Inhalte im Überblick
- Förderung für energetische Sanierung: Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Förderprogram des BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Zuschüsse & Förderkredite der KfW
- Haspa als Partnerin mit der LBS-Modernisierung
- Energetische Sanierung Förderung für Hamburger:innen: IFB
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
Staatliche Förderung trotz Neuwahlen 2025?
Am 23.2.25 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt und es stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf die BEG-Förderung hat. Mindestens kurzfristig wird die BEG-Förderung fortgeführt. Denn wie das Bundesfinanzministerium bestätigt hat, können die im Haushaltsgesetz eingestellten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die BEG verwendet werden.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass die BEG auch mit Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts durch den neu gewählten Bundestag ausreichend finanziert wird. Langfristig könnte es nach einem Regierungswechsel jedoch zu Änderungen kommen. Mit Sicherheit kann dies jedoch nach heutigem Stand noch nicht bestätigt werden.
Förderung für energetische Sanierung: Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Du interessierst dich für eine energetische Sanierung deines Hauses? Super! Denn wenn du in einem sanierungsbedürftigen Altbau lebst, hast du dir sicherlich schon einmal die Frage gestellt, welche Maßnahmen du in Angriff nehmen kannst, um deinen jährlichen Wärmeverbrauch zu senken.
Angefangen mit dem Austausch der alten Heizung, der Erneuerung von Türen und Fenstern bis hin zu Wärmedämmung des Hauses – sei es die Fassade, der Keller oder das Dach. Unabhängig davon, dass die Einhaltung einer gewissen Reihenfolge bei der Umsetzung solcher Maßnahmen durchaus Sinn ergibt, sind alle diese Maßnahmen staatlich förderfähig. Der Grund: Sie sorgen nicht nur dafür, dass du langfristig deinen Verbrauch senkst und dadurch Heizkosten einsparen kannst, die Maßnahmen kommen auch der Umwelt zugute.
Gerade zu Zeiten der Klimakrise ist ein bedachter Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll und durchaus erwünscht. Folgend haben wir dir einmal die Anlaufstellen zusammengefasst, die eine energetische Haussanierung fördern.
Bitte beachten!
Die Förderlandschaft kann sich durchaus jederzeit ändern. Natürlich versuchen wir unsere Artikel immer auf dem neuesten Stand zu halten, was leider nicht in allen Fällen zeitnah möglich ist. Prüfe daher im eigenen Interesse die aktuellsten Informationen auf den offiziellen Websites von BAFA, KfW & Co. – u. a. auch zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Oder informiere dich bei einem unverbindlichen Beratungstermin bei deinem/deiner Haspa Kundenberater:in.
Förderprogram des BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eine mögliche Anlaufstelle für eine staatliche Förderung der energetischen Sanierung deines Hauses biete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der Sanierung von Wohngebäuden kannst du über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagetechnik wie etwa Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie eine Heizungsoptimierung fördern lassen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sind über die BEG förderfähig.
Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Heizungsoptimierung
Zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zählen:
- Die Dämmung von Außenwänden, Dach- und Bodenflächen, Geschossdecken sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
- Neue Fenster, sprich Ersatz, Erneuerung oder erstmaliger Einbau
- Neue Außentüren und -tore (ebenfalls Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau)
- Ersatz / erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, die dem sommerlichen Wärmeschutz dienen
Im Rahmen einer Heizungsoptimierung hast du u. a. folgende Fördergegenstände:
- Hydraulischer Abgleich & Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen & Anpassung der Vorlauftemperatur sowie der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur
- Optimierung von Wärmepumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Niedertemperaturheizkörpern, Flächenheizungen und Wärmespeichern
Die vollständige Liste findest du auf der Seite des BAFA.
Sowohl bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch bei der Heizungsoptimierung bietet dir die BEG einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 €. Die Höchstgrenze liegt hier bei insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit.
Liegt den Sanierungsmaßnahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zugrunde, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Gleichzeitig erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 € je Wohneinheit.
Fördermittel bei Anlagen zur Wärmeerzeugung
Du willst deine alte Heizung tauschen und deine neue Heizungstechnik fördern lassen? Folgende Maßnahmen werden hier von der BEG gefördert:
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (wenn anschließende Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien erfolgt)
Die konkreten Vorgaben und Ausschlusskriterien findest du auf der entsprechenden Seite des BAFA zur Förderung von Heizungsanlagen.
Hier liegt der Grundfördersatz bei 30 %, das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 € und die jeweiligen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit steigender Anzahl der Wohneinheiten reduziert sich die jeweilige Höchstgrenze.
Weiterhin können folgende Boni seit 2024 in Anspruch genommen werden:
- 30 % Einkommensbonus (für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr)
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (ab Januar 2029 sinkt dieser alle 2 Jahre um 3 %)
- 5 % Effizienzbonus (beim Tausch gegen eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet)
- pauschal 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen
Eine Förderhöhe von maximal 70 % ist möglich.
Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
Auch die Kosten im Zusammenhang mit Fachplanung und Baubegleitung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind durch die BEG förderfähig. Der Fördersatz liegt hier bei 50 % der förderfähigen Ausgaben und ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten liegt die Grenze bei 2.000 € pro Einheit und maximal 20.000 €.
Wichtig: Bei allen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin erforderlich!
Zuschüsse & Förderkredite der KfW
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lockt mit Fördermöglichkeiten. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Kredit mit Tilgungszuschuss – wie beim KfW-Förderprogramm 261. Dieser Förderkredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit für Sanierung und Kauf richtet sich an Hauseigentümer:innen, die ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren wollen. Ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 % ist hier möglich. (Stand: 10.1.25)
Ein Förderkredit für Strom und Wärme ist der KfW-Kredit 270. Dieser richtet sich an Personen, die Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom – z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biogas – in Erwägung ziehen.
Seit 27.2.24 steht dir als Privatperson auch die Heizungsförderung für Wohngebäude zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um den KfW-Zuschuss 458 – ein Zuschuss von maximal 70 % für den Kauf sowie Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Dieser setzt sich zusammen aus Grundförderung und ggf. einer oder auch mehrerer Bonus-Förderungen.
Einzelmaßnahmen | Grundförderung | Effizienzbonus | Klimageschwindigkeitsbonus | Einkommensbonus |
---|---|---|---|---|
Solarthermische Anlagen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Biomasseheizungen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmepumpen | 30 % | 5 % | 20 % | 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30 % | 20 % | 30 % | |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | 20 % | 30 % | |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % |
Wichtig hierbei ist, dass du Eigentümer:in bist und das Einfamilienhaus selbst nutzt. Weiterhin stehen die KfW-Förderungen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Es besteht daher grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Möchtest du dich über die genauen Konditionen der KfW-Förderkredite informieren, schau direkt mal bei bei der Haspa vorbei und vereinbare unverbindlich einen Beratungstermin.

Staatliche Förderkredite für dein Zuhause
Neubau, Kauf oder Sanierung – ein KfW-Förderkredit kann sich bei vielen deiner Vorhaben lohnen. Eine Übersicht über die zinsgünstigen Kredite findest du bei der Haspa. Informiere dich jetzt!
Haspa als Partnerin mit der LBS-Modernisierung
Weiterhin kannst du die Haspa jedoch auch als Modernisierungspartnerin gemeinsam mit der LBS kontaktieren. Im Rahmen einer energetischen Modernisierung deiner Immobilie, kannst du dich hier bereits im Vorfeld informativ beraten lassen.
Schau dazu einafch bei „Haspa Modernisieren“ vorbei und berechne direkt deine Modernisierungskosten. Mit dem Modernisierungskosten-Check ermittelst du die voraussichtlichen Kosten und gewinnst direkt einen Überblick, wie viel Energie und CO2 du voraussichtlich durch geeignete Maßnahmen einsparen kannst. Du hättest gerne mehr Informationen? Gar kein Problem! Vereinbare am besten direkt einen unverbindlichen Beratungstermin.

Einfach modern & nachhaltig wohnen
Du willst dein Zuhause modernisieren und fit für die Herausforderungen von morgen machen? Gemeinsam mit Haspa und LBS gar kein Problem. Informiere dich jetzt über deine Möglichkeiten!
Energetische Sanierung Förderung für Hamburger:innen: IFB
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bietet dir ebenfalls eine Möglichkeit, dein Sanierungsvorhaben regional fördern zu lassen. Wichtig: Du bist antragsberechtigt, wenn du Eigentümer:in bist und das zu sanierende Wohngebäude in Hamburg steht. Dann bieten sich dir hier gleich 6 verschiedene Optionen – 3 Zuschussoptionen sowie 3 Darlehensmöglichkeiten.
IFB Zuschuss für geringintensive Maßnahmen
Zu den geringintensiven Maßnahmen zählen Sanierungsvorhaben, die durch eine optimale Einstellung der bestehenden Heizungsanlage eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zur Folge haben. In diesem Falle handelt es sich dabei konkret um die Förderung eines hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B. Aber auch Umfeldmaßnahmen wie etwa ein Austausch von Zirkulations- und Umwälzpumpen oder die Dämmung von Wärmeverteilleitungen zählen dazu.
Foraussetzung hierbei: Es muss sich um ein Wohngebäude handeln und die Heizungsanlage muss mindestens 5 Jahre alt sein und darf nicht älter als 20 Jahre sein. Weiterhin muss die Anlage nach Abschluss der Maßnahmen noch mindestens 2 Jahre weiterbetreieben werden. Dann locken 15 % Förderung.
Zuschuss für Wärmeschutz im Bestandsgebäude
Du verfügst über einen Altbau, dessen Baugenehmigung bereits älter als 20 Jahre ist und bei dem eine Wärmedämmung der Außenwände oder des Daches nötig wird? Perfekt. Auch der Austausch alter Fenster wird im Rahmen dieser Fördermöglichkeit der IFB gefördert.
Pluspunkt hier: Möchtest du die Förderung der baulichen Maßnahmen an deiner Gebäudehülle auch mit anderen Förderprogrammen wie etwa von BAFA oder KfW kombinieren, ist das grundsätzlich möglich. Schau für weitere Informationen und die explizieten Förderrichtlinien am besten direkt bei der IFB vorbei.
IFB Zuschuss: Erneuerbare Wärme wird zur Hamburger Heizungsförderung
Du willst deine alte Heizung tauschen und auf erneuerbare Energien umsteigen? Dann bietet die Hamburger Heizungsförderung verschiedene Fördermodule an:
- Fördermodul Wärmenetzanschluss
- Fördermodul Erneuerbare Wärme
So beträgt für Wärmeübergabestationen und erforderliche Umfeldmaßnahmen die Höhe des Zuschusses 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben im Rahmen des Wärmenetzanschluss-Fördermoduls.
Im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Fördermoduls werden gefördert:
- Wärmepumpen
- Erschließung von Wärmequellen
- Wärmeverteilnetze
- Wärmespeicher
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme
Genauere Informationen erhältst du im entsprechenden Fördermodul Erneuerbare Wärme.
Darlehen der IFB erhalten
Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank hast du die Wahl zwischen einem der genannten Zuschüsse für deine energetische Sanierungsmaßnahme oder du entscheidest dich für ein Darlehen – einen zinsgünstigen Kredit. Hier hast du folgende Auswahl:
- IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
- IFB-Modernisierungsdarlehen
- IFB-WEGfinanz
Hier sind je nach gewähltem Darlehen unterschiedlich hohe Kreditsummen möglich. Der Zinssatz orientiert sich dabei an der Entwicklung des Kapitelmarktes. Für das Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen beträgt der derzeitige Zinssatz 2 % und wird für 15 Jahre festgeschrieben (Stand: 10.1.25). Die konkreten Kontitionen findest du auf der jeweiligen Seite der IFB.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
Alternativ ist es auch möglich, die Kosten der Sanierung nachträglich steuerlich abzusetzen. Dabei kannst du über 3 Jahre verteilt 20 % der Sanierungskosten über deine Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die Höchstsumme liegt hier bei 40.000 € pro Wohneinheit. Die Bescheinigungen über die durchgeführten energetischen Maßnahmen reichst du dazu mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Auch wenn die Förderung nicht so lukrativ ausfallen mag wie beispielsweise die Fördermöglichkeit der BEG, bietet sich hier der Vorteil, dass keine vorherige Antragstellung notwendig ist. So kannst du auch nachträglich, nach erfolgter Maßnahme, noch einen Teil deiner Investitionskosten zurückerhalten.
Die Maßnahmen müssen hierbei jedoch von Fachunternehmen durchgeführt worden sein und dürfen nicht in Eigenregie vonstattengehen. Weiterhin wichtig:
- Deine Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
- Du musst Eigentümer:in der Immobilie sein und diese selbst bewohnen
- Die technischen Anforderungen nach Energetischer Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) müssen eingehalten werden
Bedenke: Die steuerliche Behandlung hängt auch von deinen persönlichen Verhältnissen sowie den aktuellen und künftigen gesetzlichen Regelungen ab. Weitere und aktuelle Informationen findest du hierzu auf der Seite des BMWK.
Darf es noch etwas mehr Nachhaltigkeit sein?
Energetische Sanierung ist eine sehr gute Möglichkeit, um nachhaltiger zu leben. Was das konkret für Maßnahmen beinhalten kann, erfährst du in unseren anderen Artikeln!
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