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Elterngeld: Wie lange es dir zusteht

Elterngeld: Familie mit Kindern Unsplash / Jonathan Borba

Nach der Geburt eines Kindes kommen auf die Eltern viele Kosten zu. Damit dennoch der volle Fokus auf die Erziehung des Kindes gelegt werden, bietet das sogenannte Elterngeld eine finanzielle Unterstützung. Wie lange und in welcher Höhe dir das Elterngeld zusteht und was du sonst noch rund um dieses Thema beachten solltest, liest du in diesem Artikel.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine sogenannte Einkommensersatzleistung. Es zielt darauf ab, das Elternteil, das sich der Kindesbetreuung widmet, finanziell zu entlasten. So wird das wegfallende Erwerbseinkommen eines Elternteils zu einem bestimmten Teil durch das Elterngeld ersetzt. 

Elterngeld soll Vätern und Müttern helfen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen und die Möglichkeit schaffen, sich genügend Zeit für das Kind zu nehmen. Deshalb gehört das Elterngeld auch zu den Familienleistungen in Deutschland, die von den Bürger:innen am meisten wertgeschätzt werden. 

Steht mir Elterngeld zu?

Eins vorweg: Ob du Elterngeld erhalten darfst, ist unabhängig davon, ob du vor der Geburt angestellt oder arbeitslos warst oder mitten im Studium oder der Ausbildung steckst. Deshalb ist Elterngeld streng genommen gleichzeitig auch eine Sozialleistung. Lediglich die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach deinen Einkünften vor der Geburt.  

Grundsätzlich hast du als Vater oder Mutter Anspruch auf Elterngeld, wenn du die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst und entweder gar nicht, oder nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest. 

Neue Regelungen seit 1.4.2024

Verdienst du zusammen mit deinem/deiner Partner:in so viel Geld, dass ihr mehr als 200.000 € pro Jahr versteuern müsst, steht euch für Geburten seit 1.4.2024 kein Elterngeld mehr zu. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 300.000 €. Ab April 2025 wir die Höchstgrenze ein zweites Mal abgesenkt, und zwar auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen.

Wie viel Elterngeld steht mir zu?

Wie hoch das Elterngeld ist, das dir zusteht, ist davon abhängig, wie viel Einkommen du vor der Geburt des Kindes hattest. Pauschal gilt: Beim Basiselterngeld stehen dir mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat zu, bei Elterngeld plus zwischen 150 € und 900 € monatlich.

Um den genauen Betrag zu ermitteln, der dir zusteht, kannst du den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie verwenden.

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Elterngeld: Wie lange steht es mir zu?

Du hast ab der Geburt deines Kindes die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Die Zahlungen finden monatsweise statt, allerdings orientieren sich diese nicht wie üblich an den Kalendermonaten, sondern an den sogenannten Lebensmonaten des Kindes. Der Beginn der Lebensmonate orientiert sich am Tag der Geburt des Kindes. Wenn dein Kind also am 20. März geboren wurde, geht der 1. Lebensmonat vom 20. März bis zum 19. April, der 2. Lebensmonat vom 20. April bis zum 19. Mai und so weiter.

Basiselterngeld

Das sogenannte Basiselterngeld können Eltern für bis zu 12 Lebensmonate erhalten. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil weniger Einkommen hat, als vor der Geburt, besteht der Anspruch sogar für bis zu 14 Monate. Diese zusätzliche Zeit wird Partnermonate genannt. 

Elterngeld Plus

Du hast auch die Möglichkeit, länger als die 14 Monate Elterngeld zu beziehen, nämlich doppelt so lang, also 28 Monate. Das geht mit dem sogenannten Elterngeld Plus. Das ist allerdings nur halb so hoch, wie das Basiselterngeld. 

Du hast auch die Möglichkeit, beide Varianten miteinander zu kombinieren. Beispiel: Du pausierst für 6 Monate komplett und beziehst in der Zeit das volle Basiselterngeld. Danach arbeitest du für 12 Monate in Teilzeit, bekommst Gehalt von deinem/deiner Arbeitgeber:in und beantragst für diesen Zeitraum Elterngeld Plus mit halbem Bezug. 

Gut zu wissen: Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, kann jeder Elternteil 4 zusätzliche Monate Elterngeld plus erhalten. Das regelt der sogenannte Partnerschaftsbonus.

Welche Variante, die richtige für dich ist, kommt natürlich auf deine familiären und beruflichen Verhältnisse an. Es ist also in jedem Fall ratsam, sorgfältig abzuwägen, welches Elterngeldmodell für dich infrage kommt. 

Keine Elternzeit nötig

Gut zu wissen: Um Elterngeld beziehen zu können, ist es nicht notwendig, in Elternzeit zu gehen. Allerdings gibt es die Bedingung, dass maximal 32 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. In Hamburg kann das Elterngeld aber auch digital beantragt werden

Um den Prozess möglichst schnell abwickeln zu können, solltest du für die Beantragung von Elterngeld auf jeden Fall folgende Dokumente bereithalten:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über das bisherige Einkommen
  • Wenn du selbstständig bist, den letzten Steuerbescheid

Wenn du planst, weniger zu arbeiten als bisher, können auch Nachweise darüber erforderlich sein, dass du auf der Arbeit auch wirklich entlastet wirst. Also beispielsweise ein Nachweis darüber, dass eine Vertretung für dich eingestellt wurde, oder eine Bescheinigung des/der Arbeitgeber:in, dass Aufgaben voll Kolleg:innen übernommen werden.

Elterngeld: Eltern sitzen mit ihrem Kind im Bett
Pexels / Elina Fairytale

Besondere Regelung für Frühgeburten

Eine Frühgeburt geht in vielen Fällen mit einer zusätzlichen, finanziellen Belastung einher. Deshalb gilt für Geburten ab dem 1.9.2024 eine besondere Regelung: Wenn das Kind mindestens 6 Wochen oder noch früher vor dem errechneten Stichtag zur Welt kommt, sind bis zu 4 weitere Monate Basiselterngeld möglich. Diese Monate können auch in diesem Fall in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten?

Die Elterngeld-Monate können bei Kindern, die bis zu 31.3.2024 geboren sind, unter den Elternteilen aufgeteilt werden. In jedem Monat, in dem gemeinsam Elterngeld bezogen wird, werden 2 Elterngeldmonate verbraucht.

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gibt es Einschränkungen: Elterngeld darf nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig bezogen werden.

Ausnahmen:

  • Eltern von Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem Stichtag zur Welt kommen
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen oder anderen Mehrlingen
  • Eltern von Neugeborenen mit Behinderung

Sobald ein Elternteil Elterngeld Plus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als den einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.

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