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Was ist Ehegattenunterhalt? Die Basics
Ehegattenunterhalt ist eine wichtige finanzielle Verpflichtung, die mit der Eheschließung entsteht. Es handelt sich hierbei um die gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen dir und deinem Ehepartner oder Ehegattin, die während der Ehe, in der Trennungsphase und unter bestimmten Umständen auch erst nach der Scheidung gilt. In einer harmonischen Ehe wird die Unterhaltspflicht oft kaum wahrgenommen, da sie im gemeinsamen Beitrag zum Familienunterhalt aufgeht. Im Falle einer Trennung rückt der nacheheliche Unterhalt jedoch in den Vordergrund.
Überblick der gesetzlichen Grundlagen des Ehegattenunterhalts
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ehegattenunterhalt sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte:
- Während der Ehe:
Das BGB sieht die Ehe als Solidargemeinschaft. Beide Partner:innen sind verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen – sei es durch Erwerbsarbeit, Vermögen oder indem sie sich um die Kinder kümmern. - Bei Trennung:
Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll die wirtschaftliche Existenz der finanziell schwächeren Person sichern. - Nach der Scheidung:
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist in den Paragrafen §§ 1569-1580 BGB geregelt. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Das bedeutet, dass du nach der Scheidung grundsätzlich verpflichtet bist, so schnell wie möglich selbst für deinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Nach der Schneidung: Wer hat Anspruch?
Wer nach einer Trennung oder Scheidung finanziell bedürftig ist, hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen musst du deine Bedürftigkeit nachweisen können, das heißt, du musst belegen, dass du nicht in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Außerdem muss dein:e Ex-Partner:in auch finanziell in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. Dabei steht dem/der Unterhaltspflichtigen ein gewisser Selbstbehalt zu. Das Gesetz definiert auch bestimmte Unterhaltstatbestände, die einen Anspruch begründen können. Dazu gehören Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt und auch Billigkeitsgründe.
Definition: Aufstockungsunterhalt & Billigkeitsgründe
Aufstockungsunterhalt ist eine Unterhaltsart, die dir hilft, wenn dein eigenes Einkommen nach der Trennung nicht ausreicht, deinen Lebensstandard zu halten, den du während der Ehe gewohnt warst. Billigkeitsgründe wiederum sind besondere Umstände, die dazu führen können, dass das Gericht eine andere Entscheidung über den Unterhalt trifft – zum Beispiel, wenn sich dein:e Ex-Partner:in gerade in einer schwierigen finanziellen Situation befindet oder du außergewöhnliche Belastungen hast.
Nachehlichen Unterhalt berechnen mit der Einkommensermittlung
Die Berechnung des Ehegattenunterhalts mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit ein paar grundlegenden Informationen wird sie einfacher. Die Höhe des Unterhalts richtet sich in der Regel nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatt:innen und dem während der Ehe üblichen Lebensstandard. Ein entscheidender Schritt ist dabei die Einkommensermittlung. Dazu gehören alle Einkünfte, die du oder dein:e Ex-Partner:in erzielt haben, wie zum Beispiel:
Vom Bruttoeinkommen werden verschiedene Abzüge vorgenommen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln. Zu diesen gehören:
- Steuerabgaben (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag)
- Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
- Werbungskosten
Düsseldorfer Tabelle: So viel wird nach der Scheidung gezahlt
Die Düsseldorfer Tabelle wird oft genutzt, wenn es darum geht, Unterhaltsansprüche in Deutschland zu navigieren. Sie wird häufig für den Kindesunterhalt herangezogen, spielt aber auch beim Unterhaltsanspruch nach Scheidungen eine zentrale Rolle. Hier erfährst du, was du über die Tabelle wissen solltest und wie sie dir helfen kann, deine Ansprüche besser zu verstehen:
Grundlage für die Berechnung
Die Tabelle liefert Richtwerte, die dir helfen, den Unterhalt zu berechnen, insbesondere wenn dein:e Ex-Partner:in ein regelmäßiges Einkommen hat. Sie zeigt auf, wie viel Unterhalt für Kinder ausgezahlt werden sollte, und diese Werte können auch als Referenz für deinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt dienen.
Einkommensstufen
Die Tabelle ist in verschiedene Einkommensstufen unterteilt, die sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person richten. Diese Stufen reichen von geringem Einkommen bis hin zu hohen Verdiensten und helfen dir dabei, den angemessenen Unterhaltsbetrag zu ermitteln.
Berechnung des Trennungsunterhalts
Wenn du während der Trennung Unterhalt beantragen möchtest, wird in der Regel 3/7 (also etwa 45 %) des bereinigten Nettoeinkommens deines Ex-Partners oder deiner Ex-Partnerin als Grundlage genommen, sofern du selbst kein Einkommen hast. Hat dein:e Ex-Partner:in beispielsweise ein Nettoeinkommen von 3.000 €, würde dein Anspruch beim Trennungsunterhalt 1.285 € betragen (3.000 € x 3/7). Das gibt dir eine klare Vorstellung davon, was dir zusteht, insbesondere im Hinblick auf deinen Unterhaltsanspruch wegen Alter oder Krankheit.
Berücksichtigung eigener Einkünfte
Wenn du selbst Einkommen hast, wird der Unterhalt auf Basis der Differenz zwischen deinem Einkommen und dem deines Ex-Partners oder Ex-Partnerin berechnet. In diesem Fall wird ebenfalls 3/7 des Differenzbetrags verwendet, was dir hilft, deinen Anspruch realistisch einzuschätzen.
Selbstbehalt
Bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle musst du auch den Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person berücksichtigen. Dieser beträgt aktuell 1.510 € (Stand 2024) für den oder die Unterhaltspflichtige:n und auf 1.385 € für nicht Erwerbstätige.
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Zur Dauer: So lange kannst du auf Unterstützung zählen
Dein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung. In der Regel beträgt diese Trennungszeit ein Jahr, kann jedoch in bestimmten Fällen auch bis zu 3 Jahre dauern, wenn beispielsweise du oder dein:e Partner:in sich nicht scheiden lassen möchte.
Grundsätzlich wird der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine unbefristete Zahlung rechtfertigen. Laut § 1578b BGB kann der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt werden, wenn ein unbegrenzter Unterhalt „unbillig“ wäre. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Ehedauer, die Rollenverteilung während der Ehe und ob ehebedingte Nachteile vorliegen. Wenn beispielsweise beide Partner:innen während der Ehe erwerbstätig waren und keine besonderen Nachteile erlitten haben, wird der nacheheliche Unterhalt häufig auf einen Zeitraum von etwa einem Drittel bis einem Viertel der Ehedauer begrenzt.
Der Übergangszeitraum ist so zu bemessen, dass der oder die unterhaltsberechtigte Partner:in sich auf den Wegfall des Unterhalts einstellen kann. In der Praxis wird dieser Zeitraum oft auf etwa ein Viertel bis ein Drittel der Ehedauer geschätzt. Wenn du also beispielsweise 12 Jahre verheiratet warst, könnte dein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für 3 bis 4 Jahre bestehen.
Dein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach der Scheidung
Der Betreuungsunterhalt ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für dich, wenn du nach der Trennung ein gemeinsames Kind betreust. Der Betreuungsunterhalt hilft dir, finanzielle Einbußen auszugleichen, die entstehen, wenn du wegen der Betreuung deines Kindes deine Erwerbstätigkeit einschränkst oder auch ganz aufgibst.
In der Regel hast du bis zu 3 Jahre nach der Geburt deines Kindes Anspruch auf diesen Unterhalt. Die Höhe bemisst sich auch hier in der Regel nach 45 % des bereinigten Nettoeinkommens deines Ex-Partners oder deiner Ex-Partnerin unter Berücksichtigung des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts. In der Regel endet der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit dem dritten Geburtstag des Kindes, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden. Letztlich sorgt der Betreuungsunterhalt dafür, dass du in dieser wichtigen Phase finanziell abgesichert bist und dich voll und ganz auf die Betreuung deines Kindes konzentrieren kannst.
Unterhalt wegen Krankheit
Ein wichtiger Grund für einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist wie bereits erwähnt auch Krankheit. Wenn du also aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage bist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, kann das einen Unterhaltsanspruch begründen. Die Krankheit muss nicht während der Ehe entstanden sein, sie muss aber zumindest im Zusammenhang mit der Ehe stehen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs hängt dabei von der Art und Schwere der Krankheit ab. Bei chronischen oder dauerhaften Erkrankungen kann der Unterhalt auch unbefristet gewährt werden. Wichtig ist, dass du als unterhaltsberechtigte Person auch verpflichtet bist, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um deinen Gesundheitszustand zu verbessern und gegebenenfalls wieder erwerbsfähig zu werden.
FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Ehegattenunterhalt
Wer hat Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung? Wer ist leistungsfähig?
In der Regel hast du Anspruch auf Unterhalt, wenn du wirtschaftlich schwächer bist. Das kann der Fall sein, wenn du während der Ehe weniger verdient hast oder ganz auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hast, um beispielsweise Kinder zu betreuen. Als leistungsfähig gilt die Person, die nach Abzug des eigenen angemessenen Lebensbedarfs noch über finanzielle Mittel verfügt, um Unterhalt zu zahlen.
Wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt?
Der Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung ausgezahlt. Der nacheheliche Unterhalt ist normalerweise zeitlich befristet, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden, etwa wenn du besondere Bedürfnisse hast oder ehebedingte Nachteile erlitten hast.
Wie wird die Höhe des Ehegattenunterhalts berechnet?
Die Höhe des Unterhalts wird in der Regel anhand des bereinigten Nettoeinkommens sowie des während der Ehe gewohnten Lebensstandards berechnet. Die Düsseldorfer Tabelle kann dir dabei als Orientierungshilfe dienen, besonders bei der Berechnung von Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt.
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