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Halbwaisenrente beantragen: Alles zu Anspruch & Höhe

Halbwaisenrente Anspruch, drei Kinder sitzen im Grünen Unsplash / Charlein Gracia

Der Tod eines Elternteils ist ein Einschnitt, der das ganze Leben auf den Kopf stellen kann. Egal, wie alt du bist, mitten im Studium steckst oder gerade eine Ausbildung machst – dieser Moment hinterlässt nicht nur eine große emotionale Lücke, sondern wirft oft auch finanzielle Fragen auf. In diesem Artikel erfährst du, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Was ist die Halbwaisenrente überhaupt?

Viele wissen in einer solchen Situation gar nicht, dass es in Deutschland eine konkrete Unterstützung gibt, die dir genau in diesem Fall helfen soll: die Halbwaisenrente, Hinterbliebenenrente oder eben auch die Waisenrente. Sie ist nicht nur eine Leistung, sondern eine ganz konkrete Erleichterung für deinen Alltag – und ein Stück finanzielle Sicherheit in einer Zeit, in der sich ohnehin alles unsicher anfühlt.

Kurz gesagt: Die Halbwaisenrente ist eine monatliche finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird dann gezahlt, wenn ein Elternteil stirbt, der (oder die? kp entscheid du lol) zu Lebzeiten Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt hat – also zum Beispiel durch eine reguläre Erwerbstätigkeit. Die Idee dahinter ist klar: Wenn ein Elternteil wegfällt, fehlt nicht nur emotionale Unterstützung, sondern meist auch ein Einkommen. Und gerade Familien mit nur einem Verdiener beziehungsweise Verdienerin oder wenig Rücklagen spüren diesen Wegfall schnell. 

Anspruch auf Halbwaisenrente

Anspruch haben grundsätzlich alle Kinder, wenn diese 3 Punkte erfüllt sind:

  • Ein Elternteil ist verstorben.

  • Dieser Elternteil hat mindestens 5 Jahre (also 60 Monate) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

  • Das Kind ist noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt.

Aber keine Sorge: Auch wenn du älter bist, heißt das nicht automatisch, dass du leer ausgehst. Denn die Halbwaisenrente kann unter bestimmten Bedingungen darüber hinaus weitergezahlt werden.

Und was ist, wenn beide Eltern gestorben sind?

Dann bekommst du nicht die Halb-, sondern die Vollwaisenrente. Sie fällt in der Regel höher aus, weil du dann keine elterliche Unterstützung mehr bekommst. Auch diese musst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, und die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Halbwaisenrente.

Wie lange bekommst du die Waisenrente?

Im Normalfall bekommst du sie bis zum 18. Geburtstag. Danach kann sie aber verlängert werden – und zwar bis zum 27. Lebensjahr, wenn du dich in einer dieser Lebensphasen befindest:

  • Du gehst noch zur Schule.
  • Du machst eine Berufsausbildung oder ein Studium.
  • Du leistest ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ).
  • Du machst den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
  • Du bist arbeitslos gemeldet – aber nur für einen Übergangszeitraum von bis zu 4 Monaten.
  • Oder: Du bist aufgrund einer körperlichen oder psychischen Behinderung nicht in der Lage, für deinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Sobald du in ein festes Arbeitsverhältnis eintrittst oder deutlich eigenes Einkommen erzielst, endet der Anspruch in der Regel.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente eigentlich?

Hier kommt’s auf den Einzelfall an: Die Halbwaisenrente setzt sich aus 2 Teilen zusammen – einem festen Grundbetrag, der bei etwa 10 % der Rente liegt, die der verstorbene Elternteil bekommen hätte (20 % bei der Vollwaisenrente), und einem individuellen Zuschlag, der sich nach dem Versicherungsverlauf und dem Einkommen des Verstorbenen richtet. Im Durchschnitt liegt die Halbwaisenrente bei 200 € im Monat, kann aber auch höher oder niedriger ausfallen. Sie ist steuerfrei, kann jedoch auf andere Sozialleistungen angerechnet werden – zum Beispiel, wenn du Bürgergeld bekommst.

Was passiert, wenn du nebenbei arbeitest oder in der Ausbildung bist?

Kleine Minijobs oder Nebenjobs während der Schulzeit oder im Studium sind in der Regel unproblematisch – du darfst also etwas dazuverdienen. Wenn du allerdings zum Beispiel eine bezahlte Ausbildung machst und regelmäßig mehr als 520 € im Monat verdienst, kann das Auswirkungen auf die Halbwaisenrente haben. In so einem Fall ist es auf jeden Fall sinnvoll, vorher bei der Rentenversicherung anzurufen oder dich beraten zu lassen, denn so erlebst du später keine unangenehmen Überraschungen.

Wie kann man die Halbwaisenrente beantragen?

Wichtig: Die Halbwaisenrente kommt nicht automatisch, das heißt du musst sie selbst beantragen. Und zwar möglichst schnell nach dem Todesfall, denn sie wird höchstens bis zu 12 Monate rückwirkend gezahlt. Diese Unterlagen brauchst du (Abweichungen möglich):

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung (wenn das Kind über 18 ist),
  • Meldebescheinigung (je nach Fall),
  • Bankverbindung und Rentenversicherungsnummer.

Den Antrag stellst du direkt bei der Deutsche Rentenversicherung – das geht online, per Post oder persönlich vor Ort. Welche Stelle genau für dich zuständig ist, zum Beispiel die DRV Bund, DRV Rheinland oder DRV Nord, hängt davon ab, wo du wohnst.

Waisenrente bei Patchwork-Familien und Adoptionen

Lebensrealitäten sind heute bunt und vielfältig. Es gibt Patchwork-Familien, Stiefelväter, Pflegekinder, Adoptionen – und all das ist völlig normal. Doch wenn ein Elternteil stirbt, wird plötzlich relevant, wer rechtlich gesehen überhaupt als Elternteil zählt.

Wenn du beispielsweise von deinen Adoptiveltern großgezogen wurdest, dann hast du im Fall eines Todes grundsätzlich Anspruch auf Halbwaisenrente – denn eine Adoption stellt rechtlich gesehen eine vollständige Eltern-Kind-Beziehung her. Bei einem Todesfall zählt also nicht nur das biologische Band, sondern auch das rechtliche.

Anders sieht es bei Stiefeltern aus: Wenn du in einer Patchwork-Familie lebst und dein Stiefvater oder deine Stiefmutter stirbt, bekommst du nur dann eine Halbwaisenrente, wenn sie dich auch adoptiert haben. Ohne eine solche Adoption besteht leider kein Anspruch – selbst wenn der oder die Verstorbene für dich wie ein echter Elternteil war. Noch schwieriger ist es im Fall von Pflegeverhältnissen. Auch wenn Pflegeeltern ein Kind oft über viele Jahre wie ihr eigenes aufziehen, gilt auch hier: Ohne Adoption gibt es im Todesfall keine Halbwaisenrente. Das kann ungerecht wirken, aber das Sozialrecht zieht eine klare Linie bei der rechtlichen Elternschaft.

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Halbwaisenrente und Kindergeld – geht beides?

Eine Frage, die viele Eltern und junge Menschen beschäftigt, lautet: „Kann ich Kindergeld bekommen und gleichzeitig Halbwaisenrente?“ Die gute Nachricht ist: Ja, das ist problemlos möglich.

Kindergeld und Halbwaisenrente sind 2 getrennte Leistungen. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – oder auch darüber hinaus, solange das Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium macht oder einen Freiwilligendienst absolviert. Sogar bis zum 25. Lebensjahr kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterlaufen. Die Halbwaisenrente läuft davon unabhängig.

Wichtige Infos für den Alltag mit der Halbwaisenrente

Ist die Halbwaisenrente einmal bewilligt, bedeutet das zum Glück keine große Bürokratie mehr im Alltag. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die man wissen sollte, vor allem, wenn du älter als 18 Jahre bist. Die Rente wird immer am Monatsende ausgezahlt, rückwirkend für den laufenden Monat. Du musst also nicht beunruhigt sein, wenn am Monatsanfang noch nichts auf dem Konto ist.

Wichtig ist auch: Wenn du über 18 bist, musst du regelmäßig nachweisen, dass du noch Schüler:in, Azubi oder Student:in bist. In der Regel genügt dafür eine einfache Schul- oder Studienbescheinigung – aber sie muss rechtzeitig bei der Rentenversicherung eingehen. Sonst kann die Rente gestoppt werden. Wenn sich bei dir etwas ändert – etwa ein Studienabbruch, eine neue Ausbildung oder ein Umzug –, solltest du das der Rentenversicherung sofort mitteilen. Denn wer Änderungen zu spät meldet, riskiert nicht nur, dass die Zahlung endet, sondern muss unter Umständen auch Geld zurückzahlen.

Wer hilft dir, den Durchblick zu behalten?

Gerade in emotional belastenden Zeiten ist es schwer, sich auch noch mit Papierkram und Fristen auseinanderzusetzen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass man nicht alleine ist. Es gibt Anlaufstellen, die dir helfen, den Überblick zu behalten und dich durch den Antragsprozess zu begleiten. Die Deutsche Rentenversicherung ist immer dein erster Ansprechpartner. Auf der Website findest du Formulare, Merkblätter und auch die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren – telefonisch (0800 1000 4800) oder vor Ort.

Aber auch Jugendämter, Schulsozialarbeiter:innen oder Vertrauenslehrer:innen können dir helfen, besonders wenn du noch minderjährig bist oder gerade erst volljährig geworden bist. Und wenn du dir das alles nicht alleine zutraust, dann lohnt sich auch der Gang zu einem Sozialverband. Diese Organisationen sind auf genau solche Fälle spezialisiert und wissen, worauf es bei Anträgen oder Widersprüchen ankommt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Natürlich wünscht man sich, dass im Ernstfall alles reibungslos funktioniert. Doch die Realität sieht oft anders aus: Nicht selten wird ein Antrag auf Halbwaisenrente zunächst abgelehnt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein – manchmal fehlen Unterlagen, manchmal sind die versicherungsrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils nicht ausreichend dokumentiert.

Wenn du so einen Bescheid bekommst, heißt das aber nicht, dass alles vorbei ist. Du hast das Recht, Widerspruch einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids. Wichtig dabei: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und idealerweise gut begründet sein.

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