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Witwenrente: Dein finanzieller Schutzschild in schweren Zeiten
Bevor wir den Anspruch auf Witwenrente klären, solltest du den Zweck kennen: Die Hinterbliebenenrente für Witwen ist eine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene nach dem Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners – selbstverständlich auch Männer – erhalten können. Im Jahr 2023 haben laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung insgesamt 5,1 Millionen Menschen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Davon waren 4,4 Millionen Frauen, die eine Witwenrente bekamen, und 0,7 Millionen Männer eine Witwerrente. Sie dient an erster Stelle dazu, den Einkommensverlust des Verstorbenen zumindest teilweise auszugleichen.
Wer hat einen Anspruch auf Witwenrente?
Die Witwenrente kann von Hinterbliebenen beantragt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Einzelnen gilt:
Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft: Du kannst die Witwenrente beantragen, wenn du mit der verstorbenen Person verheiratet warst. Dies gilt nicht nur für traditionelle Ehen, sondern auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss vor dem Tod des oder der Verstorbenen mindestens ein Jahr bestanden haben. Das bedeutet, dass du keine Witwenrente bekommst, wenn du nur sehr kurz verheiratet warst oder eine kurze Lebenspartnerschaft geführt hast.
Mindestens 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge: Die verstorbene Person muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass die Person in das System der Sozialversicherungen eingezahlt hat und ein Anspruch auf Leistungen aus der Rentenversicherung besteht. Dabei ist es also unerheblich, ob der oder die verstorbene Partner:in während des gesamten Erwerbslebens Beiträge gezahlt hat, solange die Mindestbeitragsjahre erfüllt sind.

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Wer bekommt was? Faktoren, die die Höhe der Witwenrente beeinflussen
Obwohl die grundlegenden Voraussetzungen für den Anspruch auf Witwenrente festgelegt sind, gibt es weitere Faktoren, die die Höhe der Rente beeinflussen können:
Das eigene Einkommen
Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen kann bei der Berechnung der Witwenrente eine wichtige Rolle spielen. Wenn du bereits Einkommen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit oder anderen Quellen beziehst, wird dieses auf die Witwenrente angerechnet. Höheres eigenes Einkommen kann dazu führen, dass die Witwenrente gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. Das dient dazu, sicherzustellen, dass die Witwenrente hauptsächlich denjenigen zugutekommt, die tatsächlich auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Dabei wird nicht nur das Einkommen aus einem Job berücksichtigt, sondern auch Einkünfte aus Renten, Kapitalanlagen oder anderen regelmäßigen Zahlungen. Es gibt allerdings Freibeträge, die sicherstellen, dass nicht jedes Einkommen zu einer Kürzung führt. Wenn dein Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert liegt, wird es möglicherweise gar nicht angerechnet.
Kleine Witwenrente / kleine Witwerrente
Die kleine Witwenrente wird in der Regel an Hinterbliebene gezahlt, die jünger als 47 Jahre sind oder noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen. Sie wird nur für eine begrenzte Zeit, nämlich für maximal 24 Monate, gezahlt, und zwar ab dem Monat, in dem der Partner oder die Partnerin verstorben ist.
Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt 25 % der Rente, die der Verstorbene im Falle seines eigenen Renteneintritts erhalten hätte. Sie ist also eine relativ geringe Leistung und soll nur eine Übergangszeit überbrücken, in der der Hinterbliebene die finanzielle Lücke teilweise ausgleichen kann.
Anspruchsvoraussetzungen:
Nach Ablauf der 24 Monate wird die kleine Witwenrente in der Regel nicht weitergezahlt, es sei denn, es bestehen besondere Gründe wie zum Beispiel eine Invalidität oder eine vergleichbare Situation, die die Zahlung der Rente verlängern könnte.
Große Witwenrente / große Witwerrente
Die große Witwenrente wird in der Regel an Hinterbliebene gezahlt, die entweder älter als 47 Jahre sind oder die andere Voraussetzungen erfüllen, um eine langfristige Unterstützung zu erhalten. Sie wird grundsätzlich lebenslang gewährt, solange der oder die Hinterbliebene die erforderlichen Bedingungen weiterhin erfüllt, insbesondere die finanzielle Bedürftigkeit.
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der oder die verstorbene Partner:in zum Zeitpunkt des Renteneintritts erhalten hätte. Sie ist deutlich höher als die kleine Witwenrente und stellt eine nachhaltigere finanzielle Unterstützung dar.
Anspruchsvoraussetzungen:
Die große Witwenrente wird nicht automatisch gekürzt, wenn du eigenes Einkommen erzielst, solange es unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt.
Unterschiede zwischen kleiner und großer Witwenrente in Kürze
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Witwenrente sind also:
- Höhe der Rente:
- Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des oder der Verstorbenen.
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des oder der Verstorbenen.
- Dauer der Zahlung:
- Kleine Witwenrente: Wird für maximal 24 Monate gezahlt.
- Große Witwenrente: Wird in der Regel lebenslang gezahlt.
- Voraussetzungen:
- Kleine Witwenrente: Vor allem für jüngere Hinterbliebene (unter 47 Jahren).
- Große Witwenrente: Für ältere Hinterbliebene (über 47 Jahren) oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.
Hinterbliebene: Witwenrente mit Kindern
Wenn ein Paar gemeinsame Kinder hat, kann sich das auch auf die Witwenrente auswirken. In diesem Fall gibt es zusätzliche finanzielle Hilfen für die Hinterbliebenen. Hinterlässt der oder die verstorbene Partner:in Kinder, die noch minderjährig oder in Ausbildung sind, kann der überlebende Elternteil einen Kinderzuschlag zur Witwenrente oder Witwerrente erhalten. Dieser Zuschlag soll die finanzielle Belastung des alleinerziehenden Elternteils mindern. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich also nach Anzahl und Alter der Kinder.
Große Witwenrente:
- Erstes Kind: 78,63 €
- Jedes weitere Kind: 39,32 €
Kleine Witwenrente:
- Erstes Kind: 35,74 €
- Jedes weitere Kind: 17,87 €
Diese Zuschläge gelten für Eheschließungen ab 2002 (Renten nach neuem Recht)! Beachte jedoch, dass die Höhe der Zuschläge je nach Bundesland variiert.
Witwenrente beantragen
Wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, kannst du die Witwenrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Der Antrag muss dafür bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen regionalen Rentenversicherungseinrichtung eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, darunter die Sterbeurkunde des oder der Verstorbenen, eine Heiratsurkunde oder der Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls Nachweise über das Einkommen. Die Antragstellung sollte außerdem möglichst zeitnah nach dem Tod des oder der Partnerin:in erfolgen, da die Witwenrente in der Regel ab dem Monat des Todes gezahlt wird.
Falls du unsicher bist oder Unterstützung brauchst, kannst du dich übrigens direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Sie bietet kostenlose Beratungsangebote an – telefonisch, online oder vor Ort. Über die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 kannst du Fragen klären oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
FAQ: Fragen und Antworten rund um die Witwenrente
Welche Faktoren beeinflussen den Anspruch auf Witwenrente?
Die Länge der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Dauer der eingezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung des oder der verstorbenen Partner:in.
Gilt die Witwenrente auch für geschiedene Partner:innen?
Geschiedene Partner:innen erhalten eine Witwenrente nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel, wenn die Scheidung vor dem 1.7.1977 erfolgte und Unterhalt gezahlt wurde.
Wie wirkt sich eine neue Ehe auf die Witwenrente aus?
Eine neue Ehe beendet den Anspruch auf Witwenrente, es gibt jedoch eine steuerfreie Abfindung. Diese beträgt das 24-Fache der monatlichen Bruttowitwen- oder Witwerrente.
Welche besonderen Regelungen gelten für Hinterbliebene mit Kindern?
Hinterbliebene mit Kindern erhalten zusätzliche Zuschläge zur Witwenrente und höhere Freibeträge für eigenes Einkommen.
Gibt es steuerliche Aspekte zu beachten?
Die Witwenrente ist steuerpflichtig, während die Abfindung bei Wiederheirat steuerfrei ist.
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