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Finderlohn: Höhe, Anspruch und Fristen auf einen Blick

Finderlohn: 2 Geldscheine liegen auf der Straße Unsplash / Christian Wiediger

Wertvolle Gegenstände und Bargeld können trotz ihrer Wichtigkeit schonmal abhandenkommen. Um die Motivation der findenden Person, die Wertgegenstände auch wieder abzuliefern, gibt es den sogenannten Finderlohn. Wie hoch dieser ist und wie du dich verhalten musst, wenn du etwas Wertvolles gefunden, oder selbst etwas verloren hast, verraten wir dir in unserem Artikel.

Finderlohn: Was tun, wenn ich etwas gefunden habe?

Jede:r von uns kann mal etwas verlieren. Umso größer ist dann natürlich die Freude, wenn sich der verlorene Gegenstand wieder findet, vor allem, wenn er von Wert ist. Manchmal bedarf es dafür jedoch die Hilfe von ehrlichen Finder:innen. Denn es ist für den oder die rechtmäßige Besitzer:in eine große Ersparnis von Kosten und Mühen, z. B. das verlorene Portemonnaie inklusive Kreditkarten, Ausweisen und Co. wieder zurückzuerhalten.

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Außerdem besteht für den oder die Finder:in laut dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 965  sogar eine Anzeigepflicht des Fundes. Das bedeutet, dass gefundene Gegenstände oder Geld ab einem Wert von 10 € bei der zuständigen Behörde abgegeben werden müssen. Und das, sobald es der findenden Person möglich ist.

Heißt: Arbeit muss für den Weg zum Fundbüro natürlich nicht abgesagt werden, der Fund sollte allerdings auch nicht erst einige Wochen später angezeigt werden. Um später den Finderlohn beanspruchen zu können, ist es als Finder:in zudem wichtig, den vollen Namen und die Adresse zu hinterlassen.

Finderlohn: Höhe und Anspruch sind klar geregelt

Den ehrlichen Finder:innen eines Gegenstands steht nach dem BGB ein Finderlohn zu. Es gibt also einen gesetzlichen Anspruch. Dieser Finderlohn muss von dem rechtmäßigen Eigentümer oder der Eigentümerin entrichtet werden. Die Höhe des Finderlohns kann dabei variieren. Generell gilt: 

  • Bis zu einem Wert der gefundenen Sache von 500 € gibt es einen Anspruch auf 5 % Finderlohn
  • Werte, die über 500 € hinausgehen, werden mit 3 % des Wertes belohnt
  • Tiere werden ebenfalls mit 3 % belohnt, ausgehend vom Wert des Tieres

Es steht den Beteiligten natürlich frei, sich auf einen höheren Finderlohn zu einigen oder auch ganz darauf zu verzichten. 

Finderlohn: 2 Männerhände öffnen ein Portemonnaie
Unsplash / Aleksandrs Karevs

Welche Besonderheiten gibt es beim Finderlohn?

Es gibt beim Finderlohn auch Einschränkungen. Wenn der Fund nicht im Fundbüro abgeholt wurde, gibt beispielsweise eine Besonderheit. In diesen Fällen erhalten Finder:innen nämlich keinen Finderlohn, sondern der gesamte Fund gehört dem glücklichen Finder oder der Finderin. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe des Fundes niemand berechtigten Anspruch auf die Fundsache erhebt. 

Entdeckt der Finder oder die Finderin in den Räumen einer Behörde oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine verlorene Sache, steht ihnen nur der halbe Finderlohn zu und das auch nur, wenn der Wert mindestens 50 € beträgt. Außerdem geht der Gegenstand nach Ablauf der Frist von 6 Monaten nicht in den Besitz des Finders oder der Finderin über, sondern bleibt bei der zuständigen Behörde. 

FAQ zum Finderlohn

Was passiert, wenn ich den Fund nicht abgebe?

Wenn du Geld oder Wertsachen ab einem Wert von 10 € gefunden hast und diesen Fund nicht meldest, begehst du eine sogenannte Fundunterschlagung. Im Gegensatz zu einem Diebstahl entwendest du den Besitz der fremden Person zwar nicht aktiv, machst ihn dir aber rechtswidrig zu eigen. Je nach Höhe des Wertes kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Wem gehört gefundenes Geld?

Wenn du Geld findest, gehört es immer noch dem oder der Besitzer:in. Meldet er oder sie sich allerdings nicht bei der Polizei oder im Fundbüro, geht die Sache nach einer Frist von 6 Monaten in deinen Besitz über.

Wie weise ich nach, dass das verlorene Geld meines ist?

Wenn dir ein Geldbündel aus der Tasche fällt, dürfte es recht schwer werden zu beweisen, dass es auch wirklich dir gehört. Also zumindest, wenn es keine Zeug:innen gibt. Wenn das Geld allerdings in einem Portemonnaie inklusive Ausweis verloren geht, stehen die Chancen um einiges besser, dass die Fundsache dir zugeordnet werden kann.

Ich habe etwas verloren, wo kann ich danach suchen?

Wenn du etwas Wertvolles verloren hast, solltest du dich an deine zuständige Behörde, wie beispielsweise das Fundbüro, oder an die Polizei wenden. Auf der Website des Deutschen Fundbüros sind viele Fundsachen gelistet und können digital durchsucht werden. Übrigens: Schätzungen zufolge verliert jeder Mensch in Deutschland pro Jahr 1,24 Sachen mit einem durchschnittlichen Wert von 137,90 €. Allein 4 Millionen Smartphones gehen pro Jahr verloren oder werden gestohlen. 

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