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Was ist ein VWL-Vertrag?
Geht es um das Thema Altersvorsorge, sind die Möglichkeiten mittlerweile vielfältig. Eine der etabliertesten Vorsorgeformen ist dabei der sogenannte VWL-Vertrag, beziehungsweise die vermögenswirksamen Leistungen (VL).
VL sind Leistungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, die über das ausgehandelte Gehalt hinausgehen. Durch diese Geldzuschüsse soll der Vermögensaufbau der Arbeitnehmer:innen gefördert werden. Das Unternehmen überweist dabei monatlich Geld in eine von der/dem Arbeitnehmer:in festgelegten Wertanlage.
Ein VWL-Vertrag hat dabei immer eine Laufzeit von 6 Jahren. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor das gesparte Geld entnommen werden kann. Angestellte haben also die Möglichkeit, über 7 Jahre lang ein kleines Vermögen anzusparen.
Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?
Auch wenn in vielen Tarifverträgen Modelle zum VL-Sparen verankert sind, gibt es kein generelles Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen. In den meisten Fällen zahlen Arbeitgeber:innen einfach freiwillig.
Um die zusätzlichen Zahlungen vom Chef oder der Chefin zu erhalten, müssen Arbeitnehmer:innen einen VWL-Vertrag abschließen und dem Unternehmen eine Kopie vorlegen. Die monatlichen Raten werden dann von den Arbeitgeber:innen direkt in den Sparvertrag überwiesen.
Am einfachsten kannst du einen solchen Vertrag zusammen mit einer/einem Bankberater:in abschließen.
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Vermögenswirksame Leistungen: Welche Varianten gibt es?
Wenn du Anrecht auf einen VWL-Vertrag hast, kannst du zwischen verschiedenen Anlageformen wählen.
Langfristig sparen mit einem Fondssparplan
Da sich Fondssparpläne vor allem langfristig lohnen, eignen sie sich besonders für junge Menschen. Solltest du dich also für einen Sparplan entscheiden, solltest du einplanen, die Geldanlage auch nach der Bezuschussung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin weiter zu besparen. Entweder mit einem VL-Anschlussvertrag, wodurch du auch weiterhin die Förderung des/der Arbeitgeber:in erhalten würdest, oder auch auf eigene Faust, bis du mit der erzielten Rendite zufrieden bist.
Vorsicht: Ein Fondssparplan bietet zwar höhere Renditechancen als andere Anlageklassen, das Schwankungsrisiko ist allerdings auch höher. Diese Form des VL-Sparens eignet sich also insbesondere für risikoaffine Sparer:innen. Auch die Haspa bietet Fondssparpläne an, die sich für vermögenswirksame Leistungen eignen.
Mit einem Bausparvertrag zum Eigenheim
Die gängigste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist ein Bausparvertrag. Wenn du also jetzt schon weißt, dass du zukünftig in eine Immobilie investieren möchtest, macht diese Form des VL-Sparens für dich Sinn.
Dein Vorteil: Du sicherst dich gegen steigende Zinsen ab. Denn ein Bausparvertrag gibt dir das Recht, später ein Darlehen zu günstigen Konditionen aufnehmen zu können, unabhängig vom zukünftigen Zinsumfeld.
Baukredit tilgen
Wenn du bereits Inhaber:in einer Immobilie bist, kannst du vermögenswirksame Leistungen auch für die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits verwenden. So kannst du nämlich einiges an Zinsen sparen. Prüfe im besten Fall einmal, ob dein Vertrag die Möglichkeit einer Sondertilgung beinhaltet, bei der auch VL berücksichtigt werden können.
Banksparplan
Alle Anleger:innen, die nicht vorhaben, später eine Immobilie zu erwerben, oder das höhere Schwankungsrisiko eines Fondssparplans vermeiden möchten, haben die Möglichkeit, in einen Banksparplan zu investieren.
Welche Förderungen gibt es bei einem VWL-Vertrag?
Der Frage, mit wie viel Geld Arbeitgeber:innen die Sparpläne ihrer Mitarbeiter:innen monatlich unterstützen, sind gesetzlich eigentlich keine Grenzen gesetzt. Dennoch hat sich der Betrag von 40 € in vielen Unternehmen etabliert.
Zusätzlich zu den Förderungen deines/deiner Arbeitgeber:in hast du in vielen Fällen auch Anspruch auf staatliche Förderungen wie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Das ist ein staatlicher Bonus für VL-Sparer:innen. Die Arbeitnehmersparzulage wird am Ende der Laufzeit von 6 oder 7 Jahren direkt in deinen VL-Vertrag überwiesen.
Ob du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, hängt von deiner gewünschten Anlageform und deinem zu versteuernden Einkommen ab. Denn der Banksparplan wird als einzige Form nicht staatlich gefördert. Die anderen 3 Anlageformen werden jährlich mit Beträgen zwischen 43 € und 80 € vom Staat subventioniert. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen die Grenze von 40.000 € bei Singles und 80.000 € bei Eheleuten und Paaren nicht übersteigt.
Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Im ersten Moment scheint es so, dass sich vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer:innen lohnen. Denn wer mag zu einer kleinen Finanzspritze vom Chef oder der Chefin schon nein sagen? Eben.
Vor allem für Sparer:innen mit dem Wunsch eines Eigenheims kann sich eine VL-Anlage in einem Bausparvertrag lohnen. Denn hier können die Zinsen für das Darlehen niedriger sein, als bei anderen Krediten.
Für Menschen mit eher niedrigem Einkommen wird durch VWL und die damit verknüpften staatlichen Förderungen die Möglichkeit geschaffen, auch mit einem schmalen Taler in die Welt des Sparens und Anlegens einzutauchen.
Vermögenswirksame Leistungen: Diese Nachteile gibt es
Ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen läuft über 7 Jahre. In dieser Zeit ist dein eingezahltes Kapital im Vertrag gebunden, du kommst also nicht jederzeit ohne weiteres ran. Denn wenn du früher aussteigen möchtest, wird es teuer. Je nach Plan fallen Gebühren an und die staatliche Förderung verfällt.
Die Sparpläne können wie viele Finanzprodukte Kosten enthalten, die die Rendite schmälern. Das wird vor allem dann zum Problem, wenn dein:e Arbeitgeber:in nur einen sehr geringen Anteil beisteuert. Da kann es dann gerne mal sein, dass du nach den 7 Jahren weniger Guthaben in deinem Vertrag hast, als du ursprünglich eingezahlt hast.
Hinzu kommt, dass VL steuerpflichtig sind. Sie erhöhen also dein Bruttogehalt und du musst den üblichen Satz an Steuern und Abgaben zahlen. So reduziert sich also dein ursprüngliches Nettogehalt, wenn auch nur ein wenig.
Außerdem musst du auf die durch den Vertrag erwirtschafteten Zinsgewinne Kapitalertragssteuer zahlen. Um dem entgegenzuwirken, kann es sich aber lohnen, bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einzurichten, mithilfe dessen deine Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1000 € pro Jahr steuerfrei sind.
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