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Vom Altar vors Gericht
Was kostet eine Scheidung? Mit dieser Frage möchten sich vor allem frisch vermählte Paare nur sehr ungerne rumschlagen. Doch wenn eine Ehe scheitert, mündet das zumeist in finanziellen Strapazen. Eine Scheidung ist in Deutschland vor allem deshalb so kostenintensiv, da die Ehe ausschließlich vor Gericht und mit der Hilfe von Anwält:innen beendet werden kann. Zusätzlich können noch Kosten für Gutachter:innen und weitere Dienstleistungen hinzukommen.
Scheidung: Mit welchen Gerichtskosten ist zu rechnen?
Bei Scheidungskosten machen die finanziellen Aufwände des Gerichtsprozesses einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Da die Gebühren von den Gerichten selbst festgelegt werden dürfen, kann keine pauschale Aussage über den anstehenden, finanziellen Aufwand getroffen werden. Allerdings erlauben die gesetzlichen Vorgaben eine vorsichtige Taxierung.
Der sogenannte Verfahrenswert ist maßgeblich für den Umfang der Verfahrenskosten. Dieser Wert setzt sich aus verschiedenen Punkten zusammen. So werden neben dem Vermögen und dem Einkommen der Ehepartner:innen auch die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt, der die Kosten beeinflusst, ist die Menge der Anliegen, um die sich das Gericht kümmern soll. Das bedeutet, dass je mehr Fragen die Ehepartner:innen schon außergerichtlich selbst regeln, desto weniger Zeit muss das Gericht investieren und die Scheidungskosten sinken. Eine kostenlose Scheidung wird es dabei aber leider in keinem Fall geben.
Was kostet eine Scheidung? Der Verfahrenswert ist ausschlaggebend
Der finale Verfahrenswert wird im Scheidungstermin bestimmt. Aus diesem Wert können dann die finanziellen Aufwände einer gerichtlichen Scheidung abgeleitet werden. Zur besseren Orientierung können die Ehegatten ihren Verfahrenswert auch grob anhand von 3 Punkten berechnen:
- Nettoeinkommen für 3 Monate
- Vermögen
- Versorgungsausgleich
Verfahrenswert ermitteln: Nettoeinkommen berechnen
Um sich ein Bild von den Einkommensverhältnissen zu machen, setzt das Gericht das Nettoeinkommen an, das beide Ehepartner:innen in den letzten 3 Monaten erwirtschaftet haben, bevor eine der beiden Parteien die Scheidung eingereicht hat. Bei Arbeitnehmenden ist das Netto-Einkommen simpel zu berechnen: Es kann einfach der Gehaltsabrechnung entnommen und dann der Durchschnitt berechnet werden.
Bei Selbstständigen ist es etwas komplizierter. Um jährliche Schwankungen auszugleichen, müssen die Jahresnetto-Beträge der letzten 3 Jahre zusammengerechnet werden, wobei das letzte Jahr doppelt zählt. Anschließend wird von diesem Betrag der Monatsschnitt gebildet.
Von dem gemeinsamen Nettoeinkommen dürfen außerdem 250 € Unterhaltsfreibetrag pro Kind abgezogen werden.
Scheidungskosten: Vermögen berechnen
Das Vermögen der Ehegatt:innen wird bei der Festlegung des Verfahrenswertes vom Gericht mitberücksichtigt. Wertpapiere, Immobilien, Sparguthaben und weiteres Vermögen werden mit dem aktuellen Verkehrswert berechnet, etwaige Schulden werden davon abgezogen.
Das so errechnete Gesamtvermögen kann durch Freibeträge reduziert werden. Diese Freibeträge schwanken zwar von Gericht zu Gericht, in der Regel ist aber mit einem Freibetrag von 15.000 bis 64.000 € je Ehegatt:in zu rechnen. Obendrein räumen manche Gerichte einen Kinderfreibetrag von bis zu 30.000 € pro Kind ein.
Nach Abzug der Freibeträge erhöht das Vermögen der Ehepartner:innen den Verfahrenswert. Hierbei berücksichtigen die Gerichte in der Regel 5 % des Vermögens. Scheidungen mit einer Immobilie oder viel Kapital können also die Kosten einer Scheidung durchaus erhöhen.
Versorgungsausgleich berücksichtigen
Ein etwas komplexeres Thema bei der Ermittlung des Verfahrenswertes ist die Berücksichtigung des Verfahrensausgleichs. Dabei geht es um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Das ist Beamtendeutsch für den Betrag, der bei Erreichen des Renteneintrittsalters als monatliche Rentenzahlung zu erwarten ist, wenn bis dahin keine weiteren Beiträge mehr geleistet werden.
Der Einfluss des Versorgungsausgleichs auf den Verfahrenswert bestimmt sich nach der Zahl der Rentenanwartschaften und dem Netto-Einkommen der Ex-Partner:innen. Für jedes Versorgungsanrecht setzt das Gericht 10 % des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens an, jedoch mindestens 1.000 €. Dabei fließen sowohl Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Anwartschaften aus der privaten Altersvorsorge wie Rürup oder Riester ein.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So entfällt der Versorgungsausgleich beispielsweise, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war.
Scheidungskosten: So berechnet sich der Verfahrenswert
Um zu verstehen, wie sich der Wert deines Scheidungsverfahrens zusammensetzt, ist folgende Beispielrechnung hilfreich:
Angenommen, du verdienst monatlich 3.000 € netto und dein:e Partner:in 2.000 € netto. Dann ergibt sich daraus ein Gesamteinkommen im Quartal von 15.000 €. Ihr habt zusammen außerdem 160.000 € angespart. Von den 100.000 €, die nach Abzug des Freibetrages übrig bleiben, werden 5 % berücksichtigt, also 5.000 €. Diese Summe wird zu den 15.000 € addiert.
Das Gericht berechnet pro Rentenanwartschaft, um die es sich kümmern muss, vom gemeinsamen Netto-Einkommen des letzten Quartals 10 %. Geht es bei dir und deiner/deinem Ehepartner:in beispielsweise jeweils nur um Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird mit 20 % des Einkommens von 15.000 €, also mit 3.000 €, gerechnet. Dieser Betrag wird auf die 20.000 € aus dem Einkommen und dem Vermögen addiert. Der Verfahrenswert beträgt in unserem Beispiel also 23.000 €.
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Scheidungsverfahren: Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen?
Wenn die Berechnung des Verfahrenswertes abgeschlossen ist, können die anfallenden Gerichtskosten in folgender Tabelle abgelesen werden.
Verfahrenswert bis | Gerichtskosten |
3.000 € | 238 € |
4.000 € | 280 € |
5.000 € | 322 € |
6.000 € | 364 € |
7.000 € | 406 € |
8.000 € | 448 € |
9.000 € | 490 € |
10.000 € | 532 € |
13.000 € | 590 € |
16.000 € | 648 € |
19.000 € | 706 € |
22.000 € | 764 € |
25.000 € | 822 € |
30.000 € | 898 € |
35.000 € | 974 € |
40.000 € | 1.050 € |
45.000 € | 1.126 € |
50.000 € | 1.201 € |
Für unser Beispiel mit einem Verfahrenswert von 23.000 € ergeben sich also Gerichtskosten von 764 €.
Gerichtskosten sparen bei der Scheidung
Wenig überraschend gilt auch vor Gericht: Je mehr Arbeit die Verantwortlichen haben, desto höher sind auch die Kosten. Soll sich das Gericht neben dem Versorgungsausgleich auch noch um Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder eventuellen Unterhalt für die Kinder kümmern, entstehen zusätzliche Gebühren.
Die größte Möglichkeit im Scheidungsverfahren Geld zu sparen liegt also darin, dass sich das Gericht lediglich mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich befasst und die weiteren Themen, wie beispielsweise der Ehegattenunterhalt, einvernehmlich und außergerichtlich geregelt werden. So können die Kosten des Scheidungsverfahrens so niedrig wie möglich gehalten werden.
Scheidung: Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Da ein Scheidungsverfahren in Deutschland nur mithilfe von einer/einem Anwält:in durchgeführt werden kann, fallen in jedem Fall Rechtsanwaltsgebühren an. Im Gesamtkontext der Scheidung stellen diese Gebühren die größte Kostenposition dar. Um unnötig hohe Gebühren zu vermeiden, solltest du mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin erst über die Kosten sprechen, bevor du eine Vollmacht unterschreibst.
Wie bei den Gerichtskosten gilt auch bei den Anwaltskosten der Verfahrenswert der Scheidung als Grundlage. Mithilfe deines errechneten Verfahrenswertes kannst du in der folgenden Tabelle ablesen, wie viel Geld du für deine Anwält:in mindestens zahlen musst.
Verfahrenswert bis | Rechtsanwaltskosten |
3.000 € | 684,25 € |
4.000 € | 850,85 € |
5.000 € | 1.017,45 € |
6.000 € | 1.185,05 € |
7.000 € | 1.350,65 € |
8.000 € | 1.517,25 € |
9.000 € | 1.683,85 € |
10.000 € | 1.850,45 € |
13.000 € | 2.005,15 € |
16.000 € | 2.159,85 € |
19.000 € | 2.314,55 € |
22.000 € | 2.469,25 € |
25.000 € | 2.623,95 € |
30.000 € | 2.864,93 € |
35.000 € | 3.105,90 € |
40.000 € | 3.346,88 € |
45.000 € | 3.587,85 € |
50.000 € | 3.828,83 € |
In unserem Beispiel mit dem Verfahrenswert von 23.000 € würden also mindestens 2.469,25 € an Anwaltskosten anfallen. Zusammen mit den Gerichtsgebühren von 764 € würden sich die zu erwartenden Scheidungskosten auf 3.233,25 € belaufen. Dies ist allerdings eher die Rechnung bei einer einvernehmlichen Scheidung. Nimmt der/die andere Ehegatt:in sich ebenfalls eine anwaltliche Vertretung oder das Gericht muss weitere Fragen wie den Zugewinnausgleich klären, erhöhen sich die zu erwartenden Kosten.
Scheidungsverfahren: Wie lassen sich Anwaltskosten sparen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen nicht nur die Gerichts-, sondern eben auch die Anwaltskosten geringer aus. Denn das größte Sparpotential liegt darin, dass nur einer der Ex-Partner:innen sich anwaltlich vertreten lässt und die andere Partei der Scheidung zustimmt. Das reduziert den finanziellen Aufwand enorm und die anfallenden Anwaltskosten können sogar noch zwischen den Ehegatt:innen geteilt werden.
Doch auch wenn eine Scheidung mit nur einer/einem Anwält:in aus finanzieller Sicht verlockend klingt, sollten sich beide Parteien in allen wesentlichen Punkten zwingend einig sein. Denn nur dann lassen sich die Gebühren des Scheidungsverfahrens auch wirklich reduzieren.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Scheidung?
Scheidungen gelten als familiäre Streitigkeiten und sind deshalb grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings sind diese Klauseln nicht verbindlich und der Versicherer kann in Ausnahmefällen die Scheidungskosten übernehmen. Eine Beratung zu familienrechtlichen Fragen deckt eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen aber ab. Es kann sich also lohnen, mit der Versicherung in Kontakt zu treten.