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Was ist eigentlich Unterhalt?
Zu Beginn ist es vielleicht erst einmal ganz gut zu wissen, was genau eigentlich mit Unterhalt, beziehungsweise Kindesunterhalt gemeint ist. Denn gehört hat davon wohl jede:r von uns schonmal, aber wirklich wissen, was es damit auf sich hat, tun wohl nur die, die unmittelbar von Unterhaltszahlungen betroffen sind.
Der Definition nach ist Unterhalt das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Das kann beispielsweise durch Zahlung von Geld oder das Bereitstellen von Sachgegenständen geschehen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege oder ähnlichen Leistungen.
Was genau geleistet wird und vor allem von wem, ist immer dann von Relevanz, wenn sich die Elternteile trennen.
Kindesunterhalt: Diese Modelle gibt es
Neben dem Unterhalt für den anderen Elternteil und dem Unterhalt für die eigenen Eltern stellt der Unterhalt die häufigste Form des Unterhalts dar. Dabei wird unter 2 verschiedenen Kindesunterhalts-Modellen unterschieden:
Das Residenz-Modell
Bei diesem Modell wohnt das Kind bei einem Elternteil, häufig der Mutter, und sieht das andere Elternteil zum Beispiel an jedem zweiten Wochenende. Meistens ist das der Vater. Dieser muss dann seiner Unterhaltspflicht monetär nachkommen.
Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen und kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen ist und je älter die Kinder sind, desto mehr muss auch an die Mutter gezahlt werden.
Paritätische Betreuung oder Wechsel-Modell
Bei diesem Modell betreuen beide Eltern das Kind gleich viel, circa 15 Tage im Monat. Der Vorteil dieses Modells ist, dass das Kind sich nicht für einen Elternteil entscheiden muss. Dadurch befindet es sich nicht in einem Loyalitätskonflikt und die Bindung zwischen Eltern und Kind ist nicht gefährdet.
Etwas komplizierter ist bei diesem Modell allerdings das Finanzielle. Die Düsseldorfer Tabelle gibt bloß Auskunft darüber, wie viel dem Kind insgesamt zusteht. Ob ein Elternteil mehr in Bezug auf Betreuung oder ähnliches leistet und deshalb weniger Geld zahlen darf, ist in der Tabelle nicht geregelt.
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Wie lässt sich der Kindesunterhalt berechnen?
Für die Berechnung des Kindesunterhalts wird seit jeher die Düsseldorfer Tabelle herbeigezogen. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweite anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf und baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf. Jugendämter und Amtsgerichte orientieren sich zur Berechnung zwar an der Düsseldorfer Tabelle, rechtsbindend ist sie allerdings nicht.
Die Höhe des Unterhalts für ein minderjähriges Kind ist abhängig von mehreren Faktoren:
- Einkommen des Elternteils, der Unterhalt zahlen muss
- Alter des Kindes
- Anzahl der Kinder
Beispiel: Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil 4.000 € im Monat und hat ein 5-jähriges Kind, liegt gemäß der Düsseldorfer Tabelle der Richtwert für den monatlichen Unterhalt bei 615 €.
Kindesunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden
In einem Ehevertrag können der Ehegattenunterhalt und der Trennungsunterhalt ausgeschlossen werden. Beim Kindesunterhalt ist dies nicht möglich. Erhält ein Ehevertrag eine solche Klausel, ist diese nicht rechtsgültig.
Wie erhalten Eltern Unterhalt für das Kind?
Eine Trennung kann schnell mal in grobe Streitigkeiten ausufern, die eine sachliche Kommunikation erschweren. Dennoch ist es nicht nur für das Kind von Vorteil, wenn die getrennten Elternteile weiterhin ein vernünftiges Verhältnis pflegen, es spart auch Geld und Nerven.
Denn wenn sich beide Elternteile über den Kindesunterhalt geeinigt haben, ist der Vorgang recht simpel: Der unterhaltsberechtigte Elternteil sendet an den Unterhaltspflichtigen einen Brief, in dem Unterhaltshöhe und Frist genannt sind und ab wann das Geld auf welches Konto überwiesen werden soll.
Erfolgt darauf jedoch keine Reaktion, eben dann, wenn sich die Eltern noch im Streit befinden, gibt es für den unterhaltsberechtigten Elternteil zwei Wege, an den Kindesunterhalt zu kommen:
- An das Jugendamt wenden und eine Jugendamtsurkunde anstreben
- Mit einer Anwält:in vor ein Gericht ziehen
In beiden Fällen muss der Unterhaltspflichtige seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, der Gang vor ein Gericht ist außerdem mit recht hohen Kosten verbunden.
Wie lange muss für ein Kind Unterhalt gezahlt werden?
Grundsätzlich gilt: Eltern sind auch ihren volljährigen Kindern gegenüber so lange unterhaltspflichtig, bis diese ihre erste Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben. Ein Anspruch auf Unterhalt kann sich also auch noch nach dem 18. Lebensjahr ergeben.
Die genaue Dauer kann dabei aus unterschiedlichen Gründen variieren. Zwar sind die volljährigen Kinder dazu angehalten, die Berufsausbildung mit entsprechender Zielstrebigkeit anzugehen, die Ausbildungszeit kann sich dennoch aufgrund von verschiedener Faktoren verlängern. Wenn ein Kind beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft und eigener Kinderbetreuung die Ausbildung erst spät beginnt, oder unterbricht und später weiter fortsetzt, sind Eltern über die gesamte Zeit unterhaltspflichtig.
Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?
Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Allerdings wird es in voller Höhe an das Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Aus diesem Grund darf das Elternteil, welches unterhaltspflichtig ist, die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle entsprechen in diesem Fall also nicht dem Zahlbetrag. Dieser ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.
Kindesunterhalt: Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Auch wer zum Zahlen von Kindesunterhalt verpflichtet ist, muss natürlich genug Einkommen über behalten, um den eigenen Lebensunterhalten bestreiten zu können. Dieser zu verbleibende Betrag ist der sogenannte Selbstbehalt.
Seit dem 1. Januar 2024 darfst du 1.450 Euro monatlich als Existenzminimum für dich behalten. Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung berücksichtigt. Diese Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Im Rahmen der Unterhaltsreform soll der notwendige Selbstbehalt zukünftig erstmals auch gesetzlich geregelt werden.
Was ist, wenn nicht gezahlt werden kann?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage ist, die volle Höhe an Kindesunterhalt zu zahlen, kann es auch schnell mal ungemütlich werden. Denn in diesem Fall verlangt die Rechtssprechung recht viel von Eltern, um das Existenzminimum der Kinder sicherzustellen.
So kann beispielsweise angeordnet werden, neben der Haupttätigkeit noch einen Nebenjob anzunehmen, um den Kindesunterhalt stemmen zu können. Bei zu vielen Unterhalts-Schulden kann außerdem ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Wenn auch das immer noch nicht reicht, weil viele Kinder zu versorgen sind oder jemand erwerbsunfähig krank ist, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein, solange noch kein Unterhalt kommt.
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