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Solidaritätszuschlag einfach erklärt: Das ist der Soli
Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. Er ist unter anderem zu zahlen, wenn Kapitalerträge erzielt werden oder bei der Einkommensteuer eine jährliche Freigrenze überschritten wird.
Bis Ende 2020 wurde dafür allen Bürger:innen monatlich 5,5 % der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zusätzlich abgezogen. Nur wer ein Einkommen von höchstens rund 1.500 € hatte, musste keinen Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 gilt der Solidaritätszuschlag nicht mehr für alle. Jetzt müssen nur noch diejenigen den Zuschlag bezahlen, die mehr zu versteuerndes Einkommen als 73.470 € pro Jahr erzielen.

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Deshalb gibt es den Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991, zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Kohl, eingeführt. Der Zweck: Hohe zweistellige Milliarden-Beträge für die Nato, verursacht durch den zweiten Golfkrieg, sollten durch einen auf ein Jahr befristeten Solidaritätszuschlag aufgefangen und ausgeglichen werden. Die Gelder des Solis wurden außerdem zur Unterstützung strukturschwacher Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa benötigt sowie für die Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung.
Der Zuschlag sollte dabei helfen, die ungleichen Verhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland auszugleichen. Zunächst war der Soli nur auf ein Jahr befristet. In den Jahren 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag abgeführt. Doch 1995 führte der Gesetzgeber den Solidaritätszuschlag erneut ein, diesmal unbefristet.
Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
Der Bundesfinanzhof hatte den Soli bereits als verfassungskonform eingeordnet. Am 26.3.25 entschied auch das Bundesverfassungsgericht, dass der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form verfassungsgemäß ist. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Bund durch die deutsche Wiedervereinigung weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf habe. Allerdings dürfe eine solche Ergänzungsabgabe nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden. Der Bund müsse deshalb beobachten, wie lange die Voraussetzungen für den Soli noch gegeben seien.

Wer muss alles Solidaritätszuschlag zahlen?
Der Solidaritätszuschlag wird von allen Bürger:innen bezahlt, die Kapitalerträge erzielen, sowie von Erwerbstätigen, deren Einkommen über der Freigrenze liegt. Die Freigrenze für den vollen Soli liegt dabei bei einem zu versteuernden Einkommen von 73.470 € für Alleinstehende. Das entspricht etwa einem Bruttojahreseinkommen von rund 89.000 €. Auch Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GmbH oder Aktiengesellschaften sind dazu verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Dieser wird dort auf die Körperschaftsteuer erhoben.
Bei Arbeitnehmer:innen wird der Solidaritätszuschlag innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt abgezogen. Das gilt jedoch nur für Arbeitnehmer:innen, die den vollen Solidaritätszuschlag oder einen geringeren Anteil entrichten.
Soli wird nur noch selten gezahlt
Seit dem Jahr 2021 ist mit 90 % die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer:innen vom Solidaritätszuschlag befreit.
So kannst du den Solidaritätszuschlag berechnen
Der Solidaritätszuschlag lässt sich relativ leicht berechnen. Als Beispiel nehmen wir eine erwerbstätige ledige Person ohne Kinder, die über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 140.000 € verfügt. Auf das zu versteuernde Jahreseinkommen, würde eine Einkommensteuer in Höhe von 50.847,83 € fällig werden.
Die Einkommensteuer läge dementsprechend weit über der jährlichen Freigrenze und der Solidaritätszuschlag von 5,50 % würde daher in voller Höhe abgezogen werden. Um die 5,50 % Solidaritätszuschlag genau zu ermitteln, rechnet man die Einkommensteuer minus 94,50 %. Der Solidaritätszuschlag würde in diesem Beispiel also 2.796,63 € betragen und vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin direkt an das Finanzamt abgeführt werden, insofern sich die Person in einem Angestelltenverhältnis befindet. Als Freiberufler:innen sind Steuerzahler:innen dazu verpflichtet, die anfallenden Steuern selbst an das Finanzamt zu zahlen.
Solidaritätszuschlag: Das gilt für Unternehmer:innen
Eine GmbH macht im Jahr einen Vorsteuergewinn von 20.000 € und muss darauf 15 % (3.000 €) Körperschaftsteuer zahlen. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Körperschaftsteuer erhoben, seine Höhe beträgt daher in unserem Beispiel (3.000 € x 5,5 %) 165 €.
Letztendlich kann der Solidaritätszuschlag wie eine versteckte Steuer verstanden werden, da er sich in der Erhebung nicht wesentlich von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterscheidet.
Keine Entlastung für Anleger:innen
Für Investor:innen, die größere Mengen Geld angelegt haben, wurde der Solidaritätszuschlag nicht abgeschafft. Auf Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, ist weiterhin der volle Soli fällig, wenn der Sparerfreibetrag von 1.000 € ausgeschöpft ist. Der Solidaritätszuschlag ist also dann für Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Gewinne, die sich aus dem Verkauf von Fonds oder Aktien ergeben, fällig.
Milderungszone beim Solidaritätszuschlag
Die sogenannte Milderungszone soll verhindern, dass Arbeitnehmer:innen, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze liegt, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe entrichten müssen. Innerhalb der Milderungszone wird der Soli schrittweise angepasst und richtet sich nach dem Einkommen. Folglich bedeutet das: Der Solidaritätszuschlag nimmt innerhalb der Minderungszone mit steigendem Einkommen zu.
In diesem Milderungsbereich gilt eine besondere Berechnungsmethode: Danach darf der Zuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den Freigrenzen nicht übersteigen (wobei Bruchteile eines Cents außer Betracht bleiben). So wird eine stufenweise Überleitung auf die Vollbesteuerung mit 5,5 % erreicht.
FAQ zum Thema Solidaritätszuschlag
Warum wurde der Soli abgeschafft?
Nach der Bundestagswahl 2017 wurde sich darauf geeinigt, Personen mit unterem und mittlerem Einkommen in Bezug auf den Solidaritätsbeitrag zu entlasten. Mit dieser Änderung waren vorerst nur noch Besserverdienende vom Soli betroffen. Durch eine weitere Anpassung wurde der Soli zum 1.1.21 weitestgehend abgeschafft.
Wer zahlt 2025 noch Soli?
Du musst nur Soli zahlen, wenn du 2025 mehr als 19.950 € Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 39.900 €.
Welche Kritik gibt es am Solidaritätszuschlag?
Strittig war, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig, noch zeitgemäß oder überhaupt rechtens ist. Die Kritik zielt dabei vor allem darauf ab, dass die Kosten der Wiedervereinigung eine langfristige Finanzierung brauchen und deshalb nicht durch eine Ergänzungszugabe abgedeckt werden sollten. Zusätzlich sind die Einnahmen des Solis nicht zweckgebunden und werden deshalb häufig als Etikettenschwindel kritisiert.
Weitere Informationen können nützlich sein
Wenn du noch tiefer in die Themen rund um Steuern und Co. einsteigen möchtest, legen wir dir unter anderem die Artikel zu den Themen Was ist der Sparerpauschbetrag und Welche Steuern gibt es ans Herz.