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Was ist Schonvermögen?
Es kann immer mal passieren, dass du durch einen Jobverlust oder durch eine lange Krankheit in finanzielle Notlage kommst. Damit du mit dieser herausfordernden Situation nicht alleine dastehst, hast du die Möglichkeit, Unterstützung vom Staat zu erhalten, beispielsweise durch den Erhalt von Sozialhilfe.
Grundsätzlich gilt, dass zur Bestreitung des Lebensunterhalts erst die eigenen verwertbaren Vermögenswerte eingesetzt werden müssen, bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können. Es gibt jedoch Vermögen, das nicht zu diesem Zweck eingesetzt werden muss. Dieses Vermögen wird als Schonvermögen bezeichnet.
Das Schonvermögen soll sicherstellen, dass Bedürftige nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht.
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Bei Sozialleistungen kann das Schonvermögen variieren
Es gibt verschiedene Vermögenswerte, die zum Schonvermögen zählen. Welche das sind und wie sie je nach Art der Sozialhilfe variieren, haben wir im Folgenden für dich aufgelistet.
Bankguthaben
Beim Bargeld oder auch beim Vermögen auf der Bank können die Freibeträge je nach Sozialleistung variieren. Beispielsweise dürfen Menschen, die die Grundsicherung für Bedürftige erhalten, einen Freibetrag von insgesamt 10.000 € behalten. Bei Verheirateten und Partner:innen erhöht sich dieser Betrag auf 20.000 €. Wenn die Leistungsempfänger:in andere Personen überwiegend unterhält, erhöht sich der Freibetrag nochmal um 500 €.
Altersvorsorge
Wir alle wissen: Neben der gesetzlichen Rente noch privat für das Alter vorzusorgen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig. Damit du im Falle einer finanziellen Notlage nicht deinen ganzen Fortschritt in der Altersvorsorge aufgeben musst, gibt es auch hier besondere Regelungen.
Denn Geld in staatlich geförderten Produkten der Altersvorsorge wird in der Regel nicht auf Sozialleistungen angerechnet, solange es nicht vorzeitig verfügbar ist. So zählen zum Beispiel die Riester-Rente und die Rürup-Rente zum Schonvermögen.
Aber auch Beiträge für deine Altersvorsorge in Form von Aktien oder einer Lebensversicherung können zum Schonvermögen gehören. Wichtig ist dabei allerdings auch hier, dass der Betrag als angemessen gilt. Laut dem Bundesgerichtshof ist das der Fall, wenn es sich pro Jahr, das du bisher berufstätig bist, um maximal 5 % deines Jahreseinkommens handelt.
Immobilien
Ein Haus oder eine Wohnung kann ebenfalls als Schonvermögen gelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie selbstgenutzt und die Wohnfläche als angemessen bewertet wird.
Hausrat
Persönliche Gegenstände des Alltags und Hausrat werden in der Regel nicht zum betrachteten Vermögen hinzugezählt. Ebenfalls gehören Erbstücke, Bücher und Musikinstrumente zum Vermögen, das nicht angerührt wird.
Autos
Ein angemessenes Auto kann dann zum Schonvermögen zählen, wenn du es für die Fahrt zu deinem Job oder aus anderen wichtigen Gründen benötigst. Angemessen bedeutet in diesem Fall, dass das Auto einen Restwert von 15.000 € nicht überschreiten sollte.
Bestattungsvorsorge
Beerdigungen können teuer sein. Deshalb entscheiden sich viele Menschen dafür, zu Lebzeiten finanziell dafür vorzusorgen, etwa um später ihre Angehörigen zu entlasten. Denn grundsätzlich müssen die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten übernehmen.
Aus diesem Grund investieren viele Menschen in eine Sterbegeldversicherung. Das Vermögen in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto wird in der Regel zum Schonvermögen gerechnet, wenn dieses eindeutig zweckgebunden ist und nach dem eigenen Tod die Bestattungskosten decken soll. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung beziehungsweise die treuhänderisch verwaltete Summe muss außerdem auch hier dem Zweck angemessen sein. Bedeutet: Das eingezahlte Geld sollte die Kosten einer herkömmlichen Beisetzung nicht übersteigen.
Sonstiges Vermögen
Sind andere Vermögenswerte auch geschützt? Ein:e Jurist:in würde jetzt die klare Antwort geben: Es kommt darauf an. Lass dich im Zweifel also unbedingt fachlich beraten, wie zum Beispiel über die örtliche Behörde, die Beratungsstellen der Sozialverbände oder über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sozialrecht oder Unterhaltsrecht.
Welches Vermögen bleibt mir beim Bürgergeld?
Das Bürgergeld gilt als existenzsichernde Leistung. Bevor also Bürgergeld beansprucht wird, sollte das eigene Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Doch auch hier gibt es einen Schutz für das Vermögen der Betroffenen.
Während der Karenzzeit, dem ersten Jahr nach dem Bürgergeld-Antrag, darf eine Einzelperson ein Vermögen von bis zu 40.000 € besitzen. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft beträgt das Schonvermögen bis zu 15.000 €. Ab dem zweiten Jahr reduziert sich das Schonvermögen auf maximal 15.000 € pro Person.
Zusätzlich zu dem Vermögen, das innerhalb der Karenzzeit nicht angetastet wird, steht Empfänger:innen von Bürgergeld ein Freibetrag von 750 € zu. Diese Summe soll zum Beispiel für Reparaturen, Anschaffungen von wichtigen Haushaltsgeräten oder Kleidung verwendet werden. Der Freibetrag ermöglicht es, wichtige Ausgaben tätigen zu können, ohne dass eine Kürzung der Bürgergeld-Leistungen droht.
Besondere Formel beim Elternunterhalt
Wenn die finanziellen Mittel eines pflegebedürftigen Elternteils nicht mehr ausreichen, um die Pflege zu finanzieren, stellt sich für die Kinder häufig die Frage, in welchem Umfang sie verpflichtet sind, die Eltern zu unterstützen.
Generell gilt: Liegt dein Einkommen über 100.000 € pro Jahr, bist du im Pflegefall deinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Gerichte gewähren jedoch ein sehr großzügiges Schonvermögen. Die Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt variiert je nach Einzelfall und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Der Bundesgerichtshof hat aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2006 eine Formel entwickelt, die auch bei durchschnittlichen Einkommen zu einem Schonvermögen bei der Altersvorsorge von mehreren hunderttausend Euro führen kann.
Formel zur Berechnung des Schonvermögens bei Elternunterhalt
Schonvermögen = (5 % des aktuellen Bruttoeinkommens) x (Anzahl der Berufsjahre) x (4 % Durchschnittsverzinsung pro Berufsjahr)
So erhältst du deinen individuellen Freibetrag, der für dich bis zum Renteneintritt gilt.
Weitere Informationen können nützlich sein
Das Thema Schonvermögen kann viele Facetten haben. Wenn du noch tiefer in das Thema einsteigen möchtest, legen wir dir unter anderem die Artikel zum Kindesunterhalt und wie viel ein Pflegeheim kostet ans Herz.