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Versorgungsausgleich Beispielrechnung: So wirkt sich eine Scheidung auf deine Rente aus

Versorgungsausgleich berechnen: Ein Mann und eine Frau ziehen ihre Eheringe ab Pexels / Cottonbro

In einer Ehe kann die Altersvorsorge der Eheleute häufig unausgeglichen ausfallen. Zum Beispiel, weil eine oder einer der beiden wegen der Kindererziehung länger in Teilzeit gearbeitet oder andere Familienangehörige gepflegt hat. Um diese Nachteile auszugleichen, wird ein Versorgungsausgleich vorgenommen. Wie sich dieser Versorgungsausgleich berechnen lässt und wie sich eine Scheidung auf deine Rente auswirkt, liest du in unserem Artikel.

Versorgungsausgleich Beispielrechnung: Darum ist der Rentenausgleich so wichtig

Während einer Ehe kann ein Paar nicht nur gemeinsames Eigentum erwerben und Vermögen erwirtschaften. Wer arbeitet, sammelt über die Jahre zudem Punkte für die Rente – wichtig, um auch in Zukunft abgesichert zu sein. Kommt es nun zu einer Scheidung, werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte zwischen den Partner:innen aufgeteilt. 

Das Grundprinzip des Ausgleichs ist dabei recht einfach: Die Eheleute geben jeweils die Hälfte ihrer Versorgungsansprüche, die sie in der Ehe erworben haben, an den Partner beziehungsweise die Partnerin ab. Dadurch erhöht oder mindert sich die eigene Rente. Bei der gesetzlichen Rente werden hierfür die erworbenen Entgeltpunkte der Eheleute jeweils halbiert und dem jeweils anderen übertragen. Das soll vor allem den Partner:innen zugutekommen, die während der Ehe, beispielsweise durch Kindeserziehung, Erwerbs- und dadurch auch Renteneinbußen hinnehmen mussten.

Versorgungsausgleich kann große Auswirkungen haben

Im Falle einer Scheidung werden die sogenannten Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, grundsätzlich gerecht aufgeteilt. Dies kann sich erheblich auf die Höhe der Rente auswirken. Es gibt Fälle, da macht der Versorgungsausgleich einen Unterschied von 100 €, es gibt aber auch welche, da geht es um mehrere 1.000 €.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Ein Versorgungsausgleich kann vom Familiengericht im Zuge des Scheidungsverfahrens durchgeführt werden, es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Rentenausgleich durch notarielle Vereinbarungen individuell zu gestalten oder unter bestimmten Umständen ganz darauf zu verzichten. Normalerweise sieht der Ablauf, wie der Ausgleich stattfindet, wie folgt aus:

  • Scheidungsantrag einreichen

    Eine:r der Eheleute stellt beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Scheidung. Im Scheidungsantrag wird in der Regel automatisch auch der Versorgungsausgleich mit geregelt. Ausnahme: Wenn die Ehe weniger als 3 Jahre gedauert hat, wird nur auf Antrag ein Ausgleich durchgeführt.

  • Formulare erhalten und ausfüllen

    Nach Eingang des Scheidungsantrags fordert das Gericht beide Ehegatten oder Ehegattinnen auf, Auskünfte über ihre Rentenanwartschaften zu erteilen. Sie bekommen hierfür spezielle Fragebögen zugeschickt.

  • Formulare ausfüllen

    Beide Seiten füllen die erhaltenen Formulare aus und geben alle relevanten Informationen, etwa zu ihren Rentenansprüchen an. Die ausgefüllten Formulare müssen sie an das Familiengericht zurücksenden.

  • Weiterleitung an die Versorgungsträger:innen

    Das Gericht leitet die Informationen an die jeweiligen Versorgungsträger:innen weiter, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Versorgungsträger:innen sind verpflichtet, dem Familiengericht Auskunft über die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zu geben. Diese Auskunft kann in klaren Fällen etwa 3 Monate, in komplexeren Angelegenheiten 9 Monate und länger dauern – vor allem wenn noch Lücken in einem Versicherungskonto enthalten sind. Der Rentenversicherungsträger fordert dann Angaben und Unterlagen bei der jeweiligen Person an.

  • Berechnen der Rentenanwartschaften

    Die Versorgungsträger:innen berechnen die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte für jede Seite und schlagen eine Höhe des Ausgleichs vor. Als Ehezeit gilt der Zeitraum vom 1. des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Sie senden die Unterlagen direkt an das Familiengericht. Das Familiengericht sammelt alle eingegangenen Auskünfte und erstellt eine Gegenüberstellung der Anwartschaften der Eheleute.

  • Berechnen des Ausgleichswerts

    Auf Basis der gesammelten Daten berechnet das Gericht den Ausgleichswert. Grundprinzip: Jede Seite hat Anspruch auf die Hälfte der während der Ehezeit insgesamt erworbenen Rentenanwartschaften.

  • Möglichkeit zur Stellungnahme

    Die Ehepartner oder Ehepartnerinnen erhalten die Möglichkeit, die ermittelten Werte auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen und Stellung zu nehmen. Sie können Einwendungen oder Korrekturen einbringen, falls Fehler oder Unstimmigkeiten vorliegen.

  • Gerichtlicher Beschluss

    Das Gericht erlässt einen Beschluss, der die Durchführung des Versorgungsausgleichs regelt. Darin wird festgelegt, wie die Rentenanwartschaften aufgeteilt werden. Beide Seiten bekommen eine Kopie des Beschlusses. Wenn gewünscht, können sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe eine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

  • Umsetzung durch die Versorgungsträger:innen

    Nach Rechtskraft des Beschlusses setzen die Versorgungsträger:innen die Anpassungen um. Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten: Die Anwartschaften werden innerhalb des bestehenden Versorgungssystems aufgeteilt, zum Beispiel die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Alternativ werden die Anwartschaften auf ein anderes Versorgungssystem übertragen.

  • Abschluss des Scheidungsverfahrens

    Nach der Entscheidung zum Versorgungsausgleich und dem Scheidungsurteil setzen die Versorgungsträger:innen den gerichtlichen Beschluss um und das Verfahren ist abgeschlossen.

Versorgungsausgleich Beispielrechnung: Mann im Anzug mit Papieren in der Hand
Pexels/Karolina Grabowska

Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt und was nicht?

In den Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Anrechte einbezogen, die durch während der Ehezeit geleistete Arbeit oder durch Vermögen geschaffen wurden, der Altersvorsorge oder Arbeitsunfähigkeit dienen und auf eine Art Rentenleistung zielen. 

Zu den anzurechnenden Ansprüchen zählen unter anderem:

  • Gesetzliche Rentenversicherung

  • Beamtenversorgung

  • Berufsständische Versorgung (z.B. Ärzt:innen, Anwält:innen, Architekt:innen, Apotheker:innen)

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Private Alters- und Invaliditätsversorgung

Beispiele:

  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Riesterrente
  • Rürup-Rente

Zu den nicht anzurechnenden Ansprüchen zählen unter anderem:

  • Anrechte, die noch nicht hinreichend verfestigt sind und deshalb verfallen können (z.B. Betriebsrenten)

  • Solche, bei denen der Ausgleich für die berechtigte Person unwirtschaftlich wäre

  • Anrechte, die bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger bestehen

  • Private Lebensversicherungen, die auf die Einmalzahlung eines bestimmten Betrages gerichtet sind. Sie werden bei der Scheidung allerdings im Zugewinnausgleich berücksichtigt

Beispiele:

  • Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Opferrente
  • Rente der Berufsgenossenschaft
  • Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung
  • Renten nach dem Bundesentschädigungs-, Lastenausgleichs- oder Bundesversorgungsgesetz
  • Mieteinnahmen
  • Wertpapierdepots
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Versorgungsausgleich berechnen: Das beeinflusst die Höhe der Rente bei einer Scheidung

Bei einem Versorgungsausgleich hängt die Höhe des zu erwartenden Ausgleichsanspruchs von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen hauptsächlich:

Dauer der Ehe

Die relevante Ehezeit startet mit dem Beginn des Monats der Eheschließung und endet normalerweise am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Wenn die Trennungszeit sehr lang war, kann in manchen Fällen auch mit dem Zeitpunkt der Trennung geendet werden. Je länger die Ehezeit, desto mehr Rentenanwartschaften können beide Seiten erwerben, was die Höhe des Ausgleichsanspruchs beeinflusst. Anwartschaften, die vor der Ehezeit erworben wurden, werden dabei nicht berücksichtigt.

Einkommenshöhe und Beschäftigung

Die während der Ehe erzielten Einkommen, die Dauer und die Art der Beschäftigung (zum Beispiel Vollzeit, Teilzeit oder Selbstständigkeit) beeinflussen die Höhe der Rentenanwartschaften. Wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin deutlich mehr verdient oder längere Zeit erwerbstätig war als der oder die andere, entstehen Unterschiede in den Rentenanwartschaften.

Kindererziehungszeiten

Zeiten der Kindererziehung können bei der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt werden.

Arbeitslosigkeit

Phasen von Arbeitslosigkeit oder Krankheit können zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Diese Zeiten werden bei der Berechnung berücksichtigt und können den Ausgleichsanspruch erhöhen.

Individuelle Vereinbarungen

In einem Ehevertrag können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Ein Verzicht oder eine abweichende Vereinbarung muss dabei notariell beurkundet und vom Gericht geprüft werden.

Härtefallregelungen

In Ausnahmefällen kann das Gericht den Rentenausgleich ganz oder teilweise ausschließen, wenn dieser grob unbillig erscheint. Diese Regelung greift nur unter besonderen Umständen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten (wie einer Straftat) einer Seite gegenüber der anderen.

Auslandsbezug

Wenn einer der Ehegatten oder Ehegattinnen im Ausland Rentenansprüche erworben hat, können diese unter Umständen nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.

So wird der Versorgungsausgleich berechnet

Um zu verstehen, wie der Versorgungsausgleich berechnet wird, hilft folgendes Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 450 € erworben, zusätzlich eine Betriebsrente von 100 €. Die Ehefrau hat lediglich eine gesetzliche Rente in Höhe von 300 €. Das Gericht entscheidet nun, dass der Ehemann von seiner gesetzlichen Rente 225 €, also die Hälfte, an seine Frau abgeben muss, außerdem von seiner Betriebsrente 50 €. Im Gegenzug muss die Ehefrau von ihrer gesetzlichen Rente 150 € an den Ehemann abgeben.

Bei diesen Ausgleichsbeträgen handelt es sich allerdings nicht um Beträge, die die Ehegatten selbst an den anderen Ehegatten auszahlen müssten. Vielmehr werden nur die Rentenrechte übertragen, was sich erst im Rentenalter bemerkbar macht. In diesem Fall erhält der Ehemann im Alter 225 € weniger gesetzliche Rente und 50 € weniger Betriebsrente. Diese Beträge erhält die Frau als zusätzliche Rente, aber erst, wenn sie selber in Rente geht. Ihre Rente erhöht sich also um die Ausgleichsbeträge. Im Gegenzug verringert sich ihre Rente um die an den Ehemann auszugleichenden 150 €, die beim Ehemann wiederum zu einer Erhöhung seiner Rente um 150 € führen.

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