
Arbeitslosigkeit
Phasen von Arbeitslosigkeit oder Krankheit können zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Diese Zeiten werden bei der Berechnung berücksichtigt und können den Ausgleichsanspruch erhöhen.
Individuelle Vereinbarungen
In einem Ehevertrag können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Ein Verzicht oder eine abweichende Vereinbarung muss dabei notariell beurkundet und vom Gericht geprüft werden.
Härtefallregelungen
In Ausnahmefällen kann das Gericht den Rentenausgleich ganz oder teilweise ausschließen, wenn dieser grob unbillig erscheint. Diese Regelung greift nur unter besonderen Umständen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten (wie einer Straftat) einer Seite gegenüber der anderen.
Auslandsbezug
Wenn einer der Ehegatten oder Ehegattinnen im Ausland Rentenansprüche erworben hat, können diese unter Umständen nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.
So wird der Versorgungsausgleich berechnet
Um zu verstehen, wie der Versorgungsausgleich berechnet wird, hilft folgendes Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 450 € erworben, zusätzlich eine Betriebsrente von 100 €. Die Ehefrau hat lediglich eine gesetzliche Rente in Höhe von 300 €. Das Gericht entscheidet nun, dass der Ehemann von seiner gesetzlichen Rente 225 €, also die Hälfte, an seine Frau abgeben muss, außerdem von seiner Betriebsrente 50 €. Im Gegenzug muss die Ehefrau von ihrer gesetzlichen Rente 150 € an den Ehemann abgeben.
Bei diesen Ausgleichsbeträgen handelt es sich allerdings nicht um Beträge, die die Ehegatten selbst an den anderen Ehegatten auszahlen müssten. Vielmehr werden nur die Rentenrechte übertragen, was sich erst im Rentenalter bemerkbar macht. In diesem Fall erhält der Ehemann im Alter 225 € weniger gesetzliche Rente und 50 € weniger Betriebsrente. Diese Beträge erhält die Frau als zusätzliche Rente, aber erst, wenn sie selber in Rente geht. Ihre Rente erhöht sich also um die Ausgleichsbeträge. Im Gegenzug verringert sich ihre Rente um die an den Ehemann auszugleichenden 150 €, die beim Ehemann wiederum zu einer Erhöhung seiner Rente um 150 € führen.
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