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Wohnung untervermieten: Prüfe die rechtlichen Aspekte
Bevor du fleißig nach Untermieter:innen suchst, solltest du als Erstes prüfen, ob es überhaupt rechtlich möglich ist, deine Wohnung unterzuvermieten. Dafür kannst du deinen Mietvertrag nochmal genau durchlesen. Wir empfehlen dir unbedingt die Erlaubnis deines Vermieters oder deine Vermieterin einzuholen und nachzufragen, ob die Untervermietung rechtmäßig gewährleistet ist. In den meisten Fällen ist das kein Problem, solange du eine schriftliche Zustimmung hast, aber es schadet nie, auf Nummer sicher zu gehen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Wenn etwas schiefgeht (Bruch, Schäden oder ähnliches), willst du schließlich nicht dafür haften müssen. Hierfür solltest du mit dem Vermieter oder der Vermieterin auch alle Details schriftlich festhalten. Ein eigener Mietvertrag oder auch ein Untermietvertrag, in dem alle Bedingungen klar aufgeführt sind, kann dabei hilfreich sein. Mietpreis, Dauer des Aufenthalts, Hausregeln und viele weitere Informationen gehören da für üblich rein. So bist du und dein:e potenzielle:r Untermieter:in bestens abgesichert.
Mietrecht & Co: So ist die Gesetzeslage
Willst du als Mieter:in die ganze Wohnung untervermieten, kann dein:e Vermieter:in einfach ablehnen. Handelt es sich aber nur um einen Teil der Wohnung (z. B. ein einzelnes Zimmer), muss er oder sie zustimmen, wenn nach Vertragsabschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht und
- der oder die potenzielle Untermieter:in dem nicht widerspricht
- die Wohnung nicht überbelegt ist oder
- die Untervermietung aus sonstigen Gründen zumutbar ist (vgl. § 553 Abs. 1 BGB).
Übrigens: Wenn der Hauptmietvertrag ausläuft, wird dein:e Untermieter:in nicht automatisch zum Hauptmieter oder Hauptmieterin. Das muss mit den Vermieter:innen ausgehandelt werden. Oder, wenn du als Hauptmieter:in die Option hast, jemanden als Ersatz oder Nachmieter:in zu stellen. Und einfach Geld an den Vermieter oder die Vermieter:in zu überweisen, reicht nicht aus, um einen eigenen Vertrag zu schließen.
Und die ganze Wohnung untervermieten? Das ist wieder eine andere Frage. Es gibt keinen Automatismus, der es Mieter:innen erlaubt, einfach die ganze Wohnung an jemand anderen zu vermieten (siehe § 540 BGB). Dein:e Vermieter:in muss zustimmen, und das ist nicht in Stein gemeißelt. Solltest du dennoch die ganze Wohnung einer anderen Person überlassen, kann dein:e Vermieter:in das Mietverhältnis kündigen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB).
Ziehst du zum Beispiel für einige Zeit ins Ausland oder berufsbedingt um, möchtest aber deine Wohnung behalten, dann könntest du zumindest ein Zimmer für dich behalten. So hast du einen Ort, an dem du deine Sachen lagern oder ab und zu übernachten kannst. Darüber hinaus kannst du deine:n Vermieter:in guten Gewissens um die Erlaubnis zur Untervermietung bitten.
Finde die richtigen Untermieter:innen: Wer passt am besten?
Du hast entschieden, deine Wohnung unterzuvermieten. Schön! Jetzt musst du nur festlegen, wer in deine heimischen 4 Wände einziehen darf. Um den perfekten Untermieter oder Nachfolgerin zu finden, überlege dir zunächst, welche andere Person am besten zu deiner Wohnung oder dein Zimmer und eventuell auch zu deinem Lebensstil passt. Onlineanzeigen auf Immobilienbörsen, aber auch Tauschwebsites bieten sich in der Regel am besten an. Natürlich kannst du auch ganz modern auf Social-Media einen Beitrag posten und im besten Fall jemanden finden, den du auch irgendwie kennst. Und bei Freund:innen nachzufragen, kann dir die Suche durchaus erleichtern.
Denk in jedem Fall daran, ein Treffen zu vereinbaren, um zu sehen, ob die Chemie auch stimmt. Schließlich ist es wichtig, ein gutes Gefühl für die Person zu bekommen, die in deine Wohnung einziehen möchte. Frag nach ihren Interessen, Lebensstil und ob sie oder er deine Regeln respektieren kann. Zusätzlich zu den Interviews ist es ratsam, Referenzen zu prüfen und eine Bonitätsprüfung durchzuführen, um wenn möglich sicherzustellen, dass die Person finanziell verlässlich ist.
Wohnungsübergabe mit Inventarliste vor der Untermiete
Erstelle eine detaillierte Liste aller Gegenstände in deiner Wohnung und dokumentiere den Zustand von Möbeln & Co. Das hilft, spätere Meinungsverschiedenheiten über den Zustand der Wohnung zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Geht am besten gemeinsam durch jede Ecke und notiert euch jeweils die Details. Nehmt euch Zeit, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird. Eine klare Inventarliste ist eine wertvolle Referenz, wenn es dann auch um die Rückgabe der Wohnung geht.
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Die Schlüssel sind weg, aber die Kommunikation sollte bleiben
Auch wenn du vielleicht weit weg bist, ist es wichtig, mit deinem neuen Untermieter oder Untermieterin in regelmäßigem Kontakt zu bleiben. Dafür solltest du gemeinsam mit der anderen Person im Voraus klären, wie die Erreichbarkeit ist und wer im Notfall helfen kann. Das hilft dir, entspannt deine Wohnung zurückzulassen und gleichzeitig mögliche Probleme frühzeitig zu lösen.
Wartung und Reparaturen während der Untermietzeit
Kläre, wer für Wartungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich ist. In der Regel ist der oder die Hauptmieter:in für größere Reparaturen verantwortlich, während Untermieter:innen kleinere Instandhaltungen übernehmen können, um ein angenehmes Wohnumfeld zu erhalten. Auch hier ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Verantwortlichkeiten kennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Ende der Untermietzeit und Rückgabe der Wohnung
Vereinbare einen Termin für die Rückgabe der Wohnung und führe eine abschließende Begehung durch. Überprüfe hierfür, ob die Wohnung im gleichen Zustand zurückgegeben wird, wie sie übernommen wurde, um eventuelle Schäden oder Veränderungen festzustellen. Wir raten dir, die Rückgabe der Wohnung rechtzeitig zu planen und sicherzustellen, dass beide Parteien anwesend sind, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Wenn alles in Ordnung ist, kann die Kaution zurückgegeben und die Untermietvereinbarung ordnungsgemäß beendet werden.
Rückzahlung der Kaution an die Untermieter:innen
Dinge gehen kaputt, aber die Kaution sollte in den meisten Fällen die Reparaturen abdecken. Die Kosten für eventuelle Schäden oder ausstehende Mieten sollten daher von der Kaution abgezogen werden. Außerdem ist es wichtig, alle ausstehenden Rechnungen zu begleichen und sicherzustellen, dass beide Parteien mit dem Aufenthalt zufrieden waren. Zusammen solltet ihr alle Dokumente durchsehen und sicherstellen, dass alle Formalitäten erledigt sind, bevor du dich dann von der oder dem Untermieter:in verabschiedest.
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Weitere Tipps zur Wohnungssuche in Hamburg und Informationen zur Finanzierung deiner ersten eigenen Wohnung findest du hier. Wir wünschen dir jedenfalls viel Erfolg bei der Suche nach dem perfekten Zuhause in unserer schönen Stadt!