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Steuern sparen: So bleibt mehr von deinem Erbe
Der Anlass einer Erbschaft ist meist kein schöner. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es neben den emotionalen Herausforderungen auch finanzielle Angelegenheiten zu klären. Die Frage, wer überhaupt welchen Teil des Nachlasses erbt, wird im Testament, oder der gesetzlichen Erbfolge geklärt. Etwas komplexer sind aber vor allem die Erbschaftssteuer und die dazugehörigen Freibeträge.
Denn welcher Betrag aus dem Nachlass dir letzten Endes zusteht, ist vor allem von deinem Verwandtheitsgrad abhängig. Je enger du mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt warst, desto höher ist der Freibetrag.
Erbschaft: Welche Freibeträge gibt es?
Um besser zu verstehen, welcher Freibetrag für dich gilt, wenn du ein Vermögen erbst, hilft folgende Tabelle:
Freibetrag | Steuerklasse | |
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
Kinder und Stiefkinder | 400.000€ | I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 € | I |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 € | I |
Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000 € | I |
Geschwister, Nichten und Neffen | 20.000 € | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 € | II |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 € | II |
alle anderen Erb:innen | 20.000 € | III |
Zur Steuerklasse I gehören also nicht nur Ehegatten und Lebenspartner, sondern auch Verwandte in direkter Linie, mit unterschiedlich hohen Freibeträgen. Alle weiteren Erb:innen, unerheblich, ob verwandt oder nicht, haben einen Freibetrag von 20.000 €. In diesem Fall gibt es noch Unterschiede zwischen Steuerklasse II und Steuerklasse III. Weitere Informationen dazu gibt es weiter unten.
Der Verwandtheitsgrad spielt bei einem Erbfall eine große Rolle, so bist du als Neffe oder Nichte beispielsweise in Steuerklasse II, Onkel und Tante aber in Steuerklasse III.
Erbschaft: Erbschaftssteuerrechner geben 1. Überblick
Wenn du weißt, wie hoch dein Erbe in Euro ist, kannst du die für dich anfallende Steuer auch grob mit dem Erbschaftssteuerrechner der Haspa errechnen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass deine Erbschaftssteuer noch geringer ausfallen kann. Dies ist der Fall, wenn du beispielsweise Anspruch auf weitere Freibeträge hast. Diese Werte kannst du dann einfach von deiner Erbschaft abziehen und die Zahl erneut in den Rechner eingeben.
Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es bei einer Erbschaft?
Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es weitere Pauschalen, die bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer relevant sind.
Der Pflegebeitrag
Hast du der verstorbenen Person vor ihrem Tod unentgeltlich Pflege oder Unterhalt gewährt, kannst du einen Pflegefreibetrag in Höhe von bis zu 20.000 € beantragen. Den Pflegefreibetrag können neben Ehepartner:innen auch Kinder beantragen.
Steuerbefreiungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht im Erbfall verschiedene Steuerbefreiungen vor.
- Hausrat: Möbel, Elektrogegenstände, aber auch Klamotten und weiterer Hausrat sind für Erb:innen in der Steuerklasse I bis zu einem Betrag von 41.000 € steuerfrei. Für weitere, bewegliche Gegenstände, wie zum Beispiel ein Auto, sind nochmal bis zu 12.000 € steuerfrei. Für alle anderen Erb:innen der Steuerklassen II und III steht für diese Kategorien insgesamt ein Freibetrag von 12.000 € zur Verfügung.
- Familienheim: Nutzt du als Ehe- oder Lebenspartner:in das sogenannte Familienheim, also das Haus oder eine Eigentumswohnung, nach dem Tod der Erblasser:innen weiter, bleibt es komplett steuerfrei. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn du 10 Jahre weiter dort wohnst. Nur wenn dich ein zwingender Grund, wie beispielsweise eine Krankheit, dazu zwingt, das Familienheim nicht mehr bewohnen zu können, gilt eine Ausnahme. Wenn du das Familienheim von einem Elternteil oder als Enkel erbst, gilt diese komplette Steuerbefreiung nur, wenn die Wohnfläche der geerbten Immobilie maximal 200 Quadratmeter beträgt.
Die Nachlassverbindlichkeiten
Nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin entstehen den Hinterbliebenen auch finanzielle Aufwände. Zu diesen Nachlassverbindlichkeiten zählen Kosten für Beerdigung, Grabstein, Testamentseröffnung und Erbschein. Das Finanzamt erkennt für diese Kosten pauschal 10.300 € an.
Der Versorgungsfreibetrag
Der Versorgungsfreibetrag betrifft überlebende Ehegatten, sowie Kinder und Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind. In folgender Tabelle kann der Versorgungsfreibetrag abgelesen werden:
Freibetrag | |
Ehegatten und Lebenspartner | 256.000 € |
Kinder bis 5 Jahre | 52.000 € |
Kinder 6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
Kinder 11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
Kinder 16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
Kinder 21 bis 27 Jahre | 10.300 € |
Wie berechnet sich die Erbschaftssteuer?
Die beiden wichtigsten Kennzahlen für die Berechnung der Erbschaftssteuer sind deine Steuerklasse und der Wert deines Erbes in Euro. Anhand folgender Tabelle kannst du die Steuersätze für dein Erbe ablesen. Aber immer abzüglich deiner Freibeträge. Heißt: Erbst du als Kind 700.000 €, musst du den Freibetrag von 400.000 € abziehen und den Steuersatz für 300.000 € ablesen.
Wert des Erbes | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Millionen € | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Millionen € | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Millionen € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Millionen € | 30 % | 43 % | 50 % |
Auch hier zeigt sich, dass je enger du mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt warst, desto geringer auch der Steuersatz ausfällt.
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Erbschaftssteuer Beispiel
Um die ganzen Zahlen und Prozentsätze ein wenig mit Leben zu füllen und die Berechnung der Erbschaftssteuer besser zu erklären, eignet sich folgendes Beispiel:
Susannes Mann Peter ist verstorben. Das Erbe besteht aus 750.000 € und der gemeinsamen Immobilie. Da Susanne dort aber weiterhin wohnt und auch nicht die Absicht hat umzuziehen, muss sie auf die Immobilie keine Erbschaftssteuer zahlen.
Erbschaftssteuer Beispiel
Susannes Mann Peter ist verstorben. Das Erbe besteht aus 750.000 € und der gemeinsamen Immobilie. Da Susanne dort aber weiterhin wohnt und auch nicht die Absicht hat umzuziehen, muss sie auf die Immobilie keine Erbschaftssteuer zahlen.
Da Susanne als Ehepartnerin einen Freibetrag von 500.000 € hat, müsste sie eigentlich 250.000 € versteuern, aber auch das kann sie umgehen. Denn sie hatte ihren Ehepartner über lange Zeit gepflegt und darf deshalb schonmal 20.000 € abziehen. Hinzu kommt für Susanne noch der oben errechnete Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. So kommt sie unter den Wert von 0 € und muss keine Steuern mehr abführen.
Erbschaft: Steuern sparen durch Schenkungen
Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast der Erb:innen zu reduzieren, ist durch Schenkungen zu Lebzeiten. Durch dieses sogenannte vorgezogene Erbe wird die Erbmasse der Erblasser:innen reduziert und damit auch die spätere Steuerlast für die Hinterbliebenen. Die Sparkasse liefert weitere Informationen, wie es mit der Schenkung am besten klappt.