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Definition der Heizperiode (in Mietwohnung & Eigentum): Das versteht man unter dem Begriff
Der Begriff Heizperiode bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das Heizungssystem des Wohnhauses eingeschaltet ist bzw. betrieben wird, um eine angemessene Beheizung der Wohnräume zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt, dass es keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Heizperiode in Deutschland gibt. Zwar behandelt das Mietrecht eine Vielzahl an Bestimmungen bezüglich dem Verhältnis zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen, dennoch wird der Aspekt einer konkret definierten Heizsaison darin nicht behandelt.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter:innen das Recht darauf, dass ihre Wohnungen über eine funktionierende Heizung verfügen, sodass eine bestimmte Mindesttemperatur sichergestellt werden kann. Diese Temperatur wird üblicherweise durch die jeweiligen Heizkörper einer Zentralheizung erreicht, doch auch der energetische Zustand der jeweiligen Immobilie kann einen Einfluss auf die Innentemperaturen haben.
Da es keine eindeutig festgelegten Regelungen gibt, können konkrete Bedingungen und Zeiträume für die Heizperiode je nach Mietvertrag und gesetzlichen Vorgaben mitunter variieren.
Ab wann geheizt wird: Wann beginnt die Heizperiode?
Der Zeitraum der Heizperiode – sowohl in Mietwohnungen als auch im Ein- oder Zweifamilienhaus – erstreckt sich in Deutschland in der Regel von Anfang Oktober bis Ende April. Dieser Zeitrahmen orientiert sich an den üblichen klimatischen Bedingungen. Sobald die Außentemperatur 3 Tage hintereinander unter 12 Grad Celsius fällt, sind Vermieter:innen verpflichtet, eine angemessene Temperatur innerhalb der Wohnräume zu gewährleisten und somit die Heizungsanlage des Gebäudes einzuschalten.
Mieter:innen haben gemäß Mietrecht Anspruch darauf, dass ihre Wohnung angemessen beheizt werden kann, um die vorgegebene Mindesttemperatur zu erreichen. Demnach müssen Vermieter:innen sicherstellen, dass die Heizung rechtzeitig in Betrieb genommen wird, sodass die Wohnung zu Beginn der Heizperiode warm genug ist.
Achte auf regionale Unterschiede
Das genaue Datum für den Beginn und das Ende der Heizperiode kann je nach Region mitunter variieren. In nördlicheren Regionen wie beispielsweise Hamburg kann die Heizperiode aufgrund der oftmals niedrigeren Temperaturen früher beginnen und länger andauern. Eine Heizsaison von Mitte September bis Mitte Mai ist hier nicht unüblich.
Schön warm: Die Mindesttemperatur
Die Mindesttemperatur in Mietwohnungen, aber auch im Ein- oder Zweifamilienhaus, ist die Temperatur, die mindestens in bewohnten Räumen gewährleistet bzw. vorhanden sein muss, um Bewohner:innen in der kalten Jahreszeit angemessen zu schützen. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutz vor Schimmel und somit einer Schädigung der Bausubstanz als auch auf den Schutz vor Gesundheitsrisiken (z. B. Schimmelbefall oder Kälte über einen längeren Zeitraum).
Gemäß den Vorgaben muss bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Außentemperatur unter 12 Grad Celsius sichergestellt sein, dass die Innenräume ausreichend beheizt werden können. Die Temperatur, die mindestens in Wohnräumen herrschen sollte, liegt üblicherweise bei 20 Grad Celsius am Tag sowie 18 Grad Celsius in der Nacht, um eine behagliche und gesunde Wohnatmosphäre zu gewährleisten.
Die sogenannte Heizgrenze, sprich die Außentemperatur, ab der ein Beheizen von Innenräumen notwendig wird, liegt bei 15 Grad Celsius. Als Richtwert gilt, dass die Temperaturen in der Wohnung nicht über eine längere Zeit unter 16 Grad Celsius fallen sollten, da dies zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbildung führen kann. Mehr zur optimalen Raumtemperatur erfährst du in unserem entsprechenden Artikel
Eine funktionierende Heizung und richtiges Beheizen können dabei nicht nur helfen, in einer angenehm warmen Wohnung zu leben, sondern auch gleichzeitig Energie zu sparen. Durch gezielte Nachtabsenkung und eine optimale Regelung der Heizung während der Wintermonate kann der Energieverbrauch reduziert werden.
Weitere Informationen haben wir dir übrigens in unserem Artikel zum Heizkosten sparen zusammengestellt. Zudem ist es ratsam, die Luftfeuchtigkeit im Blick zu behalten, um Schimmel vorzubeugen.
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Heizperiode Mietwohnung: Pflichten von Vermieter:innen & Mieter:innen
Während Bewohner:innen einer eigenen Immobilie selbst im Blick haben müssen, wann es Zeit für das Ingangsetzen der Heizungsanlage wird, sind Mieter:innen auf ihre Vermietung angewiesen. Doch nicht allein! Während der Heizperiode in Mietwohnungen sind jeweils beide Seiten gefragt: Sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen können und sollten dazu beitragen, eine angemessene Beheizung und Wohnqualität sicherzustellen.
Heizungsanlage, Wartung & Co. – Pflichten von Vermieter:innen: Wann droht eine Mietminderung?
Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass das Heizungssystem ordnungsgemäß funktioniert und die Mietsache ausreichend beheizt werden kann, wenn die bereits oben genannten Voraussetzungen gelten. Dazu gehört auch die Möglichkeit für Mieter:innen, Warmwasser in ausreichender Menge zu erhalten.
Bei Problemen wie einer zu kalten Wohnung oder einer defekten Heizung hast du als Mieter:in das Recht, deinen Vermieter oder deine Vermieterin darüber zu informieren und eine zeitnahe Lösung zu erwarten. Fällt beispielsweise deine Heizung im Winter aus, hat deine Vermietung ab Kenntnisnahme 3 bis 4 Tage Zeit, den Mietmangel zu beheben und die Anlage wieder in Gang zu setzen. Eine genaue Frist ist hierbei jedoch gesetzlich nicht klar definiert.
Unter Umständen können bei solch schweren Mietmängeln, bei denen die Wohnverhältnisse unzumutbar sind, sogar Mietminderung oder fristlose Kündigung für dich infrage kommen. Werden die Mindesttemperaturen unterschritten, kann dies als Mangel an der gemieteten Wohnung betrachtet werden, und du kannst die Miete mindern.
Zusammengefasst heißt das für deine Vermietung:
Funktioniert die Heizungsanlage und weist keine Mängel auf, deine Heizung wird trotzdem nicht warm, können auch andere Gründe infrage kommen. Vom Heizung entlüften, was auch der/die Mieter:in in vielen Fällen selbstständig übernehmen kann, bis hin zum hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage für eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen ist vieles denkbar. Ein geeigneter Fachbetrieb kann hier Abhilfe schaffen. Die Kosten trägt dabei in der Regel der/die Vermieter:in.
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Pflichten & Rechte von Mieter:innen in Bezug auf die Heizperiode
Eine grundlegende Heizpflicht per Gesetz gibt es in Deutschland weder für Vermieter:innen noch Mieter:innen. Dennoch hast du als Mieter:in die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass keine fahrlässigen Schäden an der Mietsache entstehen. Dazu zählt unter anderem Schimmelbildung, die etwa dadurch zustande kommt, dass eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in deinen Räumen herrscht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Innentemperaturen in deinen Wohnräumen für eine längere Zeit unter 15 °C fallen.
Somit ist es für dich als Mieter:in durchaus sinnvoll, die Heizkörper tagsüber auf eine angemessene Temperatur einzustellen, um eine ausreichende Beheizung der Räume sicherzustellen. Nachts kann die Temperatur abgesenkt werden, um Energie zu sparen, jedoch sollte die Wohnung nicht so stark abkühlen, dass es zu gesundheitlichen Problemen oder Feuchtigkeitsschäden kommt.
Zusammengefasst bedeutet das für dich als Mieter:in:
- Tagsüber angemessene Temperatur einstellen, um ausreichende Beheizung der Räume zu gewährleisten
- Nachtabsenkung zur Energieeinsparung, jedoch Vermeidung gesundheitlicher Probleme und Feuchtigkeitsschäden
Außerhalb der Heizperiode: Was tun, wenn es im Sommer kalt ist?
Auch außerhalb der Heizperiode gilt: Fallen die Temperaturen über einen bestimmten Zeitraum unter einen gewissen Punkt, sodass die Mindesttemperatur (20 °C tagsüber / 18 °C nachts) in Wohnräumen nicht mehr ohne Heizung gewährleistet ist, ist der/die Vermieter:in dazu verpflichtet, die Heizung anzustellen. Dies kann besonders in Übergangszeiten oder bei ungewöhnlich kalten Sommertagen relevant sein.
Darf es noch mehr zum Thema Heizung sein?
Für weitere nützliche Tipps & Tricks, wirf doch mal einen Blick auf unsere anderen Artikel!
Energieausweis fürs Haus | Photovoltaik in Hamburg | Energetische Sanierung
Haus & Wohnung kühlen | Heizung entlüften ohne Schlüssel | Welche Wärmepumpe
FAQ zu Heizperiode Mietwohnung
Bei welcher Außentemperatur Heizung an?
Je nach Baujahr und energetischem Standard der Immobilie: In der Regel sollte bei Außentemperaturen von etwa 12 bis 15 °C mit dem Heizen begonnen werden, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten.
Heizperiode: Wann sollte man anfangen zu heizen?
Die Heizperiode beginnt in Deutschland in der Regel Anfang Oktober und endet Ende April. Je nach Witterung und Region kann dieser Zeitraum jedoch abweichen. Etwa von September bis Mitte/Ende Mai.
Welche Raumtemperatur muss der/die Vermieter:in garantieren?
Dein:e Vermieter:in muss eine Mindesttemperatur von 20 °C am Tag sowie mindestens 18 °C in der Nacht gewährleisten. Erst wenn die Außentemperaturen so hoch sind, dass diese Temperaturen auch ohne Heizung in der Wohnung gewährleistet sind, darf die Heizung abgeschaltet werden.
Fragen zur Heizperiode: Was gilt außerhalb der Heizsaison?
Auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter:innen sicherstellen, dass bestimmte Mindesttemperaturen in der Wohnung erreicht werden können. Wenn die Außentemperatur 3 Tage lang unter 12 °C fällt, muss die Heizung zur Verfügung stehen.
Wann die Heizung angestellt werden muss: Ist das im Mietvertrag festgehalten?
In manchen Fällen kann die Heizperiode im Mietvertrag festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, gelten die allgemeinen Richtlinien. Es empfiehlt sich, den Mietvertrag diesbezüglich zu prüfen.
Wie heizen Mieter:innen richtig, um Energiekosten zu sparen?
Um Energiekosten zu senken, sollten Mieter:innen effizient heizen. Dazu gehören das Einstellen der Thermostate auf angemessene Temperaturen sowie regelmäßiges Lüften und Heizen. Auch die Wartung von Heizkörpern und Rohren kann zur Effizienz beitragen, ist jedoch in der Regel Sache der Vermietung.