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Was kostet ein Pflegeheim?

Was kostet ein Pflegeheim: Eine ältere Dame mit einer Pflegerin Pexels / Andrea Piacquiado

Wird ein geliebter Mensch plötzlich pflegebedürftig, stehen die Angehörigen neben emotionalen auch vor finanziellen Herausforderungen. Denn die Betreuung im Pflegeheim wird zunehmend teurer und übersteigt die Zahlungen der Pflegeversicherung merklich. Doch was kostet ein Pflegeheim wirklich und worauf solltest du bei der Auswahl des Heims achten? Das liest du in unserem Artikel.

Was kostet ein Pflegeheim im Monat?

Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel setzen der Pflege ordentlich zu. Plätze in Pflegeheimen werden immer knapper,wie für andere Berufsgruppen steigen auch die Löhne für Pfleger:innen, hinzu kommen höhere Kosten für Energie und Verpflegung. Dementsprechend hoch ist auch der Anstieg der Kosten, die für einen Platz im Heim anfallen.

So müssen Pflegebedürftige in einem Pflegeheim in Hamburg im ersten Aufenthaltsjahr mit einer monatlichen Eigenbeteiligung von 2.652 € rechnen. In den Folgejahren sinken die zu erwartenden Kosten dann aber merklich, ab dem 4. Aufenthaltsjahr kostet ein Pflegeheimplatz im Bundesdurchschnitt noch 1.750 € an Eigenbeteiligung.

Pflegeheim: Diese Kosten fallen an

Der Schritt in ein Pflegeheim ist für alle Beteiligten meist kein leichter. Die Pflegebedürftigen werden aus ihrem häuslichen Umfeld herausgerissen und die Besuche werden auch etwas erschwert. Dennoch ist der Schritt überwiegend der richtige, denn der Umzug in eine Pflegeeinrichtung geht mit einer umfassenden Betreuung einher, die Angehörige nicht immer leisten können. 

Mit dem hohen Pflegeaufwand gehen natürlich auch hohe Kosten einher. Aber auch Miete, Essen und Freizeitangebote bringen einen finanziellen Aufwand mit sich. Es kann sich also lohnen, die Preise von verschiedenen Pflegeheimen zu vergleichen. So setzen sich die Kosten eines Pflegeheimes hauptsächlich zusammen:

Pflegekosten

Durch die umfassende Betreuung sind die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal ein Hauptbestandteil auf der Rechnung des Heims. Der Eigenanteil ist dabei für alle Bewohner:innen gleich, unabhängig vom Pflegegrad. Damit soll sichergestellt werden, dass du nicht mehr für die Pflege zahlen musst, wenn es dir während der Zeit im Pflegeheim gesundheitlich schlechter geht. 

Unterbringung und Verpflegung

Das Heim darf auch einen Rechnungsposten für die Unterkunft und Verpflegung erstellen. Dieser Posten umfasst unter anderem Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser sowie Zimmerreinigung und Mahlzeiten. Auch die sogenannten Investitionskosten tauchen auf der Rechnung auf. Sie sind in etwa gleichbedeutend mit der eigentlichen Miete für die Unterbringung.

Außerdem dürfen Ausgaben für Instandhaltung und Ausbau auf die Bewohner:innen umgelegt werden. Beispielsweise, um bei Gebäude und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard zu gewährleisten.

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Ausbildungskosten

Auch die Aufwände, die entstehen, wenn neue Pflegekräfte ausgebildet werden, können auf die Bewohner:innen des Heims umgelegt werden. Die Regelungen hierzu sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 

Zusatzleistungen

Auch individuelle Leistungen wie ein schöneres und geräumigeres Zimmer, aber auch Friseurbesuche oder gehobenere Kleidung können auf der Rechnung auftauchen. Diese Aufwände müssen von der pflegebedürftigen Person in der vollen Höhe getragen werden. 

Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung in Hamburg, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 2.652 €. Dieser Betrag resultiert aus der Summe folgender Durchschnittsbeträge:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): 1.246 €
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: 856 €
  • Investitionsbetrag: 550 €

Wer zahlt die Kosten für ein Pflegeheim?

Pflege ist teuer. Und zwar so sehr, dass die monatlichen Pflegekosten die Leistungszahlungen der Pflegekasse übersteigen. Deshalb muss ein Teil der Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Dieser Teil wird auch Eigenanteil genannt. In der folgenden Tabelle siehst du die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung, die monatlich direkt mit dem Pflegeheim verrechnet werden. 

PflegegradLeistungen der Pflegekasse pro Monat
Pflegegrad 1125 €
Pflegegrad 2770 €
Pflegegrad 31.262 €
Pflegegrad 41.775 €
Pflegegrad 52.005 €

Pflegeheim-Kosten: Diese Zuschüsse gibt es

Der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Aufwände für Unterkunft und Mahlzeiten müssen Pflegebedürftige allerdings komplett selbst tragen. 

Generell sind nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für einen Zuschuss berechtigt, wenn sie in einer vollstationären Einrichtung leben. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Dauer, wie lange bisher Leistungen der Pflege in Anspruch genommen wurden und steigt mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim. Das erklärt auch, weshalb die Kosten für ein Pflegeheim von Jahr zu Jahr geringer werden.

Seit dem 01.01.2024 gilt:

  • 15 % des Eigenanteils, wenn du bis zu 12 Monate,
  • 30 % des Eigenanteils, wenn du mehr als 12 Monate,
  • 50 % des Eigenanteils, wenn du mehr als 24 Monate,
  • 75 % des Eigenanteils, wenn du mehr als 36 Monate,

in einem Pflegeheim lebst.

Bei Unklarheiten über Kosten oder andere Themen rund ums Pflegeheim sind die Kranken-, beziehungsweise Pflegekasse oder der nächste Pflegestützpunkt die ersten Ansprechpartner:innen.

Vermögen im Pflegeheim

Durch die hohen Kosten machen sich viele Pflegebedürftige Sorgen um ihr Vermögen, wenn sie in ein Heim umziehen. Doch was passiert eigentlich genau mit dem Ersparten? 

Grundsätzlich wird erst einmal versucht, die Kosten durch regelmäßige Einkünfte wie Rente, Zahlungen der Pflegekasse, eventuelle Mieteinkünfte usw. zu decken. In vielen Fällen reichen diese Einkünfte aber nicht aus und es muss zusätzlich Geld aus den Rücklagen und dem Vermögen entnommen werden. Ein Pflegeheim hat also im Bedarfsfall auch Zugriff auf das Vermögen der Heimbewohner:innen, allerdings nicht auf unbegrenzt alles. 

Bei einer Heimunterbringung steht den Bewohner:innen ein Schonvermögen von 10.000 € zu. Dieser Betrag darf vom Pflegeheim nicht angetastet werden. Auch Ehepartner:innen müssen sich übrigens an den Kosten beteiligen, wenn der oder die Partner:in in ein Pflegeheim umzieht.

Was kostet ein Pflegeheim: Ein älterer Mann mit einem bal in der Hand
Pexels / Matthias Zomer

Umzug ins Pflegeheim: Was passiert mit dem Haus?

Was passiert eigentlich mit unserem Haus, wenn meine Ehepartner:in in ein Pflegeheim umziehen muss? Das ist eine Frage, die viele Angehörige umtreibt. Dabei gilt: Auch eine Immobilie fällt unter das Schonvermögen. Allerdings nur, wenn es auch wirklich von der/dem Ehepartner:in bewohnt wird. Wenn es auf einmal leer stehen sollte, sieht das schon wieder ganz anders aus. 

Auch wenn die Kinder die Immobilie bewohnen, zählt es nicht zum Schonvermögen und es muss verkauft werden, um die Kosten für das Pflegeheim decken zu können. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist übrigens geregelt, dass Kinder keinen Eltern-Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern im Heim zahlen müssen. Vorausgesetzt, das Kind verdient unter 100.000 € im Jahr.

Pflegeheim finden: Diese Tipps gibt es

Angehörige in ein Pflegeheim zu geben, ist ein schwerer Schritt. Schließlich legt man die Verantwortung der Pflege in die Hände von fremden Menschen. Um die Zweifel möglichst kleinzuhalten, ist es wichtig, das Pflegeheim mit Bedacht auszuwählen, damit es auch gut zu den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person passt.

Im ersten Schritt ist es wichtig, noch bevor die erste Besichtigung eines Heimes ansteht, eine grundsätzliche Checkliste zu erstellen. Wie weit ist das Heim entfernt? Wie ist die Umgebung? Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden? Wie ist die Verkehrsanbindung? Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil?

All diese Fragen gilt es dann bei der Besichtigung eines Pflegeheimes zu klären. Beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt gibt es außerdem Informationen darüber, welche Heime in der Nähe sind.

Bei der Besichtigung eines Pflegeheimes sollten vor allem folgende Punkte in Augenschein genommen werden:

  • Atmosphäre: Wie ist der Umgang zwischen Personal und Bewohner:innen?
  • Sauberkeit: Wirken Zimmer und Bewohner:innen gepflegt?
  • Freizeitangebote
  • Personal: Gibt es genug Pfleger:innen? Wirken sie gestresst?
  • Ausstattung: Gibt es Gemeinschaftsräume? Wie groß sind die Zimmer?
  • Mitspracherecht der Angehörigen: Werden Angehörige in wichtige Entscheidungen einbezogen?
  • Speiseplan: Sind die Mahlzeiten ausgewogen? Gibt es auch vegetarische Alternativen?

Manche Pflegeheime bieten zudem ein befristetes Probewohnen an. Das kann eine gute Möglichkeit sein, das Heim schon einmal zu testen.

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